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Stadler Markus · Ständerat · 2013-09-11

Stadler Markus · Ständerat · Uri · Grünliberale Fraktion · 2013-09-11

Wortprotokoll

Wir haben schon letztes Mal festgestellt, dass Handlungsbedarf in der Richtung des Anliegens der Initianten besteht. Aus meiner Sicht geht es darum, einerseits minderjährige oder besonders schutzbedürftige Personen - also Personen in einem besonderen Abhängigkeitsverhältnis, in einer machtmässig sehr ungleichen, für die eine Person relativ ohnmächtigen Beziehung - zu schützen und dies andererseits mit verhältnismässigen Mitteln zu tun. Um diesen Schutz gesetzgeberisch umzusetzen, bräuchte es eigentlich keine Verfassungsänderung. Eine Gesetzesvorlage würde an sich genügen. Der Bundesrat hat diese bereits vor der Einreichung der Initiative an die Hand genommen. Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates stimmt dem Bundesgesetz über das Tätigkeitsverbot und das Kontakt- und Rayonverbot grundsätzlich zu. Entsprechend den beiden unterschiedlichen Haltungen zum direkten Gegenvorschlag, wie wir sie schon gehört haben, kommen dort ebenfalls zwei Gesetzesversionen - also gemäss Mehrheit und gemäss Minderheit - zum Ausdruck.

Im vorliegenden Fall haben wir nicht zum ersten Mal eine Situation, in der die Initiantinnen und Initianten trotz weitreichendem Entgegenkommen nicht bereit scheinen, ihre Initiative zurückzuziehen. Auch ein Konflikt mit anderen Verfassungsbestimmungen liegt erneut auf der Hand, hier betreffend das Gebot der Verhältnismässigkeit. Auch hier besteht wiederum eine grosse Chance, dass die Initiative die Hürde von Volks- und Ständemehr schafft, denn auch bei dieser Initiative spielt die Emotionalität des Themas eine grosse Rolle.

Im Lichte der gemachten Abstimmungserfahrungen ist es deshalb angezeigt, dass wir dem Initiativtext einen direkten Gegenvorschlag gegenüberstellen. Es entspricht nicht unserem Straf- und Massnahmenverständnis, wenn wir das richterliche Ermessen im Einzelfall zunehmend durch Automatismen, insbesondere lebenslängliche Automatismen, ersetzen. Übertrieben gesagt, sollten wir nicht zur Devise "Diebstahl, also Hand ab!" zurückkehren. Die sogenannte Jugendliebe zum Beispiel sollten wir nicht in die Gegend des Kriminellen rücken.

Die Kommission ist mehrheitlich der Meinung, die Initiative sei abzulehnen. Mit der Befürwortung eines direkten Gegenvorschlages trägt sie - da sind sich beide Gruppen, Mehrheit und Minderheit, einig - dem Umstand Rechnung, dass nicht nur Kinder im Zusammenhang mit Schule, Sport oder anderen Freizeitaktivitäten gefährdet sein können, sondern auch Kinder in der Familie und in Verwandtschafts- oder Freundeskreisen. Damit geht sie über die Initiative hinaus. Unterschiedlicher Meinung ist die Kommission vor allem in Bezug auf den Kreis der zu schützenden Personen und die zu ergreifenden Massnahmen. Die Mehrheit stellt auf einen Kindesbegriff ab, der je nach Interpretation für Personen bis 18 Jahre gelten kann. Sie bezieht sich auf strafbare Handlungen einer gewissen Schwere, und sie sieht ein Tätigkeitsverbot von mindestens zehn Jahren vor.

Die Massnahmen gemäss Minderheit sind härter gefasst - Stichwort "lebenslänglich" -, aber auf einen engeren Täterkreis bzw. auf eine altersmässig enger definierte Stichgruppe bezogen; die über 12-jährigen Kinder sind damit nicht gemeint, wie auch schon mein Vorredner ausgeführt hat. Die Minderheit vertritt damit eine härtere Haltung, zumindest auf den ersten Blick, allerdings für einen kleineren Kreis von Personen. Diese Fassung wird zu einem Expertenstreit um die Definition des pädophilen Täters im Einzelfall führen. Diesem Expertenstreit sehe ich mit grosser Skepsis entgegen. Zudem bringt das Abstellen auf die Pädophilie nichts für jene Gruppe von Personen, die nach der Logik des Gesetzentwurfes älter als 12 Jahre und besonders schutzbedürftig sind; das bringt keinen zusätzlichen Schutz für diese Personen. Ich möchte den Vertretern der Minderheit auch sagen, dass deren Version eine Einschränkung gegenüber dem Initiativtext bedeutet, da sie sich auf Kinder unter 12 Jahren bezieht, was die Initiative nicht tut.

Ich empfehle Ihnen, beim direkten Gegenvorschlag, bei den Vorlagen 2 und 5 also, und beim Bundesgesetz, also Vorlage 1, der Mehrheit zuzustimmen, die einen grösseren Kreis von Kindern und die besonders schutzbedürftigen Personen schützt und dies verhältnismässiger tut.