Büchler Jakob · Nationalrat · 2014-06-11
Büchler Jakob · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion CVP-EVP · 2014-06-11
Wortprotokoll
Die GPK von National- und Ständerat haben sich mit dem Geschäftsbericht 2013 mit Blick auf alle Departemente befasst. Ich spreche zu Block 1, zum VBS.
Die GPK-NR hat den Vorsteher des VBS, Herrn Bundesrat Ueli Maurer, zur Anhörung eingeladen. Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zur Änderung der Rechtsgrundlagen für die Weiterentwicklung der Armee durchgeführt. Die Vorlage kommt in die parlamentarische Beratung. Damit sollen die in den verschiedenen Grundlagenberichten festgehaltenen Eckwerte zur Weiterentwicklung der Armee rechtlich umgesetzt werden. Neu geregelt werden sollen namentlich die Aufgaben und der Bestand der Armee. Die von der Armee zu erbringenden Leistungen müssen den Sicherheitsbedürfnissen der Schweiz entsprechen, sie müssen auf die Bedrohungen und die Gefahren ausgerichtet sein, und sie müssen die Verletzlichkeiten von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft berücksichtigen. Diese Aufgaben sind mit den verfügbaren finanziellen und personellen Ressourcen in Einklang zu bringen. Die Armee muss rasch, flexibel und multifunktional Sicherheit schaffen können. Auch der Vollzug des Zivildienstes soll an die neuen Rechtsgrundlagen für die Armee angepasst werden.
Eine weitere wichtige Vorlage ist das Nachrichtendienstgesetz. In rechtlicher Hinsicht soll eine einheitliche, formell-gesetzliche Grundlage geschaffen werden. In materieller Hinsicht erfolgt eine Neuausrichtung der Informationsbeschaffung, indem nicht mehr primär zwischen Bedrohungen aus dem Inland und Bedrohungen aus dem Ausland, sondern zwischen gewalttätigem Extremismus mit Bezug zur Schweiz einerseits und den übrigen Bedrohungsfeldern und Aufgaben andererseits unterschieden wird.
Der Bundesrat will Söldnerfirmen in der Schweiz verbieten und eine Meldepflicht für Sicherheitsdienstleistungen im Ausland einführen. Er hat dazu die Botschaft zum Bundesgesetz über die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen verabschiedet. Diesem Gesetz unterstellt sind Unternehmen, die von der Schweiz aus Sicherheitsdienstleistungen im Ausland erbringen oder die in der Schweiz damit zusammenhängende Aktivitäten ausüben. Das neue Gesetz verbietet es in der Schweiz ansässigen Sicherheitsunternehmungen, im Rahmen eines bewaffneten Konflikts unmittelbar an Feindseligkeiten teilzunehmen.
Zur Bekämpfung der Kriminalität hat der Bundesrat 2013 verschiedene Massnahmen in die Wege geleitet. Mutmassliche Straftäter sollen sich nicht dank verschlüsselter Kommunikation einer Überwachung durch die Strafverfolgungsbehörden entziehen können. Dazu hat der Bundesrat die Botschaft für die erforderliche Revision des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs verabschiedet.
Künftig sollen mehr Behörden auf Daten im Strafregister zugreifen können, damit sie ihre Aufgaben zugunsten der Sicherheit erfüllen können. Diese Neuerung sieht der Vorentwurf für ein Strafregister vor, der bis Ende des Jahres 2013 in der Vernehmlassung war.
Ein Umsetzungsplan zur nationalen Strategie zum Schutz der Schweiz vor Cyberrisiken konkretisiert Massnahmen und beschreibt die zu erreichenden Umsetzungsergebnisse. Sodann wird der Informationsaustausch zwischen den Behörden über den Besitz von Waffen mit Missbrauchspotenzial verbessert. Der Bundesrat hat die Botschaft dazu verabschiedet. Diese Vorlage werden wir in dieser Session noch behandeln. Sie war in der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrates völlig unbestritten.
Weiter soll in der Schweiz die Rechtsgrundlage zur Bekämpfung der Korruption ausgebaut werden. Insbesondere soll die private Bestechung zum Offizialdelikt werden und im Wirtschaftsleben auch dann geahndet werden können, wenn sie nicht zu Wettbewerbsverzerrungen führt. Dazu hat der Bundesrat eine Änderung des StGB in die Vernehmlassung geschickt.