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preparatory:AB 145148

Glättli Balthasar · Nationalrat · Zürich · 2013-11-26

Wortprotokoll

Zuerst zum Antrag der Minderheit Amarelle: nicht, dass etwa hier jemand noch der irrigen Meinung sei, man könne, wenn man eine vorläufige Aufnahme habe, auch noch eingebürgert werden! Das haben wir ja ganz zu Beginn schon abgeschafft. Das ist ja ausser Diskussion für die Mehrheit, obwohl das bisher nie zu irgendwelchen spezifischen Problemen geführt hat. Aber lassen wir das - Tempi passati!

Hier geht es nur noch darum, die Frage zu stellen, ob denn die Aufenthaltszeit eher integrierend wirkt, wenn man den einen oder anderen oder dritten Buchstaben im Ausweis hat. Das finde ich eine absurde Argumentation, selbst von jenen, die sagen, sie schauten nicht nur materiell auf die tatsächliche Integration, sondern sie schauten auf die Zeit, wie das die Kommission in ihrer Mehrheit macht. Sie sagen, wir bräuchten auch die Zeit. Aber diese Zeit ist dann offenbar eine ganz andere Zeit, wenn während dieser Zeit der falsche Buchstabe im Ausländerausweis steht. Wüsste ich es nicht besser, dann müsste ich sagen, Sie versuchten hier, mit Ihrem Mehrheitsantrag den "rostigen Paragrafen" für eine sinnlose bürokratische Vorschrift zu erlangen. Stimmen Sie deshalb dem Minderheitsantrag Amarelle zu!

Noch ein paar Worte zum Schluss dieser langen Debatte: Aus grüner Sicht ist etwas in den Hintergrund gerückt. Es gibt nicht nur ein Interesse derjenigen, die sich einbürgern lassen wollen, weil sie sich zugehörig fühlen, weil sie mitreden wollen, weil sie ihrer Verbundenheit zu ihrer neuen Heimat Ausdruck geben wollen. Nein, aus grüner Sicht gibt es [PAGE 1830] auch ein Interesse von uns als Schweizerinnen und Schweizern, dass jene Menschen, die hier arbeiten, die hier leben, die hier Steuern zahlen, die hier aufwachsen, die sich hier weiterbilden, auch in der Schweiz mitreden können und akzeptiert sind, eben als Schweizerinnen oder als Schweizer. Eine Demokratie erhält ihren Wert daher, dass diejenigen, die unter den Bedingungen des Gesetzes leben, auch an den Bedingungen dieser Gesetze mitarbeiten können, wählen können, wer sie hier vertritt, und in unserer direkten Demokratie abstimmen können. Eine direkte Demokratie, die stolz auf sich ist - zu Recht stolz auf sich ist -, weil sie auch den Einzelnen nicht nur alle vier Jahre die Möglichkeit gibt mitzusprechen, müsste umgekehrt eigentlich zurückschrecken, wenn sie in den Spiegel schaut und sieht, dass ein Drittel von denjenigen, die von ihren Entscheiden betroffen sind, diese einfach erdulden müssen, sie nicht mitgestalten können.

Deshalb: Wenn wir Grünen uns gegen ständige Verschärfungen im Einbürgerungsrecht wehren, dann wehren wir uns nicht nur stellvertretend für jene, die aus unserer Sicht eigentlich zu Recht in die Runde der Schweizerinnen und Schweizer aufzunehmen wären; wir wehren uns mit tiefer Überzeugung auch für einen Grundwert der Demokratie, wonach diejenigen, die unter der Macht des Gesetzes und der Bundesverfassung stehen, daran auch selbst tatkräftig mitarbeiten können sollen.