Lexipedia

Joder Rudolf · Nationalrat · 2013-09-18

Joder Rudolf · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-09-18

Wortprotokoll

Es geht hier um die Frage, ob auch das oberste Kader des Bundes in die Regelung betreffend die Karenzfristen einbezogen werden soll. Die Mehrheit der Kommission beantragt Ihnen, dies zu tun. Wir haben die gleiche Situation wie beim Bundesrat, sogar noch verstärkt. Auch bei der Verwaltung bestehen die Gefahr des Vertrauensverlustes und die Möglichkeit von Interessenkonflikten. Die Interessenkonflikte sind sogar noch intensiver, weil das Verhältnis zur Wirtschaft intensiver ist.

Es war die Kommission des Ständerates, welche unserer Kommission gegenüber den Wunsch geäussert hat, diese Ausdehnung vorzunehmen. Es wurde bereits gesagt: Es kann nicht sein, dass ein Chefbeamter des Bundesamtes für Gesundheit oder ein Chefbeamter des Bundesamtes für Sozialversicherungen einen Tag nach Beendigung seiner Verwaltungstätigkeit eine Kaderposition bei einer Krankenkasse einnimmt. Das kann nicht der Wille der Mehrheit dieses Parlamentes sein. Hier müssen wir klare Grenzen setzen. Deshalb ist auch hier eine zweijährige Karenzfrist angezeigt.

Auch hier entspricht die Regelung der bewährten Ordnung, wie wir sie in der Privatwirtschaft haben. Es gibt keinen Grund, das oberste Kader des Bundes gegenüber der Privatwirtschaft zu privilegieren. Wir sagen immer wieder: Die Regeln der Privatwirtschaft sollten auch Anwendung auf das Kader der Bundesverwaltung finden. Genau hier haben wir Gelegenheit, einen solchen Entscheid zu treffen. Es wird immer wieder die Nähe zwischen der Verwaltung und der Wirtschaft kritisiert. Es wird gesagt, es sei in verschiedenen Bereichen auffällig, dass von der Verwaltung immer wieder die gleichen privaten Firmen berücksichtigt würden. Mit dieser Regelung haben wir Gelegenheit, für das Verhältnis zwischen Verwaltung und Wirtschaft klare Regeln und eine klare Situation zu schaffen.

Ich möchte Sie bitten, dem Antrag der Mehrheit zuzustimmen.