Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2013-06-10
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2013-06-10
Wortprotokoll
Wenn der Staat Fragen der Sicherheit regelt, begibt er sich auf schwieriges Terrain. Die elementaren Staatszwecke Sicherheit und Freiheit stehen dann in einem Spannungsverhältnis. Vernachlässigt der demokratische Rechtsstaat seine Schutzpflichten gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern, dann gerät er mit der Verfassung in Konflikt. Nimmt er seinen Verfassungsauftrag wahr und ergreift sicherheitsrelevante Massnahmen, betritt er grundrechtssensibles Gelände und muss dann auch Vorkehren treffen, damit die Rechte der Bürgerinnen und Bürger nicht über Gebühr eingeschränkt werden.
In einem bundesstaatlichen Gefüge wie dem unseren ist dann noch für weiteren Konfliktstoff gesorgt. Wo verschiedene Staatsebenen eng zusammenwirken, gibt es Schnittstellenprobleme. Daraus resultieren manchmal auch Doppelspurigkeiten, und es stellen sich zwangsläufig auch Fragen nach der optimalen Aufgabenverteilung: Welche Organe sind für welche Bereiche der Sicherheit zuständig? Stimmt die verfassungsrechtliche Ordnung mit der tatsächlich praktizierten Aufgabenteilung überein? Genügt die geltende Kompetenzaufteilung im Bereich der inneren Sicherheit? Oder müssen Neuerungen ins Auge gefasst werden?
Der heute zur Diskussion stehende Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulates Malama befasst sich mit genau diesen Fragen. Der Bericht leistet einen wesentlichen Beitrag zur Diskussion über die aktuelle Situation im Bereich der inneren Sicherheit unseres Landes. Er enthält eine umfassende Auslegeordnung der rechtlichen Rahmenbedingungen, er gibt aber auch ein Abbild der in den letzten Jahren entwickelten Praxis. Im Weiteren enthält der Bericht eine vertiefte Analyse einiger neuralgischer Punkte. Schliesslich zeigt der Bericht legislatorischen Handlungsbedarf auf und enthält dazu Vorschläge für Verfassungs- und Gesetzesänderungen - das alles gestützt auf einen sehr breiten Konsens der involvierten Stellen von Bund und Kantonen. Der Bericht Malama ermöglicht somit eine kohärente, umfassende und koordinierte Sichtweise auf die diversen Sicherheitsaufgaben von Bund und Kantonen. Für das Parlament dient der Bericht, wir haben es jetzt gerade gehört, als Grundlage für die politischen Weichenstellungen. Für die involvierten Departemente und Ämter dient er als konsolidierte Auslegeordnung.
Anlässlich der Verabschiedung des Berichtes Malama hat der Bundesrat dann ein zweistufiges Vorgehen beschlossen. Einerseits hat er Aufträge an die Departemente erteilt, und zwar dort, wo Handlungsbedarf ausgewiesen und auch weitgehend unbestritten war, wo die Ausarbeitung der notwendigen Massnahmen gestützt auf den Bericht möglich war und schliesslich wo bereits Gesetzgebungsarbeiten im Gang waren. Zugewartet hat der Bundesrat andererseits in Sachbereichen, wo das weitere Vorgehen noch zu wenig abgeklärt war oder wo es um Vorhaben ging, die auf Verfassungsstufe realisiert werden müssen. Letztere sind von grosser staatspolitischer Bedeutung und Tragweite. Der Bundesrat hat daher beschlossen, solche Vorhaben nicht in Angriff zu nehmen, ohne vorgängig eine breite und vertiefte parlamentarische Diskussion zu führen.
Ich möchte Ihnen nun zunächst kurz berichten, wie der Stand der Dinge bei den Vorhaben ist, die der Bundesrat bereits ausgelöst hat. Wie vom Bundesrat beauftragt, wird im Rahmen der Gesetzesvorlage über die Weiterentwicklung der Armee geprüft, ob und wie das Militärgesetz bezüglich der subsidiären Unterstützungseinsätze der Armee an die heutige Praxis angepasst werden soll. Die Vernehmlassung zur Änderung des Militärgesetzes soll noch in diesem Jahr stattfinden. Im Bereich des Zollwesens hat der Bundesrat Anpassungen des Zollgesetzes vorgesehen - die Vorlage befindet sich bis Ende März in der Vernehmlassung. Dann zu den Nachrichtendiensten: Die Vorgabe, dass die Zuständigkeiten und Kompetenzen von Bund und Kantonen im Bereich des Staatsschutzes klar geregelt sein müssen, wurde im Entwurf zum neuen Nachrichtendienstgesetz berücksichtigt. Sie wissen, dass der Bundesrat für diese Vorlage Anfang März die Vernehmlassung eröffnet hat.
Die Mitglieder der beiden vorberatenden Kommissionen haben dann den Bericht in mehreren Sitzungen ausführlich und fundiert diskutiert. Die Mitglieder beider Kommissionen haben schliesslich bei keiner der im Bericht formulierten Thesen Handlungsbedarf geortet, der über die Aufträge, die vom Bundesrat bereits ausgelöst worden sind, hinausgehen würde. Der Bundesrat interpretiert die Reaktion der Kommissionen dahingehend, dass die bereits initiierten Optimierungen auf Gesetzesstufe ausreichend sind. Hingegen stehen die Kommissionen der Option einer Verfassungsänderung offenbar eher ablehnend gegenüber. Von Vorhaben, die auf Verfassungsstufe realisiert werden müssen, ist daher wohl abzusehen, aber selbstverständlich kann das Parlament jederzeit wieder auf diese Grundlagenarbeit zurückgreifen.
Ihre Kommission hat mit grosser Mehrheit beschlossen, den Bericht zur Diskussion im Plenum zu beantragen. Der Bundesrat hat das begrüsst. Ich danke Ihnen für die Diskussion heute Abend.