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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2013-09-18

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2013-09-18

Wortprotokoll

Die Volksinitiative, über die Sie jetzt befinden werden, ist nicht verhältnismässig, weil sie auch bei einer Jugendliebe zu einem zwingenden, endgültigen Tätigkeitsverbot führt. Das ist nicht verhältnismässig.

Ich bitte Sie, den Initiativtext noch einmal zu lesen: Er ist klar, er ist unmissverständlich. Auch wenn jetzt die Initianten bzw. die Befürworter der Initiative sagen, das könne man dann schon noch zurechtbiegen, muss ich Ihnen sagen: Es geht hier um einen Verfassungstext. Die Initianten haben nicht die Interpretationshoheit darüber und können ihn auch nicht zurechtbiegen, sondern es geht darum, diesen Text in die Bundesverfassung zu schreiben. Sie müssen sich fragen, ob Sie wirklich einen Text in die Bundesverfassung schreiben wollen, der nicht verhältnismässig ist. Die Tatsache, dass die Initiantinnen und Initianten selber sagen, man müsse dann schauen, in gewissen Situationen sei es vielleicht etwas schwierig, zeigt, dass sie letztlich selber anerkennen, dass ihre Initiative Schwachstellen hat, dass sie nicht verhältnismässig umsetzbar ist, dass man nachher etwas zurechtbiegen muss. Aber noch einmal: Nicht die Initianten entscheiden über die Umsetzung, sondern es geht um einen Text für die Bundesverfassung.

Ich möchte Ihnen noch etwas zu bedenken geben: Was bedeutet es für die direkte Demokratie, wenn man eine Volksinitiative zur Annahme empfiehlt, von der man von vornherein bereits weiss, dass sie nicht umsetzbar bzw. nicht mit dem Verhältnismässigkeitsprinzip zu vereinbaren ist? Das ist schlecht für die direkte Demokratie. Da sagen Sie den Leuten: Ihr könnt abstimmen, ihr könnt Artikel für die Bundesverfassung annehmen, aber wir werden es sicher nicht so umsetzen, wie ihr euch das gedacht habt. Das ist schlecht!

Die Bundesverfassung eignet sich auch nicht für Signale, dafür, Zeichen zu setzen. Die Bundesverfassung soll die Grundlage unseres staatlichen Handelns bleiben, sie soll verbindlich sein. Deshalb ist es unsere Aufgabe und auch unsere Verantwortung gegenüber der Bevölkerung, ehrlich und offen zu sagen, dass unsere Bundesverfassung verbindlich ist, dass wir uns daran halten wollen, dass Sie sich als Gesetzgeber daran halten wollen. Aber dann können Sie der Bevölkerung nicht Texte zur Annahme empfehlen, von denen Sie von vornherein wissen, dass Sie sie nicht so umsetzen werden.

Eine Bitte an all diejenigen, die jetzt vielleicht aus Enttäuschung, aus Frustration darüber, dass kein direkter Gegenentwurf zustande gekommen ist, sagen: "Dann nehmen wir halt die Initiative an!" Ich glaube, diese Haltung wäre ein schlechter Ratgeber. Kämpfen Sie, kämpfen Sie, alle diejenigen, die Verbesserungen wollen, einen besseren Schutz für Kinder vor sexueller Gewalt, die aber gleichzeitig auch der Verhältnismässigkeit, der Grundlage unseres rechtsstaatlichen Handelns, zustimmen! Kämpfen Sie gemeinsam für einen starken indirekten Gegenvorschlag, aber kämpfen Sie auch gemeinsam dafür, dass diese Initiative nicht angenommen wird, weil sie nicht umsetzbar ist!

Ich möchte Ihnen zum Schluss noch etwas zu bedenken geben: Der Ständerat hat diese Initiative letztlich sehr deutlich zur Ablehnung empfohlen. Wenn Ihr Rat diese Initiative zur Annahme empfiehlt, wie Sie das letztes Mal mit knappem Abstimmungsresultat getan haben, dann gibt es keine Abstimmungsempfehlung aus dem Parlament. Ist das ein Zeichen, das Sie setzen wollen? Dass das Parlament keine Abstimmungsempfehlung gibt? Ich bitte Sie, auch das zu berücksichtigen.

Ich bitte Sie, Ihrer Kommissionsmehrheit zu folgen und diese Volksinitiative zur Ablehnung zu empfehlen.