Haller Vannini Ursula · Nationalrat · 2013-06-10
Haller Vannini Ursula · Nationalrat · Bern · Fraktion BD · 2013-06-10
Wortprotokoll
Erlauben Sie mir zuerst ein paar Worte zur Ausgangslage: Mit der Annahme des Postulates Malama 10.3045 wurde der Bundesrat beauftragt, zu prüfen und bis Ende 2010 zu berichten:
1. welche Rechtsetzungs- und welche Rechtsanwendungskompetenzen die geltende Bundesverfassung dem Bund im Bereich der inneren Sicherheit einräumt;
2. inwiefern der Bund die Kantone dauerhaft oder vorübergehend bei deren Aufgaben zur Wahrung der inneren Sicherheit unterstützt;
3. ob die verfassungsrechtliche Kompetenzaufteilung zwischen Bund und Kantonen im Bereich der inneren Sicherheit den heutigen Umständen und Herausforderungen genügt; und
4. wie eine allfällige umfassende Revision der Bundesverfassung im Bereich der inneren Sicherheit auszusehen hätte.
Das Postulat wurde am 18. Juni 2010 von unserem Rat angenommen. Der Bundesrat hat am 2. März 2012 den Bericht in Erfüllung des Postulates verabschiedet. Was beinhaltet der Bericht? Nach Darlegung von Auftrag und Organisation der Arbeiten in Kapitel 1 legt der Bundesrat in Kapitel 2 im Detail die Situation im Bereich der inneren Sicherheit dar. Hier geht es um Gesetzgebungs-, Rechtsanwendungs- und Vollzugskompetenzen der Kantone und des Bundes sowie um die Gesetzgebungspraxis des Bundes im Bereich der inneren Sicherheit.
In Kapitel 3 werden konkrete Brennpunkte in der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen aufgelistet, die da sind: Sicherheitsleistungen der Armee, Zollverwaltung, sicherheits-, gerichts- und kriminalpolizeiliche Aufgaben des Bundes sowie im Bereich der Luftfahrt: Tiger/Fox. Weiter sind Staatsschutz, Delegation von Sicherheitsaufgaben an Private sowie Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen entsprechende Themen.
Der Bericht kommt zum Schluss, dass die bestehenden Strukturen und Kompetenzen im Bereich der inneren Sicherheit komplex und unübersichtlich sind; zudem wird an verschiedenen Stellen kritisiert, dass der Bund seine Kompetenzen überschreite. In Kapitel 4 hat der Bundesrat Lösungsvorschläge formuliert, wie festgestellte Mängel in der Kompetenzaufteilung behoben werden könnten. Dazu hat der Bundesrat 13 Thesen formuliert. Namentlich beim Staatsschutz, bei der Unterstützung der zivilen Behörden durch die Armee, bei den sicherheits- und kriminalpolizeilichen Aufgaben des Bundes sowie bei den Sicherheitsaufgaben im Zoll- und Grenzbereich sollen die rechtlichen Grundlagen bereinigt bzw. präzisiert werden.
Ende März 2012 hat die SiK des Ständerates den Bericht behandelt und entschieden, die Kantone zu den Thesen zu konsultieren. Sie hat die Kantone gebeten, bis Ende September 2012 Stellung zu nehmen. Zusätzlich hat sie das EJPD beauftragt, weitere Informationen zum Stand der Umsetzungsarbeiten vorzulegen.
Die SiK Ihres Rates hat den Bericht an der Sitzung vom 24. April 2012 ein erstes Mal behandelt. Dabei hat sie beschlossen, die Ergebnisse der Konsultation der Kantone abzuwarten, bevor sie sich materiell zu den 13 Thesen äussert. Zudem hat sie einen Zusatzbericht zur NFA-Kompatibilität verlangt.
Im Lichte dieser Elemente führte die SiK-NR im Januar 2013 eine Detaildiskussion. Dabei wurde die Kommission auch über die bereits laufenden Arbeiten im Zusammenhang mit den Thesen informiert: So ist das VBS daran, zu prüfen, wie das Militärgesetz im Bereich der subsidiären Unterstützungseinsätze der Armee an die heutige Praxis angepasst werden soll. Die Ämterkonsultation zur Gesetzesvorlage über die Weiterentwicklung der Armee hat ja inzwischen bereits stattgefunden, wie wir aus der Presse erfahren mussten. Als Nächstes wird das VBS eine Vernehmlassung durchführen. Weiter ist das VBS daran, im Rahmen der Arbeiten für das Nachrichtendienstgesetz die Verantwortlichkeiten von Bund und Kantonen beim Vollzug der Staatsschutztätigkeit klar zu regeln. Diese Vernehmlassung ist bereits im Gang und läuft noch bis zum 30. Juli 2013.
