Fiala Doris · Nationalrat · 2013-03-21
Fiala Doris · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2013-03-21
Wortprotokoll
Heute stehen die Initiative und der Antrag der Minderheit I (Caroni) als direkter Gegenvorschlag zur Abstimmung.
Der Antrag der Minderheit I geht auf die Verhältnismässigkeit ein, was ich explizit begrüsse. Eine noch bessere Variante verspricht allerdings der indirekte Gegenvorschlag zu werden, der heute hier aber nicht zur Abstimmung kommt. Der indirekte Gegenvorschlag dürfte vor allem für den Opferschutz mehr bringen, weil er Punkte aufgreift, die weder in der Initiative noch im Antrag der Minderheit I berührt werden.
Dass verurteilte Kinderschänder nie mehr mit Kindern arbeiten sollen, leuchtet sicher jedem ein. Man möchte ausrufen: Ja klar, was denn sonst! Änderungen des Strafrechts muss man jedoch mit kühlem Kopf konzipieren. Gerade für eine lebenslange Einschränkung muss eine Sanktion dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit verpflichtet sein, konkret: Das lebenslange Verbot ist nur dann gerechtfertigt und aus Opferschutzgründen nur dann sinnvoll, wenn im individuellen Fall ein entsprechendes Risiko besteht. Sie haben es heute mehrmals gehört: Es lassen sich sehr leicht Fälle konstruieren, in denen der Automatismus der Initiative für den Opferschutz absolut nichts bringt und im Einzelfall unverhältnismässig ist. Mehrfach wurde erwähnt, dass ein 18-Jähriger im Einvernehmen mit einer 15-Jährigen eine sexuelle Handlung vollziehen könnte, allenfalls in jugendlichem Leichtsinn, betrunken. Ist es angemessen, und bringt es irgendetwas für den Opferschutz, wenn der junge Mann, nachdem er für dieses Delikt verurteilt wurde, lebenslang von Minderjährigen ferngehalten werden muss? Genau darum geht es.
Daher Ja zum Antrag der Minderheit I (Caroni)! Keine unverhältnismässigen Alibimassnahmen nach dem Giesskannenprinzip, sondern lebenslange Verbote für die Beschäftigung mit Minderjährigen, wenn im Einzelfall ein entsprechendes Risiko effektiv vorliegt!
Der Minderheitsantrag weist den Mangel des stereotypen Automatismus nicht auf, weil das Beschäftigungsverbot richtigerweise vom Risiko im Einzelfall abhängig gemacht wird. Für den Opferschutz greifen zwar beide Varianten, die heute zur Abstimmung kommen, noch zu kurz. Sehr wichtig ist es z. B., das Kontakt- und Rayonverbot unabhängig von Probezeiten und Massnahmen aussprechen zu können. Aber es ist Augenwischerei zu glauben, dass man mit Kontakt- und Rayonverboten das Risiko des sexuellen Missbrauchs von Kindern einschränken könnte. Es gilt gemäss Professionellen in diesem Bereich die einfache Regel: Wer als so rückfallgefährdet eingeschätzt wird, dass man seine Bewegungen im öffentlichen Raum definieren muss, stellt ein so hohes Risiko dar, dass er gar nicht auf die Strasse gehören würde.
Heute haben wir das Problem, dass bei einer schweren Drohung ein Kontakt- und Rayonverbot ausgesprochen werden kann, solange die Strafuntersuchung noch läuft, z. B. bei häuslicher Gewalt. Leider hat man es durch die Ergebnisse der Vernehmlassung aber verworfen, Arbeitgeber und Institutionen, die mit Minderjährigen arbeiten, zu verpflichten, Strafregisterauszüge von Stellenbewerbern einzufordern. Das wäre eine einfache Massnahme, die umgehend einen Gewinn für den Opferschutz bringen würde. Ein grosses Problem sind dabei die Entfernungsfristen. Mit der Änderung des Strafregisterrechts werden aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes die meisten Einträge zu Straftaten nach fünf Jahren endgültig entfernt. Die Konsequenz ist, dass Profis der Polizei, der Justiz und Gutachtern, die genaue Risikoabklärungen vornehmen müssen, schwere Straftaten aus der Vorgeschichte entsprechender Personen entgehen. Hier werde ich mich einsetzen.
In der vorliegenden Form lehne ich aber die Initiative ab und stimme für den Antrag der Minderheit I (Caroni). [PAGE 456]