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Berset Alain · Bundesrat · 2014-06-10

Berset Alain · Bundesrat · Freiburg · 2014-06-10

Wortprotokoll

Zur ersten Frage: Die Verordnung wird vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) seit dem 1. Juni 2013 umgesetzt. Die Bearbeitungsfristen werden vom BAG seit März 2013 erfasst. Für die Auswertung wurden entsprechend der Verordnung diejenigen Gesuche berücksichtigt, die noch vor der definitiven Zulassung durch Swissmedic beim BAG eingereicht wurden und deren Verfahren beim BAG inzwischen abgeschlossen sind. Es hat sich gezeigt, dass das BAG in knapp 9 von 10 Fällen innert 60 Tagen nach der Swissmedic-Zulassung über die Gesuche verfügte. Lediglich bei 3 von 34 berücksichtigten Gesuchen konnte die vom BAG verlangte Frist von 60 Tagen nicht eingehalten werden. Bei der Auswertung konnten zudem 6 Gesuche nicht berücksichtigt werden, da die entsprechenden Verfahren beim BAG noch nicht abgeschlossen sind. Zum heutigen Zeitpunkt ist davon auszugehen, dass das BAG bei 2 dieser Gesuche die 60-Tage-Frist nicht wird einhalten können.

Zur zweiten Frage: Es ist nicht vorgesehen, im Rahmen des Preisfestsetzungsmodells ab dem Jahr 2015 etwas an der geltenden Frist zu ändern. Das BAG wird weiterhin verpflichtet sein, die Gesuche in der Regel innert 60 Tagen nach der Swissmedic-Zulassung zu bearbeiten und darüber zu verfügen, und es wird selbstverständlich alles daransetzen, diese Verpflichtung einzuhalten.