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Fehr Jacqueline · Nationalrat · 2013-03-21

Fehr Jacqueline · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-03-21

Wortprotokoll

Zuerst möchte ich den Initiantinnen und Initianten danken. Erneut haben sie ein Thema auf den Tisch gelegt, das uns schon viel früher hätte beschäftigen müssen. Zusammen mit vielen anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen haben sie es geschafft, dass heute kaum jemand mehr sexuelle Gewalt an Kindern verharmlost. Wenn ich als Präsidentin der Stiftung Kinderschutz Schweiz trotzdem der Mehrheit folge, also die Initiative zur Ablehnung und den Gegenvorschlag zur Annahme empfehle, dann aus folgenden Gründen:

1. Die Initiative ist weniger präzise und weniger vollständig als der Gegenvorschlag. Und hier stellt sich vor allem die Frage an Herrn Freysinger, warum er seinen Minderheitsantrag zurückzieht und damit auch die ganze Debatte um einen Rückzug der Initiative plötzlich sausenlässt.

2. Die Initiative lässt den Gerichten keinen Ermessensspielraum, sondern zwingt sie, in jedem Fall ein lebenslanges Tätigkeitsverbot auszusprechen. Sosehr dies im Einzelfall gerechtfertigt sein mag, als zwingende Vorgabe ist das höchst problematisch. Eine solche Regelung widerspricht dem Grundsatz, wie er in Verfassung und Völkerrecht verankert ist, dass bei der Einschränkung von Grundrechten immer die Verhältnismässigkeit geprüft werden muss.

Einige von Ihnen mögen jetzt empört fragen: Ausgerechnet Kinderschänder sollen vom Rechtsstaat geschützt werden? Ausgerechnet Kinderschänder, die das niedrigste Verbrechen begangen haben, sollen das Recht behalten, dass ihre Tat als Einzelfall beurteilt wird? Ja, das sollen sie! Denn wenn sich der Rechtsstaat nicht gerade in solch schwierigen, emotional abgründigen Fällen durchsetzt, verkommt er zum Schönwetterprinzip. Niemand im Saal will gegenüber Kinderschändern Milde walten lassen, aber wir sollten nicht bei der Verteidigung unserer zivilisatorischen Errungenschaften genau diese Errungenschaften aufs Spiel setzen - und das sage ich explizit als Präsidentin der Stiftung Kinderschutz Schweiz. Ich sage es, weil uns die Geschichte lehrt, dass sich Aufweichungen rechtsstaatlicher Prinzipien früher oder später immer gegen die Schwachen und damit auch gegen die Kinder wenden. Jene, die man heute schützen will, bringt man damit morgen in Gefahr.

Ich sage es aber auch, weil wir mit dem strafrechtlichen Kinderschutz einem fatalen Irrtum erliegen. Selbstverständlich braucht es strafrechtliche Schutzbestimmungen, aber wer glaubt, dass Kinder durch strengere Strafgesetzbestimmungen wirksam geschützt werden könnten, glaubt in erster Linie und hofft. Die Anzeigequote ist dermassen tief, dass es schon fast ein Zufall ist, wenn ein Übergriff überhaupt sichtbar wird. Die Bestrafung der Gewalt ist wichtig, aber deren Verhinderung ist aus Sicht des Kinderschutzes prioritär.

Dabei ist entscheidend, wie wir unsere Kinder erziehen und wie wir sie darin unterstützen, ihr Selbstvertrauen und ihre Urteilsfähigkeit zu entwickeln. Kinder, die gelernt haben, Nein zu sagen, haben ein markant geringeres Risiko, Opfer sexueller oder anderer gewalttätiger Übergriffe zu werden. Wer hingegen Kinder zu blindem Gehorsam und Anpassung erzieht, gefährdet sie. Entscheidend für den Schutz unserer Kinder ist ein Erziehungsstil, der die Kinder wertschätzt, sie in ihrem Selbstbewusstsein stärkt, sie ermutigt, sich ernst zu nehmen und ihren Gefühlen zu vertrauen. Kinderschutz Schweiz hat dazu mit einem Parcours - "Mein Körper gehört mir" - einen wichtigen Beitrag geleistet. Dort lernen die Kinder, Grenzen wahrzunehmen und diese mit einem klaren Nein zu verteidigen. Ich hoffe, dass wir die anstehende Debatte über die Initiative auch dafür nutzen können und dass wir auch für diese Themen diskutieren können.

Weitere Strafgesetzartikel mögen wenige Übergriffe verhindern. Das ist wichtig und für mich Grund genug, dem Gegenvorschlag zuzustimmen. Würden wir aber darob die vielen anderen Übergriffe vergessen, die nie zur Anzeige kommen, hätten wir unsere Verantwortung nicht wahrgenommen.