Strahm Rudolf · Nationalrat · 2001-09-26
Strahm Rudolf · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2001-09-26
Wortprotokoll
Sie erwischen mich auf dem falschen Fuss. Ich habe mit einem Überspringen der anderen Artikel gerechnet. Aber ich begründe hier den Antrag der Minderheit I (Fässler) zu Artikel 68. Wir sind jetzt also bei der Unternehmensbesteuerung. Dazu gehört aber auch der Antrag der Minderheit Fehr Jacqueline zu Artikel 27 Absatz 2bis, der dann auch begründet wird. Ich spreche zu beiden, denn der Antrag der Minderheit II (Fehr Jacqueline) ist ein Eventualantrag für den Fall, dass der Antrag der Minderheit I (Fässler) abgelehnt wird.
Es geht um die Senkung der Gewinnsteuern von 8,5 auf 8 Prozent als Maximalsatz für Unternehmen. Dieser Antrag war im Finanzpaket nicht vorgesehen. Er bedeutet für die direkte Bundessteuer 330 Millionen Franken Ausfälle. Er ist von Herrn Spuhler eingebracht worden und hat dann in der Kommission eine Mehrheit erhalten. Ich möchte ihn im Namen der Minderheit I bekämpfen und gemäss Entwurf des Bundesrates den Maximalsteuersatz für Kapitalgesellschaften und -genossenschaften bei 8,5 Prozent belassen.
Ich muss Ihnen sagen: Wenn man die Unternehmenssteuern schon revidiert, ist das der unintelligenteste Vorschlag, den man machen kann. Sie wissen nämlich, dass gerade die grossen Kapitalgesellschaften profitieren, wenn man einfach nach dem "Rasenmäherprinzip" den Maximalsatz für alle senkt. Das sind 330 Millionen Franken ohne irgendwelche positiven Auswirkungen auf die Unternehmen und auf die Unternehmensstruktur, einfach nach dem "Rasenmäherprinzip".
Herr Spuhler, wenn Sie schon Unternehmenssteuern senken wollen, dann machen Sie es wenigstens intelligent! Es gibt verschiedene Möglichkeiten. Eine intelligente Lösung bringt z. B. der Minderheitsantrag Fehr Jacqueline zu Artikel 27 Absatz 2bis, nämlich in dem Sinne, dass die Unternehmen bei den Aufwendungen für die Ausbildung, für die Berufs- und Lehrlingsausbildung, entlastet werden. Dann haben Sie einen Struktureffekt: Sie entlasten die Unternehmen, die für die Innovation und für die Humankapitalbildung in der Gesellschaft etwas tun. Übrigens ist der Antrag der Minderheit Fehr Jacqueline ähnlich gelagert wie die Motion Bangerter von freisinniger Seite (00.3334). Diese möchte die Unternehmen ebenfalls für ihre Aufwendungen bei der Berufsbildung steuerlich entlasten. Einige Unternehmen leisten etwas in der Berufsbildung und andere nichts. Ich finde, es gibt Trittbrettfahrer, die eben von anderen profitieren, und der erwähnte Ansatz hätte einen positiven Struktureffekt.
Eine andere intelligente Möglichkeit ist diejenige, die wir vorgestern vom Bundesrat auf den Tisch erhalten haben, nämlich eine mehr oder weniger rechtsformneutrale Revision des Unternehmenssteuerrechtes. Diese hat auch einen positiven Struktureffekt. Ich könnte mir auch vorstellen, dass gewisse Massnahmen bei der Holdingbesteuerung eine intelligente Form wären. Aber was Sie hier vorlegen - den Maximalsteuersatz einfach nach dem Rasenmäherprinzip von 8,5 auf 8 Prozent zu senken - ist nicht seriös.
Noch etwas, Herr Spuhler: Am 17. September 2001 haben wir vom Eidgenössischen Finanzdepartement eine Studie der Konjukturforschung Basel AG über die Unternehmenssteuerbelastung auf den Tisch erhalten, mit einem Vergleich der effektiven Unternehmenssteuern in der Schweiz, in Deutschland und in Frankreich. Ich bin dem Bundesrat dankbar, dass diese Studie vom Eidgenössischen Finanzdepartement mitfinanziert worden ist. Diese Studie bezieht sich auf die effektiven Grenzsteuersätze: Sie dürfen nicht nur die Steuersätze anschauen, Sie müssen auch die Abschreibungssätze und die anderen Bedingungen berücksichtigen, die in der Schweiz günstig sind.
Die Studie kommt zu folgendem Schluss: Die Schweiz ist immer noch zehn Prozent unter der tiefsten Unternehmensbesteuerung im Ausland. Wir haben immer noch einen sehr grossen Vorsprung. Gegenüber den günstigeren Ländern, vor allem gegenüber dem deutschen Raum, macht es etwa einen Drittel oder einen Viertel aus. Gegenüber Frankreich können wir sagen, es sei rund die Hälfte. In der Schweiz beträgt die Belastung zwischen 20 und 30 Prozent. In Frankreich beträgt die Belastung durch die Unternehmenssteuer weit über 50 Prozent.
Kommen Sie mir bitte nicht mit der Standortfrage! Die Schweiz ist mit ihrer Unternehmensbesteuerung immer noch viel günstiger, und zwar sowohl mit dem Maximalsteuersatz als auch mit dem Grenzsteuersatz. Bei der Staatsquote sind wir ebenfalls günstiger.
Das ist jetzt wirklich ein unnötiges Geschenk. Das gehört eben in das Kapitel, dass das Steuerpaket in der Kommission leider aus dem Ruder gelaufen ist. Bitte buchstabieren Sie zurück. Nehmen Sie wenigstens den Antrag der Minderheit I (Fässler) bzw. den Eventuelantrag an oder warten Sie auf die Steuerreform des Bundesrates. Aber dieses Steuergeschenk ist nicht nötig.