Vischer Daniel · Nationalrat · 2013-03-21
Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2013-03-21
Wortprotokoll
Ich erlaube mir zuerst eine Begriffsklärung. Die Initiative spricht von pädophilen Straftätern. Die Frau Bundesrätin sprach von Pädokriminellen. "Pädophil" ist eigentlich ein psychiatrischer Begriff. Die Initiative macht bezüglich Verletzung der Integrität von Minderjährigen und Schutzbefohlenen keine Unterscheidung zwischen pädophilen Straftätern und solchen, die nicht aus pädophiler Neigung handeln. Das scheint mir richtig. Man muss hier unterscheiden zwischen gesetzlichen Tatbeständen und psychiatrischen Begriffen. Das Sexualstrafrecht baut auf dem Schutz der sexuellen Integrität auf, unabhängig davon, was die Veranlagung und die Motivation des einzelnen Täters ist.
Zur Sache: Es ist eine offene Frage, was ein Gegenvorschlag bringt. Ich behaupte, die Ausschaffungs-Initiative hat gezeigt: Der Gegenvorschlag hat der Ausschaffungs-Initiative genützt, weil sie dadurch eine zusätzliche Akzeptanz erhielt. In einem gewissen Sinn war das auch bei der Minder-Initiative so. Die vorliegende Initiative hat eine Chance, aber sie hat sie unabhängig von einem direkten Gegenvorschlag.
Wir müssen aber zu unserer Meinung stehen. Ein Parlament, das nicht mehr fähig ist, die Grundfesten des Rechtsstaates zu verteidigen, löst sich lieber auf - sorry! Und eine Grundfeste des Rechtsstaates - ich habe das schon gesagt - ist die Verhältnismässigkeit. Insofern schliesse ich mich genau den Ausführungen meines Vorredners an. Der Antrag der Minderheit I (Caroni) löst das Problem der Verhältnismässigkeit nicht, denn bei einem Täter an der untersten Schwelle, der vielleicht eine Bestrafung von drei Monaten bekommt, ist auch ein Berufsverbot von zehn Jahren nicht mehr verhältnismässig. Wenn er zum Beispiel 23 Jahre alt ist, können diese zehn Jahre lebensentscheidend sein.
Dieser Antrag der Minderheit I ist aber zusätzlich eigentlich auch die Aufnahme einer Grundaussage der Initiative und einer Grundaussage von Frau Rickli gegenüber dem Richterstaat, weil damit gesagt wird, wir müssten dem Richter eine Vorschrift machen - die aber eben zu weit geht. Das Gericht muss auch bei der Frage des Berufsverbots in Bezug auf Tätigkeiten mit Kindern und Schutzbefohlenen immer einzelfallgerecht und verhältnismässig urteilen können, und das könnte es mit dem Minderheitsantrag I nicht mehr.
Aus diesem Grund ersuche ich Sie, der Mehrheit zu folgen.
Wenn nun die SVP-Fraktion taktisch stimmt - das wird sie machen, dann ist es halt so -, dann gibt es keinen Gegenvorschlag. Dieser Gegenvorschlag legt auf Verfassungsebene etwas fest, wozu die Kompetenz eh schon vorhanden ist. Die Kommission für Rechtsfragen wird auf der Linie des Mehrheitsvorschlages arbeiten. Wenn das Volk etwas anderes will, dann will es das, aber wir kämpfen für das Grundrecht des übergeordneten Prinzips der Verhältnismässigkeit.
Hier steht der Grundrecht-Rechtsstaat gegen den plebiszitären Mainstream. Wer hier nicht mehr den Mut hat, Planken zu setzen, der gibt sich als Grundrechtsverteidiger selbst auf.