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Heim Bea · Nationalrat · 2013-09-18

Heim Bea · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-09-18

Wortprotokoll

Ich denke, Sie stimmen mir zu, wenn ich sage, die Glaubwürdigkeit sei eines der höchsten Güter der Politik. Das gilt insbesondere für den Bundesrat. Das schafft Vertrauen. Das Vertrauen der Bevölkerung in den Bundesrat ist an sich gross. Wir wollen, dass es so bleibt. Glaubwürdigkeit setzt aber Unabhängigkeit voraus. Diese darf nicht einmal dem Anschein nach gefährdet sein. Die Bekanntgabe des Implenia-Mandates von alt Bundesrat Moritz Leuenberger hat wohl auch deswegen hohe Wellen geworfen. Wechseln Bundesräte und Spitzenbeamte - dafür gibt es mehrere Beispiele - nahtlos in die Privatwirtschaft, keimt doch unweigerlich der Verdacht des Filzes, kommen die Frage oder gar der Argwohn auf, ob es Begünstigungen von Unternehmen in der Amtszeit aus persönlichen Interessen gegeben hat.

Der Zweck der Vorlage ist es, genau das zu vermeiden. Wir wollen den Bundesrat stärken. Das Gesetz ist Ausdruck des entschiedenen Willens des Parlamentes, den Bundesrat zu stärken und jeglichen Anschein von vornherein auszuschliessen, amtierende Mitglieder des Bundesrates könnten nicht nur einzig im Interesse der Allgemeinheit handeln. Umso erstaunlicher war die Reaktion des Bundesrates, die mich eigenartig berührt hat. Er lehnt die Vorlage ab, zeigt sich sogar beleidigt und sieht die Zweijahresfrist - ich nenne sie Abkühlfrist - für Ex-Bundesrätinnen und Ex-Bundesräte als Berufsverbot. Das ist es aber nicht.

Die vorgeschlagene zweijährige "Abkühlphase" bezieht sich auf bezahlte Engagements bei grossen Firmen, deren Tätigkeit in einem unmittelbaren Zusammenhang mit den Aufgaben des Departementes des ehemaligen Bundesrates steht, auf Engagements bei Unternehmen, die in den letzten vier Jahren für mehr als 4 Millionen Franken Aufträge des Bundes erhalten haben. Es geht also um Beziehungen zu ganz bestimmten Wirtschaftsunternehmen. Es ist mitnichten eine generelle Einschränkung für wirtschaftliche Tätigkeiten eines ausgeschiedenen Bundesrates. Es bleiben noch x Möglichkeiten für wirtschaftliche Tätigkeiten, auch in der Karenzfrist, einfach in anderen Bereichen. Zudem ist die Ruhegehaltsentschädigung sicher eine sehr gute finanzielle Absicherung.

Mich hat erstaunt, dass im Zuge der Behandlung dieses Gesetzes der Bundesrat plötzlich sagt: "Jetzt haben wir uns ein Aide-mémoire gegeben, eine Gedächtnisstütze, die der Vorlage sehr ähnlich ist. Damit sollen jetzt die ausgeschiedenen Bundesräte ihre Tätigkeit sorgfältig auswählen" - wie wenn sie das nicht schon immer hätten tun müssen! Die Tätigkeit soll nicht im Widerspruch zu einer vorhergehenden Tätigkeit stehen - das ist doch eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Wenn der Bundesrat das jetzt selber einsieht, warum machen wir mit dieser Vorlage nicht gleich Nägel mit Köpfen?

Die SP-Fraktion ist für Eintreten auf diese Vorlage, sie ist für die Regelung sowohl für die Institution Bundesrat wie auch für das oberste Kader der Bundesverwaltung. Die Regelung betrifft Verwaltungseinheiten, die Aufsichts-, Veranlagungs- oder Vergabeentscheide oder Entscheide von vergleichbarer Tragweite treffen. Es soll bei Angehörigen des obersten Kaders genau das gemacht werden, was jetzt schon die Bundespersonalverordnung eigentlich zulässt, aber nicht "wenn möglich" oder "fakultativ". Es ist absolut störend, wenn Vizedirektoren des BAG - es sind in jüngerer Zeit zwei - nahtlos zu einer Krankenkasse wechseln. Es soll auch nicht vorkommen, dass ein Chef von Swissmedic ohne jegliche Karenzfrist einfach in die Pharmaindustrie oder zu Medizinalproduktefirmen geht oder dass ein Generalsekretär des VBS zur Ruag geht. Hingegen kann die Direktorin oder der Direktor des BSV durchaus zur Post wechseln. Als Sanktion ist wie im Obligationenrecht die Konventionalstrafe vorgesehen, und die Kontrolle ist dort die Sache der Revisionsstellen.

Das, was heute moderne Unternehmungen tun - sie stellen Verhaltensgrundsätze wie einen Code of Conduct auf -, soll in der Politik eine Selbstverständlichkeit sein. Ob das beim Personal ganz so flächendeckend sein soll, wie es die Vorlage beinhaltet, darüber wird meines Erachtens der Ständerat noch einmal brüten müssen. Wir meinen aber: Was zu tun ist, soll getan werden, um das Vertrauen in die politischen Institutionen zu stärken. Das ist die Aufgabe des Parlamentes.

Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten und sie zu unterstützen.