Hess Hans · Ständerat · 2013-09-11
Hess Hans · Ständerat · Obwalden · FDP-Liberale Fraktion · 2013-09-11
Wortprotokoll
Mit der Motion 12.3856 soll der Bundesrat beauftragt werden, mit den an die Schweiz grenzenden Ländern neue Verhandlungen aufzunehmen; dies mit dem Ziel, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Kampf gegen die Kriminalität zu verstärken. Als Beispiel erwähnt die Motion die vermehrte Nutzung des Luftraums zum Einsatz von Drohnen und Helikoptern. Zudem fordert die Motion, die Bundesmittel, die für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Kampf gegen die Kriminalität zur Verfügung stehen, zu erhöhen. Nur so können nach Meinung des Motionärs die Grenzkantone besser unterstützt werden.
Der Nationalrat hat die Motion am 17. April 2013 im Rahmen der ausserordentlichen Session zum Thema Schengen/Dublin mit 130 zu 49 Stimmen angenommen. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Unsere Kommission unterstützt das Anliegen der Motion, die grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit zu verstärken. Aus folgenden Gründen spricht sie sich dennoch gegen die Annahme der Motion aus:
1. Es bestehen bereits ausreichende Rechtsgrundlagen für die grenzüberschreitende Polizeikooperation. Die Abkommen mit Deutschland, Österreich, Liechtenstein und Frankreich funktionieren gemäss den Informationen, welche die SiK-SR erhalten hat, sehr zufriedenstellend. Die Abkommen ermöglichen eine polizeiliche Zusammenarbeit über die Grenze hinweg. Zudem sollen in Kürze Verhandlungen über den Abschluss eines Abkommens mit Italien aufgenommen werden.
Was die Personalressourcen angeht, die unsere Nachbarn in den Grenzgebieten einsetzen, bestehen grosse Unterschiede. Die deutsche Grenzpolizei zum Beispiel verfügt über umfangreiche Mittel und kann sogar Helikopter einsetzen. Die französische Grenzpolizei hingegen leidet an einem chronischen Personalmangel. In den Augen unserer SiK reichen jedoch die bestehenden völkerrechtlichen Regelungen für eine verstärkte polizeiliche Zusammenarbeit, wie sie in der Motion gefordert wird, aus.
2. Betreffend die verstärkte Nutzung des Luftraums zum Einsatz von Drohnen und Helikoptern wurde der SiK-SR vom Kommandanten des Grenzwachtkorps versichert, dass das bestehende System zur vollsten Zufriedenheit funktioniere. Die Bedürfnisse können mit dem Einsatz von Mitteln der Luftwaffe - Helikopter und Drohnen - und, falls die Kapazitäten der Armee ausgeschöpft sind, mit dem Rückgriff auf die Leistungen privater Anbieter abgedeckt werden. Namentlich der Einsatz von Drohnen bringt hervorragende Ergebnisse. Die Kommission begrüsst es denn auch, dass das VBS die Aufklärungsdrohne der Schweizer Armee, die in nächster Zukunft ausgemustert werden muss, ersetzen will.
3. Die SiK-SR spricht sich dagegen aus, dass der Bund die Kantone bei der Verstärkung der grenzüberschreitenden Polizeikooperation finanziell unterstützt. Gemäss der Bundesverfassung liegt dieser Bereich eindeutig in der Kompetenz der Kantone, weshalb diese auch die finanziellen Lasten zu tragen haben.
Vor diesem Hintergrund und mit diesen Überlegungen beantragt Ihnen die Kommission mit 10 zu 1 Stimmen, die Motion abzulehnen.