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Casanova Corina · 2013-09-18

Casanova Corina · Graubünden · 2013-09-18

Wortprotokoll

Die Sitze des Nationalrates werden gemäss Bundesverfassung nach der Bevölkerungszahl auf die Kantone verteilt. Bis einschliesslich der Wahlen 2011, also der letzten Nationalratswahlen, wurden die Nationalratssitze jeweils alle zehn Jahre für mehrere Legislaturen auf die Kantone verteilt, und zwar aufgrund der Ergebnisse der letzten Volkszählung. 2010 wurde die eidgenössische Volkszählung modernisiert: Das Bundesamt für Statistik ermittelt nun aufgrund von Registererhebungen jährlich die Anzahl Personen der ständigen Wohnbevölkerung. Die ständige Wohnbevölkerung setzt sich zusammen aus erstens in der Schweiz gemeldeten Personen schweizerischer Staatsangehörigkeit, zweitens ausländischen Staatsangehörigen mit einer Niederlassungs-, Aufenthalts- oder Kurzaufenthaltsbewilligung für mindestens zwölf Monate und drittens Asylsuchenden mit einer Gesamtaufenthaltsdauer von mindestens zwölf Monaten.

Künftig sind daher die Nationalratssitze alle vier Jahre neu auf die Kantone zu verteilen, und zwar aufgrund der Ergebnisse der Registerzählung im Jahr nach den Nationalratswahlen. Das war also im letzten Jahr. Die Erwahrung der Zahlen der ständigen Wohnbevölkerung Ende 2012 und die Zuteilung der Nationalratssitze auf die Kantone für die Nationalratswahlen 2015 wurden am 28. August 2013 vom Bundesrat verabschiedet. Die Kantone Zürich, Aargau und Wallis gewinnen je einen Sitz auf Kosten der Kantone Bern, Solothurn und Neuenburg. Die übrigen Kantone behalten ihre Sitzzahl.

Der Wohnbegriff stellt im Unterschied zum Aufenthalt auf eine Absicht des Verbleibens für eine gewisse Dauer ab. Die Aufenthaltsdauer von zwölf Monaten ist ein objektiv messbares Kriterium. Ein Jahr entspricht einem Viertel der Legislatur. Asylsuchende aufgrund der Qualität ihres Status aus der Berechnung auszuschliessen lehnt der Bundesrat ab.

Der Spielraum des Bundesrates bei der Definition der relevanten Bevölkerung ist sehr eingeschränkt. Die Bundesverfassung schreibt eine Verteilung aufgrund der Bevölkerungszahl vor. Das Volk hat im Jahr 1977 in der Volksabstimmung über das Bundesgesetz über die politischen Rechte festgelegt, dass die Wohnbevölkerungszahlen massgebend sind. Das Parlament hat Zeitpunkt und Methode der verbindlichen Feststellung der Wohnbevölkerungszahlen festgelegt. Der Bundesrat kann lediglich die Definition der Dauer für Ausländerkategorien bestimmen.

Weiter möchte ich darauf hinweisen, dass die ständige Wohnbevölkerung nicht nur als Grundlage für die Verteilung der Nationalratssitze auf die Kantone dient, sondern auch für viele andere Berechnungen, wie zum Beispiel den Finanzausgleich.

Schliesslich ist daran zu erinnern, dass schon in der Bundesverfassung von 1848 stand, dass der Nationalrat die Gesamtbevölkerung der Schweiz repräsentiere. Mehrere Vorstösse und Anträge verlangten seither, dass die Verteilung der Nationalratssitze auf die Kantone allein aufgrund der Schweizer Wohnbevölkerung vorgenommen würde. Sie waren chancenlos. Die Volksinitiative "für die Wahl des Nationalrates aufgrund der Schweizer Wohnbevölkerung" wurde in der Volksabstimmung von 1903 mit über 75 Prozent der Stimmen abgelehnt. Der Bundesrat argumentierte schon damals, dass die Ausländer Zölle und Steuern entrichteten wie die Schweizer, unter dem Schutz der gleichen Gesetze stünden und Mitbegründer des Fortschritts und Wohlstandes des Landes seien.

Aus diesem Grunde beantrage ich die Ablehnung der Motion.

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