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Tschümperlin Andy · Nationalrat · 2013-11-26

Tschümperlin Andy · Nationalrat · Schwyz · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-11-26

Wortprotokoll

Ich bitte Sie, meine Minderheit zu unterstützen und Absatz 3, der vom Ständerat eingefügt wurde, zu streichen. Er lautet: "Die Kantone können weitere Integrationskriterien vorsehen." Diesen Absatz braucht es einfach nicht. Selbstverständlich können die Kantone weitere Integrationskriterien bestimmen, das steht sogar in der Bundesverfassung. Die Kantone sind für die ordentliche Einbürgerung zuständig, der Bund legt lediglich Mindestvorschriften fest. Diese haben wir in Artikel 12 festgehalten. Es sind, ich betone es nochmals, Mindestvorschriften.

Die Kantone können also weitere Integrationskriterien festlegen. Um was für Integrationskriterien es sich dabei handelt, habe ich allerdings nicht herausgefunden. Ich bin weder im Amtlichen Bulletin des Ständerates fündig geworden, noch haben meine Kolleginnen und Kollegen aus der Kommission solche nennen können. Ich frage mich: Was sind es denn für Integrationskriterien, die die Kantone im Speziellen noch wollen? Ist es zum Beispiel im Kanton Graubünden ein Integrationskriterium, ob eine einbürgerungswillige Person eine Bündner Gerstensuppe kochen kann? Niemand hat mir dazu eine Erklärung abgeben können.

Ich bin einfach absolut dagegen, dass in ein Gesetz ein Absatz aufgenommen wird, der weder unter fachlichen Gesichtspunkten hineingehört noch sachlich begründet werden kann. Darum bitte ich Sie, Absatz 3 zu streichen.