Schwaller Urs · Ständerat · 2013-09-11
Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Fraktion CVP-EVP · 2013-09-11
Wortprotokoll
Ich werde nicht inhaltlich argumentieren, sondern mich vor allem auf den Ordnungsantrag beschränken, ohne Ihnen aber das Folgende vorenthalten zu wollen. Noch einmal: Ich bin nach wie vor skeptisch, was die Einführung eines nationalen Vermummungsverbots im Strafgesetzbuch anbelangt. Stadtkantone, Kantone mit grösseren städtischen Zentren kennen und haben ja solche Vermummungsverbote für bewilligungspflichtige Versammlungen, Kundgebungen und Sportanlässe. Das trifft gerade auch auf Zürich und Bern zu. Sie haben ja auch Bern immer wieder als Beispiel angeführt, wo Ausschreitungen auch Anlass für Vorstösse wie Ihre Motion gewesen sind.
Das eigentliche Problem ist die Durchsetzung dieses Verbots. An dieser Hauptfrage wird eine Bestimmung im Strafgesetzbuch nichts ändern. Mir ist auch nicht klar, welches Rechtsgut geschützt werden soll. Die Vermummung als solche ist ja nicht strafbar. Bestrafen wollen wir Ausschreitungen und Angriffe gegen Personen und Sachen, und das ist im Strafgesetzbuch geregelt.
Jetzt komme ich zum Ordnungsantrag: Es gibt meines Erachtens auch keinen Grund, erneut in den kantonalen Kompetenzbereich der Strafverfolgung und Durchsetzung von Ruhe und Ordnung einzugreifen. Was auch immer in einer Strafbestimmung des Strafgesetzbuches stehen wird, am Schluss sind es die Kantone, ist es die Polizei, welche dieses Verbot vollziehen müssen. In diesem Sinn spricht nichts dagegen bzw. kann es hilfreich sein, zusätzlich zur Umfrage bei der Konferenz der kantonalen Polizeikommandanten im Jahr 2011 nun direkt auch noch, wie das Kollegin Keller-Sutter verlangt, die Kantone in der Kommission anzuhören. Es geht hier um eine föderalistische Frage, um die Rolle der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen. Ich glaube, die SPK würde sich hier anbieten.
Ich unterstütze den Ordnungsantrag und lade Sie ein, dies auch zu tun.