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Guhl Bernhard · Nationalrat · 2013-11-26

Guhl Bernhard · Nationalrat · Aargau · Fraktion BD · 2013-11-26

Wortprotokoll

Der BDP ist die Verhinderung möglicher weiterer Opfer wichtiger, als dass wir dem Täter nun das Recht geben würden, nach zehn Jahren wieder mit Kindern in Kontakt zu kommen. Wer sich an einem Kind vergangen hat, sollte eine solche Tat möglichst nicht wiederholen können. Das Tätigkeitsverbot ist damit eine präventive Massnahme, welche verhindern soll, dass ein verurteilter Täter später relativ einfach an Kinder herankommt. Diese präventive Massnahme soll aus Sicht der BDP lebenslang dauern - und nicht nur zehn Jahre.

Die BDP fordert damit nichts Unmenschliches. Beim Verbot der Tätigkeit mit Kindern handelt es sich nicht um die eigentliche Bestrafung für das Vergehen an Kindern. Es ist wie erwähnt eine präventive Massnahme. Der Täter kann nach wie vor als Fussballtrainer arbeiten, aber nicht mehr als Juniorentrainer. Der Täter kann nach wie vor in der Bildung arbeiten, aber dann in der Erwachsenenbildung und nicht an einer Schule mit Kindern. Bei der Festlegung der eigentlichen Strafe hat das Gericht ja nach wie vor die Möglichkeit, die Schwere der Tat zu berücksichtigen.

Ich bitte Sie daher, den Anträgen der Minderheit Rickli Natalie zu folgen - nicht aus Angst vor dieser Vorlage, wie Herr Jositsch sagte, sondern um künftige Opfer zu verhindern, denn jedes Opfer ist eines zu viel.