Villiger Kaspar · Bundesrat · 2001-09-26
Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2001-09-26
Wortprotokoll
Zwischen den Emotionen, die hier geäussert worden sind, werde ich versuchen, möglichst objektiv - wenn mir das überhaupt gelingt - zu begründen, dass der Bundesrat nicht einfach willkürlich zu diesen Vorschlägen und Modellen gekommen ist, sondern dass er sich dabei auch etwas überlegt hat. Unser Steuersystem ist grosso modo effizient und auch einigermassen akzeptiert. Grundlegender Reformbedarf besteht im Prinzip nicht. Trotzdem müssen wir immer wieder schrittweise Anpassungen an neue Umstände, an neue Gegebenheiten vornehmen. Der finanzpolitische Handlungsspielraum ist aber sehr begrenzt. Wenn Reformen durchgeführt werden, müssen sie deshalb dringlich und notwendig sein.
Sie müssen sich vor allem an zwei Kriterien messen lassen, nämlich am Kriterium der Gerechtigkeit - was immer man darunter auch verstehen mag - und am Kriterium der Standortqualität. Sie wissen, dass zwischen diesen beiden Kriterien ja sehr häufig Zielkonflikte entstehen können. Das bundesrätliche Paket entspricht diesen Kriterien. Das WAK-Paket tut dies nur teilweise. Der Abbau der Benachteiligung der Ehepaare ist ein uraltes Postulat, das irgendeinmal realisiert werden muss. Man muss das einmal anpacken, und jetzt haben wir die Chance dazu. Die Entlastung von Paaren mit Kindern ist ebenfalls angezeigt. Deshalb entspricht dieser familienpolitische Teil der Reform dem Gebot der Gerechtigkeit - wie gesagt ein Begriff, der etwas schwierig zu definieren ist.
Die Umsatzabgabe auf Wertschriftentransaktionen kann zu Verlagerungen von Geschäften ins Ausland führen. Deshalb trifft hier das Standortkriterium zu.
Die Reform der Besteuerung des Hauseigentums ist hingegen Wunschbedarf; sie ist weder aus Sicht des Standortes noch aus Sicht der Gerechtigkeit notwendig. Wir sollen diese Reform durchführen, aber wir sollen dabei - weil sie eben nicht so dringlich ist - nicht zu viele Ausfälle in Kauf nehmen. Dies umso weniger, als bei der Hauseigentumsbesteuerung grosso modo diejenigen profitieren, die wir auch bei der Familienbesteuerung sehr stark entlasten. Ich habe übrigens Anträge gesehen, die in meinen Augen schon fast dem Kriterium der Schamlosigkeit entsprechen.
Der Bundesrat hat schon vor einiger Zeit versucht, den finanziellen Spielraum für Ausfälle abzuschätzen. Wir sind damals auf etwa 1,3 Milliarden Franken gekommen. Ich würde nach heutiger Schätzung sagen, dass diese 1,3 Milliarden Franken an der obersten Grenze liegen.
Die Anträge Ihrer Kommission übersteigen dieses Kostendach um gegen 400 Millionen Franken. Diese Überschreitungen sind weder mit dem Kriterium der Gerechtigkeit noch mit dem der Standortqualität zu rechtfertigen. Deshalb lehnt sie der Bundesrat ab. Lediglich die Überschreitung der Ausfälle um 30 Millionen Franken bei der Familienbesteuerung kann akzeptiert werden - das liegt natürlich bei solchen Berechnungen auch irgendwo im Bereich der Unschärfe der Schätzung.
Zur Finanzlage: Alle finanzpolitischen Massnahmen müssen wir an den gesamten langfristigen Perspektiven der Bundesfinanzen messen. Dank einer gemeinsamen politischen Anstrengung, an der fast alle von Ihnen teilgenommen haben, mit Haushaltziel, mit Stabilisierungsprogramm und mit einer allgemeinen Finanzdisziplin, sind die Bundesfinanzen heute in einem wesentlich besseren Zustand als noch vor fünf Jahren. Die Konjunktur hat ungefähr im gleichen Ausmass wie die Politik dazu beigetragen.
