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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2013-06-10

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2013-06-10

Wortprotokoll

Zu den Fragen 1 und 2: Die Herkunftsstaaten sowie der Aufenthaltszweck der neueingewanderten Personen werden statistisch erfasst, die Einwanderungsgründe werden nicht erfasst. Somit lassen sich zurzeit keine Aussagen machen, wie viele Personen aufgrund ihrer wirtschaftlichen Situation in die Schweiz einwandern. Der Bundesrat hat deshalb das Bundesamt für Migration kürzlich beauftragt, das Ausmass und die Auswirkungen einer möglichen armutsbedingten Zuwanderung aus EU- und Efta-Staaten im Rahmen einer Studie zu untersuchen.

Zu Frage 3: Die Schweiz beteiligt sich an einem Kooperationsnetz der öffentlichen Arbeitsverwaltungen der Europäischen Union und der Efta-Staaten, European Employment Services (Eures). Eures ist eine Informationsplattform für Arbeitskräfte und Arbeitgeber über die Arbeitsmärkte der EU- und Efta-Staaten. Eines der Ziele von Eures ist die Abstimmung von Stellenangeboten und Arbeitsuche.

Noch zu Ihrer Frage 4: Für Stellensuchende gelten klare Regeln: Sie haben einen Anspruch darauf, sich bis zu sechs Monaten zur Stellensuche in der Schweiz aufzuhalten. Wenn sie nach Ablauf dieser Frist keine Stelle gefunden haben, müssen sie die Schweiz grundsätzlich verlassen, sofern sie keine begründete Aussicht haben, in absehbarer Zeit eine Anstellung zu finden.

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