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Bieri Peter · Ständerat · 2013-06-18

Bieri Peter · Ständerat · Zug · Fraktion CVP-EVP · 2013-06-18

Wortprotokoll

Ich habe als Ersatzmitglied an der Sitzung der Kommission für Rechtsfragen teilgenommen und gehöre der Minderheit an, die beantragt, dass die Kommission beauftragt werden soll, einen direkten Gegenvorschlag auszuarbeiten.

Zusammen mit dem Bundesrat verfolgt auch die Minderheit das unbestrittene Ziel, Kinder vor dem Zugriff Pädophiler so gut wie irgendwie möglich zu schützen. Auch wir anerkennen, dass es im heutigen Recht gewisse Lücken gibt, die es zu schliessen gilt. Wir sollten dies jedoch in unserem Recht so festlegen, dass wir nicht andere, neue Probleme schaffen, die ihrerseits dann wiederum zu Unrecht führen oder doch derart ausgestaltet sind, dass erkannte Lücken offen bleiben.

Die Initiative beinhaltet, was auch für Nichtjuristen nachvollziehbar ist, offensichtliche Mängel. So schreibt der Bundesrat, dass die Initiative mit einem obligatorischen und zeitlich unbefristeten Berufsverbot im Widerspruch zur schweizerischen und zur internationalen Rechtsordnung stehe. Der Richter hat schlicht keine Möglichkeit, mit Rücksicht auf die individuelle Situation des Angeklagten - so etwa das Alter -, auf die Schwere des Vergehens und unter Wahrung der Verhältnismässigkeit Recht zu sprechen. Der Bundesrat hat dann auch in seiner Botschaft folgerichtig - und in Nachachtung der bereits geleisteten Vorarbeit in Folge der Motion [PAGE 575] Sommaruga Carlo 08.3373 aus dem Jahre 2008 - entsprechende Vorarbeiten zur Ergänzung des Strafgesetzes vorgesehen: mit den zwei Massnahmen des Verbots der ausserberuflichen Tätigkeiten mit Kindern und abhängigen Personen und eines Kontakt- und Rayonverbots. Gerade mit der letztgenannten Massnahme könnte der in der Initiative nicht angesprochenen häuslichen Gewalt entgegengehalten werden.

Grundsätzlich teilt unsere Minderheit die Haltung des Bundesrates. Die vertiefte Analyse des Sachverhaltes führt dazu, dass wir im Strafgesetz die notwendigen Anpassungen adäquat regeln und vornehmen sollten. Dort ist auch der Platz und der dafür notwendige Raum, die Dinge mit den entsprechenden Detaillierungsgraden zu regeln.

Der Bundesrat hält auch dafür, dass die jetzige Verfassungsbestimmung im Grundsatz ausreiche, um die erkannten Lücken im Strafgesetz zu schliessen. Die bundesrätliche Analyse zur hier vorliegenden Volksinitiative erklärt auch mir als Laien auf dem Gebiet der Rechtswissenschaft, dass der Text unbestimmte Rechtsbegriffe enthält, unvollständig ist, nichts darüber aussagt, wie ein Verbot in der Praxis umgesetzt wird, in Konflikt mit anderen Grundrechtsnormen unserer Verfassung - so etwa der Verhältnismässigkeit von Tat und Strafe - und deswegen auch in Konflikt mit dem zwingenden Völkerrecht steht. Aus rein rechtlicher Sicht - ohne die mit dieser Initiative verbundene, höchst sensible und emotionale Problematik - wäre es meiner Ansicht nach angebracht, den Weg des Bundesrates zu beschreiten und einen indirekten Gegenvorschlag mit einer Teilrevision des Strafgesetzbuchs auszuarbeiten. So wäre es möglich, die Sache detailliert und in Übereinstimmung mit dem übrigen Recht zu lösen.

In Berücksichtigung der Erfahrungen bei ähnlichen Themen ist jedoch davon auszugehen, dass die Initianten - aus welchen Gründen auch immer - das Begehren zur Volksabstimmung bringen werden. Dort wird es dann ausserordentlich schwierig sein, dem Souverän zu erklären, weshalb diese Initiative abzulehnen ist, ohne dass man sich dabei dem Vorwurf aussetzt, man wolle solche Täter vor der Strafverfolgung schützen.

Im Lichte dieser Erkenntnisse hat denn auch die Kommission für Rechtsfragen des Erstrates vertiefte Überlegungen zu einem indirekten Gegenvorschlag angestellt. Unter den verschiedenen Varianten gäbe es durchaus solche, die weiter vertieft werden könnten und nach meiner Ansicht auch vertieft werden sollten - dies auch vor dem Hintergrund, dass der Bundesrat mit seinem indirekten Gegenvorschlag bereits eine gute inhaltliche Vorarbeit geleistet hat. Diese will übrigens auch die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates weiterbearbeiten.

Ich bin der Meinung, dass sich die Arbeit zur Findung eines direkten Gegenvorschlages besonders auch in unserem Rat lohnen sollte - und besonders, dass wir aus unserem staats- und rechtspolitischen Verständnis heraus nicht von vornherein vor dem vermuteten Ausgang einer Volksabstimmung kapitulieren sollten. Ich bin überzeugt, dass wir gute Argumente besitzen, um der Bürgerin und dem Bürger zu erklären, dass ein guter Gegenvorschlag der Sache besser gerecht wird und vor allem auch mehr Wirkung erzielt.

Ich war im Rat, als wir Ende der Neunzigerjahre die neue Bundesverfassung erarbeiteten, unter der Obhut des damaligen EJPD-Vorstehers Arnold Koller, der als früherer Rechtsprofessor akribisch darauf achtete, unsere Verfassung sowohl sprachlich als auch inhaltlich korrekt und konsistent auszuformulieren. Insofern täte es mir leid, wenn wir nun zunehmend Dinge hineinschreiben würden, welche die Qualität unseres Grundgesetzes verschlechterten. Machen wir uns also die Mühe, einen sauberen, aussagekräftigen und mit der übrigen Verfassung konsistenten direkten Gegenvorschlag auszuarbeiten. Sollten wir letzten Endes nicht erfolgreich sein, was ich eigentlich nicht zu glauben vermag, so können wir nach getaner Arbeit mit gutem Gewissen sagen, wir hätten es zumindest versucht. In diesem Sinne möchte ich Sie bitten, unserer Kommission für Rechtsfragen und dem Parlament die Chance zu geben, einen direkten Gegenvorschlag auszuarbeiten.

Ich möchte Sie bitten, mit der Kommissionsminderheit zu stimmen.