Der Finanzplan signalisiert nun, dass wir im Begriff sind, diese Ausgabendisziplin wieder aufzugeben und das gemeinsam Erreichte zu gefährden. Während das Budget des nächsten Jahres noch einen relativ bescheidenen Überschuss, aber immerhin einen Überschuss ausweist, weisen die Finanzplanjahre 2003 und 2004 schon wieder Defizite aus. Dabei sind die wirtschaftlichen Wachstumsannahmen aus heutiger Sicht optimistisch. Bei den Einnahmen haben wir das bundesrätliche Steuerpaket berücksichtigt, nicht das WAK-Paket, und bei den Ausgaben das, was heute ziemlich sicher schon feststeht und bei dem schon Beschlüsse getroffen worden sind, seien es solche des Bundesrates oder des Parlamentes. Aber angesichts der Wirtschaftslage, die wir als günstig betrachtet haben, müsste der Finanzplan durchwegs Überschüsse ausweisen, und zwar höhere.
Mit diesem Finanzplan liesse sich zur Not aber leben, wenn er die ganze Wahrheit ausdrücken würde. Nicht eingerechnet sind die von Ihrer Kommission beschlossenen zusätzlichen Ausfälle. Nicht eingerechnet sind aber auch Mehrausgaben, die sich in den parlamentarischen Kommissionen, aber auch in der Verwaltung jetzt schon abzuzeichnen beginnen und die wir für das nächste Jahr auf 350 Millionen Franken schätzen. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass das im letzten Finanzplanjahr bis zu 1,5 Milliarden Franken gehen könnte. Würde das alles beschlossen - es ist nichts dabei, was jenseits von Gut und Böse liegt -, dann hätten wir wiederum nur Defizite in einer Zeit, in welcher wir eigentlich Schulden abbauen und uns für die nächste Rezession fit halten müssten.
Ich fürchte, dass das unter der Faszination des gloriosen und einmaligen Resultates des letzten Jahres vielen in diesem Land noch nicht bewusst ist. Natürlich sind all diese Zusatzausgaben begründbar und verständlich, aber sie sind in der Summe nicht tragbar. Wir laufen Gefahr, dass wir die Staatsquote, die wir allmählich langsam abbauen sollten, wieder erhöhen, und zwar - so könnte ich mir vorstellen - sogar signifikant. Daraus werden Standortnachteile entstehen, die wahrscheinlich im Negativen gewichtiger sind als die positive Summe all dessen, was man eben auch noch gerne machen würde.
Sie haben es in der Hand, das Erreichte zu sichern oder zu gefährden, künftige Sparpakete jetzt schon zu präjudizieren und das Risiko für enorme Defizite in der nächsten Rezession signifikant zu erhöhen oder eben zu vermeiden.
Es wurde hier einiges von der Staatsquote gesagt. Herr Schneider und Herr Spuhler haben zu Recht auf deren Wichtigkeit hingewiesen. Ich bin aber nicht mit allem einverstanden, was sie gesagt haben. Sie haben natürlich noch etwas anderes gesagt, und deshalb darf man auch das Staatsquotenkriterium nicht dogmatisieren und verabsolutieren. Sie haben zu Recht darauf hingewiesen, dass die Schweiz eine Stagnationsphase hatte, und Sie haben von der roten Laterne unseres Landes beim Wachstum gesprochen. Das kann aber kaum mit dem Wachstum der Staatsquote im Zusammenhang gestanden sein, denn alle Länder, die ein viel stärkeres Wachstum hatten, hatten eine wesentlich höhere Staatsquote und auch eine wesentlich höhere Fiskalquote als die Schweiz. Aber es ist eines der Elemente. Als kleine, offene Wirtschaft ohne Bodenschätze usw. muss die Schweiz - das wurde hier auch gesagt - besser sein als andere.
Ich weiss natürlich, dass viele von Ihnen diesen "Gesang" des Finanzministers nicht gerne hören. Mein Vorgänger hat das schon vor zehn Jahren gepredigt, er hatte völlig Recht. Auch damals hat es niemand hören wollen, aber es gehört zu meiner Verantwortung, das immer wieder zu wiederholen.
