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Hess Hans · Ständerat · 2014-03-19

Hess Hans · Ständerat · Obwalden · FDP-Liberale Fraktion · 2014-03-19

Wortprotokoll

Ich beantrage Ihnen, die Motion anzunehmen. Was will die Motion? Die Motion verlangt, dass der Bundesrat beauftragt wird, ein Rückübernahmeabkommen mit Italien abzuschliessen, welches die Rückführungen nach Italien als zuständigem Erstasylland auch per Zug ermöglicht. Bei dieser klaren und unmissverständlichen Formulierung überrascht es doch, dass die Mehrheit der Kommission die Motion mit der Begründung ablehnt, dass die Schaffung einer Gesetzesgrundlage durch die Schweiz, welche die Überstellung per Zug vorsieht, nicht Dublin-konform wäre. Das verlangt die Motion gar nicht. Die Motion verlangt, ich habe es bereits gesagt, dass der Bundesrat beauftragt wird, ein Rückübernahmeabkommen mit Italien abzuschliessen, welches die Rückführung nach Italien als zuständigem Erstasylland auch mit dem Zug ermöglicht. Die Motion verlangt keine Gesetzesgrundlage.

Das aktuelle Asylsystem der Schweiz hat Schwachstellen. Die zwei letzten Revisionen des Asylgesetzes brachten Verbesserungen. Anlässlich der ausserordentlichen Session Schengen/Dublin im April 2013 nahm der Nationalrat, es wurde bereits darauf hingewiesen, mehrere Motionen an und gab damit ein klares Signal zur Verbesserung des Asylbereichs in der Schweiz. Diese Stossrichtung wird vom Schweizervolk geteilt. Ich verweise darauf: Die letzte Asylgesetzrevision wurde im Juni 2013 mit einer klaren Mehrheit von 78,5 Prozent Jastimmen angenommen.

Die Motion 11.3802, "Rückführungen per Zug!", geht in diese Richtung und fordert entsprechende Verbesserungen. Wir wissen, dass die meisten Flüchtlinge zuerst nach Italien kommen und dann in die Schweiz weiterziehen. Daher ist das Schengen/Dublin-Abkommen die Grundlage für die Möglichkeit, die Flüchtlinge nach Italien zurückzuweisen. Es macht doch überhaupt keinen Sinn, dass die Flüchtlinge, die an der Südgrenze zurückgewiesen werden, von Chiasso mit dem Zug nach Kloten überführt werden, um dann von Kloten mit dem Flugzeug nach Rom geflogen zu werden. Das ist doch widersinnig.

Entgegen den Ausführungen der Kommission funktioniert die Rückübernahme von Dublin-Fällen nicht zufriedenstellend. Die Wegweisung per Flugzeug zeigt Mängel. Die Kosten sind hoch, und die Plätze müssen zuvor auf den jeweiligen Namen reserviert werden. 2012 haben sich 5800 abgewiesene Asylsuchende der Rückführung entzogen. Sie sind nicht zur Überstellung mit dem Flugzeug erschienen. Das führte zur Stornierung von durchschnittlich 16 Flugtickets täglich. Das bedeutet für die Schweiz einen Verlust von 700 000 Franken.

Die Rückübernahme per Zug ist eine glaubwürdige Alternative zur Überstellung per Flugzeug. Es geht nicht darum, die aktuelle Rückführung per Flugzeug zu ersetzen, sondern darum, den Schweizer Behörden eine zusätzliche Möglichkeit zu verschaffen, nämlich die Rückführung per Zug zu erreichen, sofern das Rückübernahmeabkommen mit Italien in diesem Sinn geändert werden kann.

Wir vergeben uns in keiner Weise etwas, wenn wir den Bundesrat im Sinne des Motionstextes beauftragen. Es ist mir natürlich klar, Frau Bundesrätin, dass Sie diese Arbeit nicht suchen. Das begreife ich auch. Aber Sie können, bei Annahme dieser Motion, nach Rom reisen und sagen: "Das Schweizer Parlament wünscht auch die Rückübernahme per Zug, und das ist für alle Parteien günstiger."

In diesem Sinne ersuche ich Sie, die Motion anzunehmen.