Minder Thomas · Ständerat · 2013-06-18
Minder Thomas · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-06-18
Wortprotokoll
Ich unterstütze diese Motion auch. Doch wir dürfen uns nicht blenden lassen. Die wahre Herausforderung der Unternehmensnachfolge besteht im Finden des geeigneten Unternehmers, des geeigneten Kandidaten und nicht im Nehmen von administrativen Hürden. Der richtige Unternehmer fängt mit Schulden und dem Übernehmen und Tragen von Risiko an. Das heisst, die zweitgrösste Hürde bei der Unternehmensnachfolge bei Firmen ist die Kapitalbeschaffung und nicht die Schwierigkeit bei der Namensänderung.
Dieser Unternehmergeist ist leider heute nicht mehr so gefragt und insbesondere in der Anfangsphase zu wenig lukrativ. In gewissen Branchen sind die Löhne derart hoch, dass es sich ein Interessent zweimal überlegt, ein Unternehmen [PAGE 585] zu übernehmen. In einem Angestelltenverhältnis zu sein birgt weniger Risiken und gewährt mehr Einkommenssicherheit.
Der Motionär - das stört mich ein wenig - und Präsident des Schweizerischen Gewerbeverbandes spricht in seiner Begründung von 77 000 Unternehmen, welche in den nächsten Jahren ihre Nachfolge regeln müssen. Das löst sich nicht allein durch eine Änderung im OR. Als Unternehmer erkenne ich durchaus das Problem. Doch Hand aufs Herz: Fördern wir in der Schweiz erfolgreich Unternehmer und den Unternehmergeist, bilden wir sie auch wirklich aus? Es ist zwar lobenswert, dass die HSG einen Unternehmercampus hat, doch leider ist es zurzeit - ich würde es so formulieren - zu wenig sexy, Unternehmer und Unternehmerin zu werden. Die beliebtesten Unternehmen für die Studienabgänger der HSG sind noch immer Google, Nestlé, ABB und auch die beiden Grossbanken. Da gibt es eine einfache Erklärung: Die Saläraussichten sind schlicht besser in diesen Unternehmen als im risikoreichen Unternehmertum.
Nun, diese Motion will es dem Nachfolger, insbesondere von Einzelfirmen, das sei hier zu unterstreichen, ermöglichen, den Betrieb eines Verkäufers, was die Namensänderung anbetrifft, einfacher zu übernehmen. Der 31. Titel des OR tangiert den Geschäftsnamen, aber Artikel 944 OR erlaubt schon jetzt, den Firmennamen zu ändern, wenn er Angaben enthält, die auf die Natur eines Unternehmens hinweisen. Auch erlaubt sind Fantasiebezeichnungen, solange der Inhalt der Firma keine Täuschungen verursacht und der Wahrheit entspricht.
Der Bürger ist mündig genug, zwischen Hans Müller, Bäckermeister, und Hans Müller, Sanitär, im selben Dorf zu unterscheiden. Hat ein Coiffeur vierzig Jahre lang sein Geschäft mit seinem Familiennamen geführt, so kann es nicht nur von Vorteil sein, diesen im Markt etablierten Namen ändern zu wollen, nur weil der neue Inhaber, also der Käufer, anders heisst. Ganz grundsätzlich sollten Inhaber von Einzelfirmen - das ist eigentlich meine Message - bei der Gründung ihres Geschäftes einen neutralen Firmennamen verwenden, genau aus diesen Überlegungen heraus. Sie verkaufen ihr Geschäft einfacher, wenn dieses nicht ihren Familiennamen trägt. Heute löst der Käufer das Problem der Namensänderung in der Regel so, dass er seinen eigenen Namen unter den altbekannten Familiennamen setzt. So steht dann zum Beispiel unter "Müller Sanitär" zusätzlich "Inhaber: Max Meister".
In diesem Zusammenhang haben wir auch - Sie haben es gehört - das Postulat Bischof 13.3217 vorliegen, das sehr ähnlich ist. Ich bitte Sie trotzdem, diese beiden Vorstösse anzunehmen, dies aber nicht mit einer falschen Erwartung zu tun.