Ich komme nun zu den drei Paketen, zuerst zur Reform der Ehepaar- und Familienbesteuerung: Ich danke der Kommission, dass sie sich für das bundesrätliche Grundmodell des Teilsplittings entschieden hat. Jedes Modell hat Vor- und Nachteile. Es gibt kein ideales Modell, welches allen Ansprüchen an die Gerechtigkeit entsprechen würde. Nicht nur der Bundesrat, sondern auch Ihre Kommission hat sich den Entscheid nicht leicht gemacht. Sie haben alle Modelle geprüft und diskutiert, und die Expertenkommission Locher hat drei Modelle als machbar vorgeschlagen und auch deren Vor- und Nachteile analysiert. Es ist zuzubilligen, dass das Modell der Individualbesteuerung, gegen das ich mich auch nicht bis zum Letzten gewehrt hätte, prima vista vielleicht das modernste ist. Es ist in Europa sehr verbreitet und behandelt alle Personen einigermassen gleich, unabhängig von Zivilstand und Lebensform. Vier Gründe sprechen aber gegen die Individualbesteuerung: [PAGE 1184]
1. Die Einverdiener-Ehepaare werden tendenziell benachteiligt. Frau Meier-Schatz hat das vorher detailliert und eindrücklich geschildert.
2. Die Ehepaare müssen ihre Einkünfte und Vermögensbestandteile klar auseinander halten, auseinander dividieren. Das ist nicht ganz einfach.
3. Gerade dadurch entsteht auch ein Missbrauchspotenzial, indem man natürlich diese Aufteilung so macht, dass sie steuerlich möglichst optimal ist. Vor allem Selbstständigerwerbende werden versuchen, die Einkommen möglichst hälftig aufzuteilen. Man kann Steuern also planen.
4. Es gibt auch ein Argument der Kantone: Es braucht mindestens 30 Prozent mehr Steuererklärungen. Der Aufwand steigt, und die Kantone sind schon mit dem heutigen Personal nicht in der Lage, diesen Aufwand zu bewältigen. Auch in den Kantonen verlangt man immer einen schlanken Staat.
Mich hat am Anfang auch das Familiensplitting am meisten fasziniert. Aber je mehr ich mich damit befasst habe, desto ernüchterter bin ich geworden. Es ist ein "Reissbrettmodell", das im Prinzip nur theoretisch so attraktiv ist. Grundsätzlich - das darf man nicht vergessen - ist es für die grosse Mehrheit des Volkes ein reines Individualbesteuerungsmodell, welches alle die erwähnten Nachteile aufweist. Nur während einer gewissen Zeit werden Paare mit Kindern nach dem Vollsplitting besteuert. Mit Vollsplitting werden Einverdiener-Ehepaare wieder etwas zu stark begünstigt, und viele Steuerpflichtige müssen zweimal im Leben das System wechseln; das werden sie nie ganz verstehen. Zuerst - als Paar mit minderjährigen Kindern - müssen sie alles zusammenlegen und dann plötzlich wieder alles auseinander dividieren. Das führt zu stossenden Belastungssprüngen; dagegen würde in der Praxis ganz sicher Widerstand entstehen. Die Kantone haben dieses System nachdrücklich abgelehnt.
Das gewählte Teilsplitting, das auch nicht ideal ist, hat dagegen immerhin einige Vorteile. Gegenüber dem Vollsplitting begünstigt es die Alleinverdiener-Ehepaare weniger stark - das ist an sich erwünscht -, und dadurch entsteht ein finanzieller Spielraum, der für höhere Kinderabzüge genutzt werden kann. Das Teilsplitting lässt sich auch ohne Aufwand und ohne Zeitverzug sofort aus unserer heutigen Besteuerung heraus entwickeln. Bei der Individualbesteuerung müssten wir einige Jahre Zeit vorsehen, bis wir es einführen könnten. Sie können also mit dem Teilsplitting ohne radikalen Bruch mit den bisherigen Strukturen die steuerliche Situation der Ehepaare und vorab der Familien entscheidend verbessern und den Gegebenheiten der neuen Gesellschaft anpassen.
