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Leuthard Doris · Bundesrat · 2011-05-31

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2011-05-31

Wortprotokoll

Wir haben hier keine Differenzen zu Ihrer UREK und teilen die Auffassung, dass ein Zwang zur Ausschreibung von Stromnetzen und Wassernutzungskonzessionen abzulehnen sei. Die von Ihrer UREK initiierte Änderung des Wasserrechts- und des Stromversorgungsgesetzes schafft deshalb Rechtssicherheit für die Investoren, aber auch hinsichtlich der Abläufe und der Behörden, die im Bereich der Konzessionierung ihre Rolle wahrzunehmen haben. Wir sind aber auch überzeugt, dass die Möglichkeit, eine Ausschreibung vorzunehmen, Sinn macht; sie soll für die zuständige Behörde weiterhin bestehen, wie dies im Gesetzentwurf enthalten ist. Auch unterstützt der Bundesrat selbstverständlich die Festschreibung eines transparenten und diskriminierungsfreien Vergabeverfahrens.

Unsere Überprüfung, die wir zuhanden der UREK Ende April 2011 vorgenommen haben, hat ergeben, dass die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen im Einklang mit den Vergabeprinzipien der EU stehen. Das heutige EU-Recht sieht für die fraglichen Konzessionen keine allgemeine, förmliche Ausschreibungspflicht vor. Das ist im Hinblick auf das jetzt in Verhandlung stehende Energieabkommen wichtig, obwohl wir das Resultat natürlich noch nicht kennen und allenfalls die Bestimmungen dann nochmals anzuschauen sind. Auf jeden Fall stehen die heute vorgeschlagenen Gesetzesänderungen im Einklang mit den allgemeinen Grundprinzipien der EU.

Der Bundesrat unterstützt daher die Initiative der UREK-NR und empfiehlt Ihnen ebenfalls die Annahme der Vorlage.