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Bieri Peter · Ständerat · 1999-12-21

Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 1999-12-21

Wortprotokoll

Ich habe die Antwort des Bundesrates erhalten. Ich bin grundsätzlich damit einverstanden, möchte aber kurz einige Bemerkungen dazu machen. Das Anliegen ist in der Herbstsession von unserem geschätzten Kollegen Hans Danioth, der selbst ein begeisterter Sänger ist, im Sinne eines kulturellen Vermächtnisses eingereicht worden. Da ich selber von der Bedeutung der Musik in der Bildung überzeugt bin und auch selber musizierende Kinder im schulpflichtigen Alter habe, habe ich sein Anliegen und damit seine Motion gerne übernommen. Ich habe erst gestern die Antwort des Bundesrates erhalten und danke ihm, dass er für dieses Anliegen Verständnis aufbringt, wenngleich er sich aus verständlichen Gründen für eine Umwandlung in ein Postulat ausspricht.

Die Bedeutung der Musik und des Gesangs als identitätsstiftendes Element und auch als tief menschliche Ausdrucksform sind wohl unbestritten. Jedes Land hat seine eigene Musikkultur und Musikgeschichte. Ihre Erhaltung und Förderung gehören in einem Land, das sich auch im Kulturbereich der Subsidiarität verpflichtet hat, nicht allein in die staatliche Domäne. Indem der Staat fördernd und unterstützend dort eingreift, wo die Ziele durch Einzelne nur ungenügend erreicht werden können, trägt er dazu bei, dass dieses Kulturgut seinen gesellschaftlichen Stellenwert einnehmen kann, den es in unserem Gemeinwesen verdient.

Es gibt nun aber gewisse Anzeichen, dass die Musik und insbesondere der Gesang in unserem Bildungswesen an Bedeutung verlieren. Während etwa der Sport, den ich selber auch aktiv betreibe und den ich hier nicht als Konkurrenten, aber immerhin als Vergleichstätigkeit ansehen möchte, eine Bundesaufgabe ist, die mit grosszügigen Mitteln gefördert wird, fristen die Belange der Musik ein vergleichsweise klägliches Dasein. Vor wenigen Jahren ist der Einflussbereich von Jugend und Sport auf die 10- bis 14-jährigen Jugendlichen ausgedehnt worden. Damals hat unser Kommissionssprecher im Rat in Aussicht gestellt, dass dieses Ungleichgewicht zwischen Sport und Musik bei nächster Gelegenheit zu korrigieren sei. Die Erziehungswissenschaften [PAGE 1192] sind heute der einhelligen Meinung, dass die musikalische Förderung der Kinder und der Jugendlichen die Entfaltung der Persönlichkeit positiv beeinflusst; sie geht damit in ihrer Wirkung weit über die primäre Tätigkeit des Musizierens und des Singens hinaus.

In der Musik liegt ein enormes pädagogisches Potenzial. Weil Musik zudem zu praktisch allen Fächern in Beziehung steht, bietet sie sich als fächerübergreifendes Element in ganz besonderem Masse an.

Diesen Erkenntnissen zum Trotz werden heute in vielen Schulen die Musik und das aktive Singen kaum mehr gepflegt. Das Fach Musik ist häufig im Visier, wenn es um Abbau und um Kompensation zugunsten anderer Lektionen geht. Mit Artikel 69 Absatz 2 haben wir in der neuen Bundesverfassung eine Grundlage geschaffen, die es dem Bund zusammen mit den Kantonen ermöglicht, im Bereich der Musik und der Kunst aktiv zu werden: "Der Bund kann kulturelle Bestrebungen von gesamtschweizerischem Interesse unterstützen sowie Kunst und Musik, insbesondere im Bereich der Ausbildung, fördern."

Es kann bei diesem Vorstoss nicht darum gehen, dass eine bis anhin von den Kantonen geleistete Arbeit vom Bund übernommen wird. Das war nie das Anliegen unseres ehemaligen Kollegen Danioth. Würden Sie das glauben, dann hätten Sie seine Auffassung des Föderalismus völlig falsch eingeschätzt. Vielmehr gilt es, die Tätigkeit der Kantone mit derjenigen des Bundes zu koordinieren, wie dies bereits in anderen Bildungsbereichen, u. a. eben auch im Sport, geschieht. Auch gibt es verschiedene Ansatzpunkte, die zeigen, dass die musische Bildung im Vergleich zu anderen Bildungsbereichen Nachholbedarf hat. Das in der Vernehmlassung stehende Berufsbildungsgesetz ist ein erster Prüfstein in dieser Frage. Während etwa der Sport wiederholt Erwähnung im Gesetzentwurf findet, fehlt jegliche Erwähnung der musikalischen Bildung. Eine weitere Lücke besteht auf der Stufe der höheren Berufsbildung. Hier müsste im Kommentar zu Artikel 43 des Entwurfes des Berufsbildungsgesetzes ergänzt werden, dass die Erweiterung auf die Diplome in den Bereichen Gesundheit, Soziales und Kunst eben auch die Musik mit einschliessen muss. Das würde auch mit Artikel 69 der neuen Bundesverfassung korrespondieren.

Eine Analyse der heutigen Situation zeigt auch auf, dass zwischen den verschiedenen höheren Ausbildungswegen in der Musik auf der Stufe der Fachhochschulen und der universitären Stufe Abstimmungs- und Anerkennungsprobleme bestehen. Auch da gilt es zu regeln, was in den Bereich des Berufsbildungsgesetzes, was in den Bereich des Fachhochschulgesetzes und was in den Bereich des Hochschulförderungsgesetzes gehört. Die Bedeutung der Musikausbildung auf der Stufe der höheren Fachschulen und der Fachhochschulen erhält zudem zusätzliche Bedeutung, weil die Erziehungsdirektorenkonferenz beschlossen hat, die Lehrerausbildung auf dieser Stufe neu als nachmaturitäre Ausbildung festzulegen. Damit hat gezwungenermassen auch der Bund in diesem Bereich einen gewissen Regelungsbedarf.

Die drei in der Motion erwähnten Punkte nehmen die wichtigsten Anliegen auf. Die kantonale Bildungshoheit soll dabei keineswegs in Frage gestellt werden. Deshalb werden lediglich Harmonisierungen und Unterstützungen vorgeschlagen. Mit einer sinnvollen Koordination der an der Musikausbildung interessierten Kreise, der fachlichen und der finanziellen Unterstützung in einem mit dem Sport - wenn auch nicht finanziell - doch immerhin vergleichbaren Rahmen, wäre einem Kulturgut gedient, das letztlich sowohl Teil unserer eigenen Identität als auch Teil des menschlichen Wesens ist.

In diesem Sinne danke ich dem Bundesrat, dass er bereit ist, diese Motion als Postulat entgegenzunehmen. Ich habe auch die Begründung gelesen und kann durchaus verstehen, dass man hier zuerst die Grundlagen erarbeiten will, um dann wirklich mit gezielten Massnahmen meinem Anliegen und demjenigen meines geschätzten Vorgängers Hans Danioth gerecht zu werden.