Die gesamte Entlastung - das wurde hier auch zum Teil positiv, zum Teil negativ erwähnt - macht über 20 Prozent des gesamten Steueraufkommens der natürlichen Personen aus. Das ist ein ganz massives Entlastungspaket. Ich hätte das lieber mit etwas weniger gemacht. Wir sind aber bei der Festlegung der Ausfälle nicht frei gewesen. Wir haben nämlich eine politische Rahmenbedingung aufgestellt, die nicht bestritten war: Wir wollten bei dieser Reform die Alleinstehenden nicht stärker belasten. Ich glaube, das ist gerade in der heutigen Gesellschaft wichtig. Etwas anderes wäre kaum machbar gewesen. Aber wenn Sie das machen, wenn Sie ein System wählen und sagen, die Alleinstehenden dürfen nicht stärker belastet werden, dann ergeben sich die Ausfälle rein rechnerisch von selber, weil sonst das System nicht mehr stimmt.
Etwas Weiteres ist zu beachten, wenn Sie über die Modelle diskutieren: Durch die Gestaltung der Abzüge und der Rahmenbedingungen können Sie die verschiedenen Modelle einander annähern; das haben der Bundesrat und in noch eingehenderem Ausmass die WAK gemacht. Damit muss man die Modellwahl eigentlich auch etwas relativieren. Sie haben solche Anpassungen vorgenommen und damit das Modell ganz klar auch etwas dem Familiensplitting angenähert. Deshalb meine ich, dass das Resultat Ihrer Beratungen den Anforderungen an eine korrekte Besteuerung der Ehepaare und Familien, aber auch der Alleinstehenden - nicht ideal, aber in hohem Masse - gerecht wird. Das ist denn auch der Grund dafür, dass der Bundesrat die Anträge der Minderheiten I (Fehr Jacqueline), II (Genner) und III (Fässler) ablehnt.
Ihre Kommission hat verschiedene Abzüge signifikant erhöht. Die Stossrichtung der Reform hat sich dadurch nicht verändert, aber die Vorlage ist noch eine Spur kinderfreundlicher geworden. Die Mehrkosten haben sich durch eine Herabsetzung des allgemeinen Abzugs bis auf 30 Millionen Franken kompensiert. Der Bundesrat akzeptiert dieses Resultat aus der Kommission, weil seine Stossrichtung stimmt und es die Lage der Familie noch verbessert. Er kann es mit Überzeugung mittragen.
Noch kurz zu zwei Sonderproblemen: Ihre Kommission hat einen Antrag abgelehnt, der den Kinderabzug künftig vom Steuerbetrag und nicht von der Bemessungsgrundlage abziehen wollte. Auch die Kommission Locher hat einen solchen Abzug verworfen mit dem Argument, dass mit diesem System - auch Frau Meier-Schatz hat das vorhin erklärt - im Quervergleich das Prinzip der Belastung nach der steuerlichen Leistungsfähigkeit durchbrochen wird. Ich teile diese Meinung. Dazu kommt, dass ein solcher Abzug die Progression noch einmal massiv verschärft. Trotzdem habe ich natürlich auch dafür ein gewisses Verständnis, und ich hätte auch mit so etwas durchaus leben können. Ich finde das geltende System besser, für mich ist das aber nicht ein Grund für grosse Auseinandersetzungen.
Hier möchte ich aber ausdrücklich etwas sagen - Frau Fässler hat mich gebeten, das hier zuhanden der Materialien zu tun -: Wir haben geprüft, ob es nötig sei, im Steuerharmonisierungsgesetz etwas dazu zu sagen, wenn man den Kantonen die Freiheit belassen möchte, einen solchen Abzug von der Steuer statt von der Bemessungsgrundlage vorzusehen. Das Gutachten hat ergeben, dass die Tarifautonomie, die Tariffreiheit der Kantone eine absolute ist. Wir müssen also im Steuerharmonisierungsgesetz nichts sagen; die Kantone sind frei, die Abzüge zu gestalten, wie sie wollen. Damit kann also zum Beispiel der Kanton Genf mit seinem bisherigen System weiterfahren.