EJPD und EDA prüfen unter Einbezug des EFD, ob eine Anpassung der Gesetzgebung notwendig ist, damit der Bund Massnahmen zugunsten der Kantone ergreifen kann, wenn sich solche Massnahmen aus internationalen Verpflichtungen ergeben. Das EJPD prüft im Rahmen eines allfälligen Polizeiaufgabengesetzes die Möglichkeit, Klärungen im Bereich der inneren Sicherheit vorzunehmen. Schliesslich ist die laufende Revision des Zollgesetzes zu erwähnen. Mit dieser Revision beabsichtigt der Bundesrat unter anderem, die Aufgabenteilung zwischen dem Grenzwachtkorps und den kantonalen Polizeikräften zu klären.
Angesichts dieser verschiedenen laufenden Arbeiten verzichtete die SiK-NR an ihrer Sitzung vom 8. Januar 2013 darauf, zusätzliche Aufträge zu erteilen. Sie zieht es vor, gestützt auf die konkreten Entwürfe des Bundesrates auf die jeweiligen Gesetzes- oder Verfassungsänderungen Einfluss zu nehmen. Bei These 13 allerdings, das heisst beim Thema "Bekämpfung des Hooliganismus", wünscht die SiK-NR noch weitere Auskünfte. So hat die Kommission beschlossen, sich an einer späteren Sitzung, voraussichtlich gegen Ende Jahr, durch die Kantone über den Stand der Überarbeitung des Konkordates vom 15. November 2007 informieren zu lassen. Dieses Konkordat regelt die Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen. Die Kommission möchte insbesondere mehr über den Zeitplan und die erwarteten Auswirkungen eines revidierten Konkordates erfahren. Gestützt darauf wird die Kommission entscheiden, ob weitere Schritte notwendig sind. Erlauben Sie mir folgende Klammerbemerkung: Wenn man die Abstimmung von diesem Wochenende in Zürich gesehen hat, kann man diese Frage nur bejahen.
Die SiK-SR behandelte den Bericht zum Postulat Malama am 17. Januar 2013. Auch unsere Schwesterkommission [PAGE 888] verzichtete angesichts der laufenden Arbeiten auf die Erteilung von zusätzlichen Aufträgen an den Bundesrat. Im Gegensatz zur SiK-SR hat sich aber unsere SiK mit 15 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen dafür ausgesprochen, den Bericht zum Postulat Malama im Plenum zu behandeln, was eben heute der Fall ist. Das Büro ist diesem Antrag gefolgt.
Eine letzte Bemerkung: Weshalb die Traktandierung im Plenum? Der Bericht ist eine umfassende Grundlage für eine vertiefte Auseinandersetzung mit den zukünftigen Herausforderungen im Bereich der inneren Sicherheit. Er beschreibt - ich habe es bereits erwähnt - konkrete Brennpunkte in der Aufgabenteilung. Der Bericht kommt zum Schluss - wie ich es eingangs auch bereits erwähnt habe -, dass die bestehenden Strukturen und Kompetenzen im Bereich der inneren Sicherheit komplex und eben auch entsprechend unübersichtlich sind. Der Bundesrat hat Lösungsvorschläge in Form von Thesen formuliert - diese 13 Thesen -, wie Mängel in der Kompetenzaufteilung behoben werden könnten. Gestützt auf diese Thesen sind zum Teil bereits Gesetzgebungsarbeiten aufgenommen worden. Aufgrund der Wichtigkeit des Themas innere Sicherheit und um die politische Diskussion zu den geplanten Gesetzgebungsarbeiten vorzubereiten, begrüsst es die SiK unseres Rates, dass wir uns mit diesem Bericht befassen, dies umso mehr, als der Bericht des Bundesrates in Erfüllung eines Postulates unseres Rates verfasst wurde.
Ich bitte Sie im Namen der Kommission, vom vorliegenden Bericht Kenntnis zu nehmen.