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Leuthard Doris · Bundesrat · 2013-06-10

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2013-06-10

Wortprotokoll

Die von Ihnen erwähnten ersten Urteile des Bundesgerichtes zeigen, dass bei der Umsetzung von Artikel 75b der Bundesverfassung ein gewisser Gestaltungsspielraum besteht. Gleichwohl sind aufgrund des restriktiven Wortlauts der Verfassungsbestimmungen - Artikel 75b und Artikel 197 Ziffer 9 der Bundesverfassung - harte Auswirkungen hinzunehmen. Der Bundesrat hat denn auch im Rahmen der Abstimmungskampagne auf die wirtschaftlich negativen Folgen für die betroffenen Regionen hingewiesen. Ergänzende wirtschaftliche Instrumente, beispielsweise Massnahmen der Regionalpolitik und der Tourismusförderung, könnten helfen, diese Auswirkungen abzudämpfen.

Der Entwurf des Bundesgesetzes über Zweitwohnungen wird voraussichtlich noch vor den Sommerferien in die Vernehmlassung geschickt. Dabei soll der bestehende Gestaltungsspielraum bei der Umsetzung der Verfassungsbestimmungen wahrgenommen werden. Zum Beispiel wird eine dritte Kategorie von touristisch bewirtschafteten Wohnungen zugelassen, für welche weniger strenge Kriterien definiert werden. Die Kantone bekommen im Gesetz die Möglichkeit, im kantonalen Richtplan Gebiete zu bezeichnen, in welchen [PAGE 859] der Bedarf für solche zusätzlichen Zweitwohnungen ausgewiesen ist.