Noch zum Wahlrecht der Konsensualpaare - ich habe gehört, dass man jetzt wieder von Konkubinatspaaren spricht, und bin froh darüber, weil das Wort Konsensualpaar irgendwie vermuten lässt, bei Ehepaaren würde ein Konsens nicht bestehen, und ich bestreite das hier in aller Form -: Mit diesem Wahlrecht wird eine neue Benachteiligung der Ehepaare eingeführt, und zwar ganz einfach deshalb, weil die Ehepaare kein Wahlrecht haben. Die Konkubinatspaare aber haben ein Wahlrecht, sie können nämlich heiraten. Wenn denn in diesem Sinne schon eine Differenz bestünde, müsste diese nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtes eher zugunsten der Ehepaare und nicht der Konsensual- bzw. Konkubinatspaare ausfallen. Der Bundesrat ist deshalb nicht der Meinung, dass man das einführen sollte. Das ist aber für den Bundesrat nicht etwa der Casus Belli. Ist die Einführung dieses Wahlrechtes - das ja auch dadurch gemildert wird, dass es nur um Paare mit Kindern geht und nicht um alle - für viele von Ihnen ein Grund, besser zu dieser Reform stehen zu können, dann ist der Bundesrat durchaus bereit, damit zu leben.
Noch etwas Wichtiges: In der Eintretensdebatte wurde diese Reform hier sehr scharf als äusserst ungerecht kritisiert. Der Bundesrat teilt diese Meinung nicht. Zurzeit bezahlen etwa 17 Prozent der Steuerpflichtigen keine direkte Bundessteuer. Nach dem Modell der WAK werden es 37 Prozent sein, die keine direkte Bundessteuer zahlen. Steuerpflichtige mit einem Einkommen von bis zu 150 000 Franken werden um etwa 24 Prozent entlastet, solche mit einem Einkommen darüber um 18 Prozent, die ganz oberen Einkommen gar nicht, weil wir dort eine proportionale Besteuerung haben. Der grösste Teil der Entlastungen kommt also den Einkommen unter 150 000 Franken zugute. Es ist aber richtig - das kann man kritisieren, aber man kann es nicht ändern -, dass höhere Einkommen in Franken zum Teil weniger stark entlastet werden, zumindest in der Bandbreite, bis wir beim Maximalsatz sind. [PAGE 1185]
Dieses Phänomen beruht auf der enorm starken Progression der direkten Bundessteuer, die hier zu Recht als Reichtumssteuer bezeichnet worden ist. Heute zahlen nur 3 Prozent die Hälfte der gesamten Bundessteuer. 5 Prozent bezahlen 60 Prozent und 10 Prozent liefern 70 Prozent der gesamten direkten Bundessteuer ab. Die direkte Bundessteuer ist ausserordentlich solidarisch von oben nach unten. Was Herr Rechsteiner Paul gesagt hat, ist also überhaupt nicht wahr. Was er gefordert hat, erfüllt die direkte Bundessteuer fast im Übermass. Es geht ja bei dieser Steuerreform auch darum, Unebenheiten und Ungerechtigkeiten im bestehenden System auszumerzen, und nicht um die Entlastung der bedürftigsten Familien. Dazu braucht es andere Instrumente. Sie können niemanden von Steuern entlasten, der keine Steuern bezahlt.
Wollte man das erwähnte Phänomen korrigieren, könnten wir nur drei Dinge tun - das ist wichtig zu wissen -: Wir könnten zur Glättung der Progression die tieferen Einkommen stärker belasten. Das will ja wohl niemand. Wir könnten den Höchstsatz für die höchsten Einkommen anheben, oder wir könnten im oberen Bereich die Progression noch viel steiler machen. Die Anhebung des Höchstsatzes ist deshalb nicht vertretbar, weil wir sonst wahrscheinlich die besten Steuerzahler aus dem Land vertreiben würden. Wenn wir oben noch mehr entlasten und dafür rascher auf den Höchstsatz gehen, würde die steilere Progressionskurve zu Grenzsteuersätzen führen, die praktisch für jeden zusatzverdienten Franken prohibitiv wären und die "Weltrekordkurve", die wir eh schon haben, fast in die Senkrechte übergehen liessen. Das ist schlicht nicht machbar und würde jeden Anreiz töten.
Wir haben mit diesem Modell einen vernünftigen Kompromiss gefunden. Wenn man schon über die Ungerechtigkeit der Besteuerung in diesem Land jammert, muss ich noch auf etwas Weiteres hinweisen, nämlich auf die AHV. Die AHV ist das einzige Sozialsystem für die Altersvorsorge, das ich kenne, das keine Einkommensbegrenzung hat. Jeder Beitrag über einem Einkommen von 70 000 Franken ist eine reine Steuer, weil er nicht mehr rentenbildend ist. Ich finde dieses System gut, hervorragend, aber es führt auch dazu, dass in diesem Land die Begüterten sehr solidarisch zu allem beitragen, was in diesem Staate geschieht.
