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Schneider Johann N. · Nationalrat · 2001-09-26

Schneider Johann N. · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-09-26

Wortprotokoll

Die FDP will nicht nur eine Reform der Ehepaar- und Familienbesteuerung, sie will zusätzlich eine Senkung des Gewinnsteuersatzes und eine Erhöhung der Freigrenze bei den Steuergeldabgaben. Welches sind unsere Ziele? Wir wollen den Wirtschaftsstandort Schweiz stärken. Uns geht es um die Förderung des Unternehmertums, denn nur Unternehmer schaffen respektive erhalten Arbeitsplätze. Wir wollen die Investitionsbereitschaft animieren und damit Multiplikationseffekte auslösen. Die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz muss zurückgewonnen respektive gestärkt werden, auch dadurch, dass wir bezüglich Staats- und Fiskalquote in die Gruppe mit den drei tiefsten Werten der fortgeschrittenen OECD-Länder gehören wollen und müssen. Über diese Ziele dürfte breiter Konsens bestehen. Die Realisierung ist eine Frage des Willens, der Prioritätensetzung, der Bereitschaft zum Kostenabbau, da ein Schuldenaufbau absolut unzulässig ist, und des Mutes, jetzt zu beginnen.

Ich bin mir sehr bewusst, Herr Bundesrat Villiger, dass unsere Forderungen kurzfristig zusätzliches Kopfzerbrechen bereiten. Wir können Ihnen und uns dies heute nicht ersparen, denn es geht uns um die Zukunft. Heute die Gewinnsteuer um 0,5 Prozent herabzusetzen und die Emissionsabgabe erst ab 1 Million Franken und mehr einzufordern, hat Signalwirkung für Unternehmen, die Investitionsentscheide treffen oder Risikokapital bereitstellen sollen. Wir sind der Ansicht, dass die relativ kleinen Schritte verkraftbar sind. Die Gewinnsteuerreduktion hilft, eine fatale Entwicklung betreffend Fiskal- und Staatsquote zu brechen.

Wir müssen die Trendwende heute einleiten. Ein grösserer Wurf zu einem späteren Zeitpunkt ist damit besser vorbereitet. Dieser wird zwingend nötig sein. Damit erreichen wir einzig, dass wir im internationalen Quervergleich nicht zusätzlich an Boden verlieren. Sie alle wissen: Auch andere Länder senken ihre Steuern. In der OECD ist in den letzten [PAGE 1178] fünf Jahren die durchschnittliche Steuerbelastung der Unternehmen von 37,6 Prozent auf knapp 33 Prozent gesenkt worden, in der EU im gleichen Zeitraum um fünf Prozent. Dies sind unsere Benchmarks bezüglich der Entwicklung. Als Kleinstaat mit kleinem Heimmarkt müssen wir absolut gesehen noch deutlich tiefer liegen, um die vielfältigen Handicaps gegenüber den grossen Konkurrenzstandorten zu parieren.

Die FDP-Vertreter haben sich in der Kommissionsberatung in zweierlei Hinsicht massgeblich eingebracht. Einerseits stellten wir unmissverständlich fest, dass ein Steuerpaket eine Komponente zur Entlastung der Unternehmen enthalten muss, und andererseits sorgten wir dafür, dass keine überrissene Forderung vorgelegt wird, die man nicht hätte akzeptieren können. Die 0,5 Prozent Gewinnsteuersatzreduktion muss dieser Staat verkraften können und vor allem verkraften wollen. Es sind die KMU und ihre Unternehmer, die die Antwort geben werden. Sie werden die Bemühungen des Staates mit Zuversicht und Mut zur Investition honorieren. Uns Unternehmern wird der Glaube zurückgegeben, dass die Schweiz ihren Standortvorteil bezüglich der Steuern wirklich verteidigen will. Wenn wir an einen möglichst schlanken Staat glauben wollen, so sollen Sie an eine zukunftsorientierte Unternehmerschaft glauben können, eine Unternehmerschaft, die auch relativ bescheidene Signale sehr sensitiv aufnimmt. Die anbegehrte Massnahme ist auch leicht zu kommunizieren und schnell umzusetzen. Es handelt sich um ein effizientes Mittel zur Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung der Erträge. Auch ist die Reduktion steuersystematisch und wettbewerbspolitisch unbedenklich, da sie nicht verzerrt und für alle Steuerzahlenden gelten kann.

Wir alle wissen, dass die Milderung der Steuerbelastung bei Unternehmen letztlich nicht zum Rückgang von Steuererträgen führt, sondern einen positiven Einfluss auf das Wirtschaftswachstum und somit auf die Staatseinnahmen ausübt. Erinnern wir uns: Die Unternehmenssteuerreform von 1997 hat - entgegen den damaligen Befürchtungen - auch nicht zu einem Sinken der Steuererträge geführt. Diesmal dürfte die Sorge um die Konjunktur gar nicht so anders sein. Umso mehr ist ein antizyklisches Zeichen gefragt. Gerade jetzt, am Anfang einer Periode wirtschaftlicher Abflachung, hat der Staat über ein Steuersenkungszeichen zum Aufbruch und Engagement aufzufordern. Dann werden die juristischen Personen am ehesten ihre Erwartungen, nämlich 54 Prozent der Bundeseinnahmen aus der Gewinnsteuer im Jahre 2004 beizutragen, erfüllen können. Es waren in den letzten Jahren die Unternehmen, die einen nachhaltigen, positiven, überproportionalen Beitrag an die Sanierung der öffentlichen Finanzen geleistet haben. So soll es auch in den kommenden Jahren bleiben. Diesen Beitrag können die Unternehmen künftig nur leisten, wenn man sie vorher atmen lässt, ihnen also Handlungsspielraum verschafft - mindestens so viel mehr Handlungsspielraum, wie er unseren Konkurrenten im Ausland zugestanden wird.

Damit noch einmal ein Wort zur Emissionsabgabe: Auch hier geht es um eine Einladung an unternehmerisch denkende und handelnde Leute. Von ihnen erwarten wir, dass sie Risikokapital bereitstellen und dafür nicht mit Steuern bestraft werden, bevor dieses Risikokapital die Chance hatte, sich zu etablieren und Gewinne abzuwerfen. Die Erhöhung der Freigrenze lädt ganz besonders KMU ein und stellt diese gegenüber dem Ausland nicht schlechter, denn Länder wie Deutschland, Dänemark, Finnland, Frankreich, Grossbritannien, Irland und Schweden haben die Emissionsabgabe schon vor Jahren abgeschafft. Es ist höchste Zeit, auch für uns.

Die FDP-Fraktion unterstützt bei Artikel 13 die Minderheit, welche die berufliche und gebundene Vorsorge vom Stempel befreien will. Auch sollen die Lebensversicherer von der Liste gestrichen werden. Die FDP-Fraktion lädt Sie grossmehrheitlich dazu ein, die Minderheit Kaufmann zu unterstützen. Wir wissen auch, dass ein Ungleichgewicht zu den Fondsgeschäften der AHV entsteht. Die entsprechende Diskussion wurde in unserer WAK nicht geführt. Dieses berechtigten Anliegens wird sich hoffentlich die WAK-SR noch annehmen. Die FDP will den Gewinnsteuersatz reduzieren und die Freigrenze heraufsetzen, dies im Interesse unserer Wettbewerbsfähigkeit und Standortattraktivität, letztlich im Interesse unserer Vollbeschäftigung und sozialen Sicherheit.