Streiff-Feller Marianne · Nationalrat · 2013-03-21
Streiff-Feller Marianne · Nationalrat · Bern · Fraktion CVP-EVP · 2013-03-21
Wortprotokoll
Auch für die EVP ist der Schutz von Kindern und Personen mit besonderem Unterstützungsbedarf vor Wiederholungstätern ein absolutes Muss. In den letzten paar Jahren haben sich die unerträglich schockierenden Enthüllungen über Missbräuche gehäuft. Schutzbedürftige in Familien, in kirchlichen und sportlichen Kinder- und Jugendorganisationen standen dabei ebenso im Fokus wie Menschen mit hoher Abhängigkeit von Betreuung und Unterstützung in spezifischen Institutionen.
Aufgerüttelt durch die Offenlegung dieser verwerflichen Übergriffe, haben viele Organisationen und Institutionen griffige Präventionsmassnahmen eingeleitet und umgesetzt. Die Förderung der Selbstkompetenz der Schutzbefohlenen nimmt dabei in Bezug auf den Umgang mit Nähe und Distanz, auf das Setzen von Grenzen sowie in Bezug auf die eigene Sexualität einen hohen Stellenwert ein. Die Schutzbefohlenen müssen wissen, wie sie sich gegen eine Verletzung ihrer persönlichen Integrität zur Wehr setzen können. Sie sollen ihren Möglichkeiten entsprechend befähigt werden, Abwehr zum Ausdruck zu bringen und Grenzverletzungen zu signalisieren. Bei besonders gefährdeten Personengruppen wird das persönliche Umfeld, die Angehörigen und Bezugspersonen, in die Präventionsarbeit mit einbezogen.
Ein einziger Wiederholungstäter genügt, um in Kürze solche wertvollen Konzepte zu hintertreiben und das aufgebaute Vertrauen der Betroffenen zu zerstören. In diesem Sinne setzt die Initiative die richtigen Ziele. Die damit angesprochenen Anliegen unterstütze ich zusammen mit meiner Partei uneingeschränkt. Es ist inakzeptabel, dass Personen, die wegen einer Strafe wegen Sexualdelikten an Kindern oder abhängigen Personen verurteilt worden sind, wieder mit Kindern oder mit Menschen mit Einschränkungen arbeiten dürfen.
Nun teile ich jedoch die Ansicht des Bundesrates, dass die Initiative unpräzis und unvollständig ist und auch nichts darüber aussagt, wie sie umgesetzt werden soll. Mit dem geforderten Automatismus für ein zeitlich unbefristetes Verbot widerspricht sie dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit, einem wesentlichen Grundsatz bei der Einschränkung von Grundrechten. Deshalb bin ich auch der Ansicht, dass Volk und Ständen ein direkter Gegenentwurf auf Verfassungsstufe zu unterbreiten ist. Dabei ist es wichtig, dass die [PAGE 461] Anliegen der Volksinitiative übernommen werden. Sonst hätte der Gegenvorschlag beim Volk keine Chance.
Von den Anträgen aus der Kommission favorisiere ich deshalb den Antrag der Minderheit I (Caroni). Dieser sieht ein Tätigkeitsverbot vor, wenn eine strafbare Handlung "einer gewissen Schwere" begangen worden ist. Mit der Einschränkung der "gewissen Schwere" wird die Verhältnismässigkeit gewahrt. Der Antrag der Minderheit I hat gegenüber dem Antrag der Kommissionsmehrheit ausserdem den Vorteil, dass er auch Straftaten gegen besonders schutzbedürftige Personen umfasst. Das ist für mich als Präsidentin des Nationalen Branchenverbands der Institutionen für Menschen mit Behinderung (Insos) nicht unerheblich.
Zusammenfassend ist es der Initiative zu verdanken, dass sie die Behebung einer bestehenden Lücke beim Schutze unserer Kinder und besonders verletzlicher Personen angestossen hat. Nun müssen wir schauen, wie wir das Anliegen in eine angemessene Form bringen können. Ich wünsche uns dazu das nötige Augenmass für eine griffige und sachliche Lösung. Diese sehe ich im Antrag der Minderheit I, und ich bitte Sie deshalb, diesen zu unterstützen.