Zur Unternehmensbesteuerung mache ich es etwas kürzer: Sie ist aus der Sicht des Standortes sehr wichtig. Das wurde zu Recht gesagt. Es ist denn auch kein Zufall, dass die Unternehmen - die Abschaffung der Taxe occulte für die Exportindustrie mit der Einführung der Mehrwertsteuer nicht eingerechnet - in den letzten Jahren im Ausmass von 1,5 Milliarden Franken jährlich entlastet worden sind: durch verschiedene Stempelreduktionen, durch die neue Praxis bei den Beteiligungsabzügen, die Reform von 1997 usw. Vor allem die Reform von 1997 hat die Standortqualität signifikant verbessert.
Es ist richtig, was hier gesagt worden ist, dass sich die Situation bei unseren Konkurrenzländern verbessert hat. Wir müssen diese Situation deshalb dauernd verfolgen, den Standort analysieren und fast jährlich neu überprüfen. Nun ist es aber so, dass die Unternehmensbesteuerung in der Schweiz im Vergleich zu allen anderen Konkurrenzländern mit Ausnahme von Irland mit Abstand - ich wiederhole: mit Abstand - die beste ist. Das hat kürzlich wieder eine Studie der Konjunkturforschung Basel AG in Zusammenarbeit mit der Universität Mannheim eindrücklich bestätigt. Man hat dort alle Steuern einbezogen und nach der Methode der effektiven marginalen Steuersätze verglichen. Wir sind mit Abstand die Besten. Wir sind fast die Besten, wenn man den Investor einbezieht. Aber dort ist der Abstand nicht mehr so gross.
Von Herrn Spuhler ist ein Vergleich mit Deutschland angeführt worden: Sie haben zu Recht gesagt, Deutschland gehe mit der Körperschaftssteuer auf 25 Prozent zurück. Sie haben gesagt, dazu käme noch die Gewerbesteuer; Sie haben sie nicht quantifiziert. Zusammen gibt das 32 Prozent. Sie haben gesagt, der Unterschied zur Schweiz sei nur noch marginal. Das trifft nicht zu. Es gibt keinen Kantonshauptort mehr, wo wir total über 25 Prozent liegen. Es ist immer noch ein signifikanter Unterschied; das belegt auch die Marginalsteuermethode. Es gibt hier im Moment keinen Handlungsbedarf. Ich verstehe schon, dass man das anstrebt, aber es gibt keinen Handlungsbedarf.
Die Senkung des Maximalsteuersatzes ist eine Massnahme, die Geld kostet und ökonomisch nichts bewirken wird. Vor allem die KMU, die immer wieder erwähnt werden, werden kaum davon profitieren. Ich möchte Sie deshalb bitten, davon Abstand zu nehmen. Es geht mir darum, dass wir angesichts der verschlechterten Finanzlage nicht Erleichterungen beschliessen, die wirklich nicht dringlich sind.
Ich möchte Sie noch auf einen strukturellen Mangel unserer Besteuerung aufmerksam machen. Auch das wurde angesprochen. Zuverlässig bei uns sind nur die direkte Bundessteuer und die Mehrwertsteuer. Ich glaube, Herr Kaufmann hat das gesagt: Unser Staat wird stark von zwei Steuern finanziert, die auf die Dauer nicht stabil sind. Die eine ist die Umsatzabgabe und die andere ist in einer gewissen Bandbreite die Verrechnungssteuer. Wir können nur dank diesen zusätzlichen Steuern im übrigen Steuerbereich derart günstig sein. Wir sollten jetzt nicht die stabilen Steuern über das Notwendige hinaus einschränken, weil wir auf dieses Substrat vielleicht sogar sehr stark angewiesen sein könnten.
