Bäumle Martin · Nationalrat · 2013-11-26
Bäumle Martin · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2013-11-26
Wortprotokoll
Wir haben in dieser Gruppe noch drei Differenzen zu bereinigen. Bei der ersten Differenz geht es um die Aufenthaltsdauer bei der Gesuchstellung: acht Jahre, zehn Jahre oder zwölf Jahre? Ich möchte zuerst darauf hinweisen, dass wir uns in einer Differenzbereinigung befinden. Der Ständerat hat für acht Jahre plädiert, wir waren in der letzten Runde für zehn Jahre. Es ist eigentlich unüblich, dass man in einer Differenzbereinigung wieder eine längere Frist beantragt, da man sich bereits in der Diskussion über einen Kompromiss befindet. Für mich kann es also nur um den Antrag der Mehrheit oder jenen der Minderheit I gehen. [PAGE 1819]
Die Grünliberalen haben bereits beim Eintreten, bei der Grundsatzdebatte, gesagt, dass für sie die Verschärfung der Kriterien - hier insbesondere der Sprache und der Integration - der Ansatz sein soll, nicht das Absitzen von Aufenthaltsdauern. In diesem Sinne sind wir bei den verschiedenen sprachlichen Kriterien auf der härteren Linie, denn wir sind der Meinung: Die Leute sollen sich integrieren. Wenn jemand aber integriert ist, soll er nicht durch eine längere Aufenthaltsdauer bestraft werden, sondern im Gegenteil: Die Frist von acht Jahren ist dann der richtige Ansatz. Die Grünliberalen werden hier also mit der Minderheit I (Tschümperlin) für acht Jahre stimmen und damit dem Ständerat folgen.
Die zweite Differenz scheint mir einer der Kernpunkte dieser Vorlage zu sein; ich meine damit die Doppelzählung der Jahre zwischen dem zehnten und dem zwanzigsten Altersjahr. Faktisch ist es so, dass das heute geltendes Recht ist. Mit dieser Doppelzählung haben wir gute Erfahrungen gemacht. Ich habe jetzt doch einige Jahre Erfahrung mit Einbürgerungen. Man kann feststellen, dass gerade die Jugendlichen meistens sehr gut integriert sind, sowohl sprachlich als auch von der Person her. Die Doppelzählung soll sich auf die Schulzeit beziehen; sie ist grundsätzlich ein positiver Ansatz, der im Interesse von uns allen ist. Wir wollen ja junge Menschen, die hier sind, auch integrieren; sie sollen in diesen Prozess hineinkommen, und diese Jahre sollen deshalb doppelt gezählt werden.
In der Kommission kam dann die Diskussion auf: Welcher Jahresbereich ist für die Integration am wichtigsten? Wir waren uns am Ende einig, dass das Kind im Alter zwischen null und fünf Jahren selber relativ wenig Einfluss auf die Integration hat. In diesem Alter sind weitgehend die Eltern massgeblich, das Kind ist nicht die zentrale Grösse. Da aber für das Alter ab fünfzehn Jahren gewisse Bedenken da sind, weil dieses Alter nicht immer einfach ist - das wurde hier im Rat auch erwähnt -, kam der Ansatz zustande, den ich Ihnen mit der Minderheit II beantrage. Wir sagen: Von der Einschulung bis zum Alter der Ausschulung mit fünfzehn Jahren findet die Integration statt; dort soll die Doppelzählung weiterhin erfolgen.
Das heisst, mit meinem Minderheitsantrag versuche ich, eine Brücke zu bauen zwischen denjenigen, die im Hinblick auf die Doppelzählung eigentlich fast gar nichts wollen, und denjenigen, die das Bestehende einfach beibehalten wollen. Ich appelliere hier vor allem auch an die linke Seite. In der Kommission wurde mein Antrag zu einem Minderheitsantrag, weil es eine taktische Abstimmung gab, die dazu führte, dass mein Antrag jetzt eben als Minderheitsantrag erscheint. Wenn jetzt bei dieser Abstimmung wieder taktisch abgestimmt wird - Minderheitsantrag I (Schenker Silvia), also das Bisherige gemäss Ständerat, gegen meinen Minderheitsantrag II - und mein Minderheitsantrag wieder wegfällt, verbleiben wir am Ende erneut so, dass Absatz 2 gestrichen wird. In diesem Sinne hat es die Linke in der Hand, indem sie meine Minderheit unterstützt - Doppelzählung zwischen dem fünften und dem fünfzehnten Lebensjahr gegenüber dem zehnten und dem zwanzigsten Lebensjahr -, hier im Sinne der Entwicklung einen Zwischenweg einzuschlagen, der offenbar auch von den Mitteparteien, insbesondere der CVP, mitgetragen werden kann. Im Grundsatz waren wir uns in der Kommission darüber einig, dass es ein wichtiger Punkt sei, hier einen Zwischenweg, einen Kompromiss zu finden. Ich bitte Sie also, meiner Minderheit II zuzustimmen und den Antrag der Mehrheit abzulehnen.
Bei Artikel 18 Absatz 1 geht es letzten Endes um die Frage der kantonalen Mindestaufenthaltsdauer. Hier haben wir leider nur noch zwei Varianten auf dem Tisch. Die grünliberale Fraktion wird sich Ständerat und Bundesrat anschliessen. Wir haben diese Haltung immer vertreten. Der Antrag der Mehrheit führt hier zu weniger Klarheit. Ich bitte Sie, hier der Minderheit Schenker Silvia zu folgen.