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Guhl Bernhard · Nationalrat · 2013-09-18

Guhl Bernhard · Nationalrat · Aargau · Fraktion BD · 2013-09-18

Wortprotokoll

Aus Sicht der BDP ist es völlig klar: Wer ein Kind oder eine abhängige Person sexuell missbraucht hat und dafür verurteilt wurde, soll nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen. An dieser Grundhaltung der BDP hat sich seit der letzten Beratung in diesem Rat nichts geändert.

Der Ständerat legt nun einen Gegenvorschlag vor. Dieser ist nicht so konsequent wie die Initiative. Wenn die Richter es wollen, könnte ein verurteilter Täter bereits nach zehn Jahren wieder eine Gruppe Kinder betreuen und sich so ein neues Opfer aussuchen. Das will die BDP verhindern. Der Schutz der Kinder und abhängigen Personen ist höher zu gewichten als das Recht der Täter auf einen gewünschten Job mit Kindern. Der Täter könnte im Falle einer Annahme der Initiative zum Beispiel weiterhin Fussball spielen, aber das Training mit den Junioren würde man ihm verbieten. Natürlich haben wir damit keine Garantien, dass die Täter nicht rückfällig werden, aber wir schützen so viele gefährdete Kinder.

Bezüglich der Rechte des Täters mache ich mir keine Sorgen. Es gibt genügend andere Jobs, genügend andere Hobbys, die der Täter nach einer Verurteilung nach wie vor ausüben könnte.

Ich fasse zusammen: Die BDP-Fraktion lehnt den direkten Gegenvorschlag ab und wird auf die Vorlage 5 nicht eintreten, dies zur Verhinderung weiterer möglicher Opfer.