Während bei der reinen Unternehmensbesteuerung zurzeit kein Handlungsbedarf besteht, könnte die Besteuerung des Aktionärs mit einer massgeblichen Beteiligung, die im internationalen Vergleich nicht ganz so hervorragend ist, um einiges verbessert werden. Deshalb haben wir zwei Berichte in Auftrag gegeben, einen Standortbericht bei der Verwaltung und einen bei Professor Oberson. Der Bundesrat hat letzte Woche beschlossen, uns den Auftrag zu geben, ein zweites Unternehmenssteuerpaket anzustreben, das echte strukturelle Verbesserungen bringt, und dafür die Vernehmlassung vorzubereiten. Der Bundesrat ist der Meinung, wir sollten die "Munition" - dazu gehören auch Mittel zur Kompensation von Ausfällen - für ein solches Paket reservieren und nicht jetzt für etwas Suboptimales brauchen.
Ich komme noch ganz kurz zum Stempelgesetz. Der Bundesrat beantragt Ihnen die Überführung von zwei befristeten Bundesgesetzen in das ordentliche Recht. Ausnahmsweise ist das Parlament für diese beiden dringlichen Bundesgesetze von den Banken und Börsen nicht getadelt, sondern gelobt worden. Das Konzept ist richtig, Sie haben die richtige Richtung eingeschlagen, es hat sich bis jetzt bewährt. Die Virt-x hat ihre Tätigkeit erfolgreich aufgenommen, und dass dieser Start in eine Börsenflaute fiel, ist nicht die Schuld der Umsatzabgabe. Auch die Behauptungen in der Presse, die Inbetriebnahme der Virt-x würde zu Ausfällen von x-hundert Millionen Franken führen, hat sich als weit übertrieben erwiesen. Ich bin Ihrer Kommission dankbar, dass sie auf der Linie der dringlichen Bundesgesetze geblieben ist und den Antrag des Bundesrates übernommen hat.
Ich weiss, dass die Pensionskassen in letzter Zeit eine grosse Aktivität entwickelt haben. Sie haben wahrscheinlich zehn Mal so viele Briefe bekommen wie ich, weil sich die Kassen wahrscheinlich gesagt haben, bei mir nützten die Briefe wenig. Es ist natürlich legitim und klar, dass sich die Betroffenen wehren. Wir sind aber nach wie vor der Meinung, dass die Logik des Ständerates richtig und immer noch vertretbar ist und dass es sich nicht um eine Fehlleistung des Gesetzgebers handelt. Es besteht jetzt kein Anlass, von diesem Konzept abzuweichen. Die Pensionskassen waren früher schon belastet, nur nicht direkt, als Effektenhändler, sondern über ihre Geschäfte. Nur was sie im Ausland taten, war entlastet, aber das war relativ wenig. Auch das Gebot der Gleichbehandlung, zum Beispiel mit den Portefeuilles von grossen Unternehmen, erfordert es, dass wir sie hier gleich behandeln. Es gibt keinen Grund, sie anders zu behandeln. Die Kassen haben viele steuerliche Vorteile wie das Obligatorium der Altersvorsorge. Ich glaube, sie können durchaus damit leben. Ich bitte Sie, hier bei der Linie des Bundesrates zu bleiben.
Ein grösseres Problem besteht bei den Corporates, das hat Herr Kaufmann gesagt. Seinem Antrag können wir auf [PAGE 1186] keinen Fall zustimmen, denn er geht zu weit. Aber wir haben der Kommission zugesagt, dass wir bis zur ständerätlichen Behandlung diese Frage noch einmal im Detail überprüfen werden, weil hier auch aus unserer Sicht eine akute Abwanderungsgefahr bestehen könnte. Sie können den einschlägigen Antrag also durchaus ablehnen, wir kommen auf jeden Fall im Ständerat noch einmal auf diese Frage zurück.
Zum Schluss möchte ich Sie bitten, bei der Familienbesteuerung Ihrer Kommissionsmehrheit zu folgen, auf die Steuerreduktion bei den Unternehmen zu verzichten und unser Unternehmenssteuerpaket abzuwarten. Bei der Umsatzabgabe bitte ich Sie, ebenfalls Ihrer Kommissionsmehrheit zu folgen. Vor allem bitte ich Sie, sich bei allen Entscheiden, welche Sie auch immer treffen werden, Ihrer grossen gesamtfinanzpolitischen Verantwortung bewusst zu sein.