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Strahm Rudolf · Nationalrat · 2001-09-25

Strahm Rudolf · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2001-09-25

Wortprotokoll

Wir haben bei Artikel 10 zwei unterschiedliche Fragen, über die wir auch getrennt abstimmen. Absatz 2 Buchstabe a regelt das Alter und Buchstabe c das Bürgerrecht der Stiftungsratsmitglieder.

Zu Absatz 2 Buchstabe a, der Frage des Alters: Die Minderheit Meier-Schatz will dem Ständerat folgen, der die Regelung vorsieht, dass die Mehrzahl der Stiftungsratsmitglieder - nicht alle - jünger als 40-jährig sein muss. Die Kommissionsmehrheit war der Meinung, man sollte die Zusammensetzung nicht überregulieren, wie gesagt worden ist, auch nicht mit Altersvorschriften. Ich muss hier allerdings sagen - wenn Sie das Kommissionsprotokoll nachsehen, werden Sie die Bestätigung dafür finden -: Über den Antrag Meier-Schatz ist nicht separat abgestimmt worden, sondern der Entscheid darüber geriet dann in der Abstimmung zwischen zwei andere, verschiedene Varianten. Laut Protokoll gab es zum Antrag Meier-Schatz 7 Enthaltungen und weder Ja- noch Nein-Stimmen. Die Minderheit Meier-Schatz hat den Antrag jetzt eingereicht, damit hier auch die Lösung des Ständerates wieder zur Diskussion gestellt und nicht einfach so still "abserviert" wird.

Ich persönlich würde aufgrund dieser Entscheidlage der Kommission sagen: Folgen Sie Ihrem politischen Gespür.

Bei Absatz 2 Buchstabe c geht es um den Streit, ob die Mitglieder des Stiftungsrates schweizerischer Nationalität sein müssen oder nicht. Die Kommissionsmehrheit schlägt einen Kompromiss vor. Wir haben jetzt praktisch alle Varianten. Der Bundesrat will, dass alle Stiftungsratsmitglieder schweizerischer Nationalität sein müssen. Die Minderheit Aeppli Wartmann will auch eine Art Kompromiss, d. h., dass die Stiftungsratsmitglieder ihren Wohnsitz in der Schweiz haben sollen. Die Minderheit Gysin Remo will - im Sinne eines Eventualantrages, falls die Minderheit Aeppli Wartmann abgelehnt wird - jegliche Nationalitätsbestimmung streichen. Die Minderheit Schlüer möchte auch bei der Vorschrift, dass die Schweizer Nationalität vorgeschrieben ist, keine Ausnahme zulassen. Der Kompromiss der Kommission wäre der: Die Mehrheit der Kommission folgt dem Bundesrat, d. h., sie möchte, dass die Stiftungsratsmitglieder schweizerischer Nationalität sein müssen, aber der Bundesrat kann Ausnahmen zulassen.

Ich muss dazu vielleicht sagen, weshalb diese Nationalitätsbestimmung, diese Bürgerrechtsklausel der Stiftungsratsmitglieder, überhaupt in die Vorlage hineingekommen ist. Das hängt mit der Vorgeschichte der Stiftung zusammen. Damals - nach der Ankündigung durch den Bundesrat - hat man von Erpressung vonseiten des Auslandes gesprochen, und man wollte mit Erpressungsunterstellungen die Stiftungsidee in ein zweifelhaftes Licht rücken. Der Bundesrat wollte mit seinem Entwurf klarstellen, dass diese Stiftung eine Stiftung des Schweizervolkes ist und von Schweizer Bürgerinnen und Schweizer Bürgern verwaltet wird.

Die Mehrheit der Kommission ist dieser Überlegung grundsätzlich gefolgt. Sie will jetzt aber eine Ausnahme ermöglichen; der Bundesrat könnte dann Ausnahmen beschliessen.

Ich bitte Sie, diesem Kompromiss der Kommissionsmehrheit zuzustimmen und die anderen Anträge abzulehnen.