Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · 2011-05-31
Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-05-31
Wortprotokoll
Wir befinden uns in der Differenzbereinigung zum UWG beim eigentlichen Herzstück der Vorlage: Es geht um die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Wie Sie wissen, sind das die Bedingungen, die von einer Vertragspartei vorformuliert werden und integraler Bestandteil vieler Verträge sind. Wir sind tagtäglich damit konfrontiert. Bei diesen sogenannten AGB hat der Kunde, die Kundin meist gar keine Möglichkeit, diese zu ändern; man kann sie nur so akzeptieren oder auf den Vertrag verzichten. Damit besteht natürlich die Gefahr, dass eine Vertragspartei systematisch benachteiligt wird. Umso wichtiger ist es, dass diese AGB inhaltlich kontrolliert werden können.
Wir haben bei den ersten Beratungen auch darüber diskutiert, dass die Bestimmungen zu den AGB weitgehend toter Buchstabe geblieben sind, weil sie inhaltlich nicht überprüft werden können. Nach geltendem Recht gilt eine AGB dann als unlauter, wenn sie in irreführender Weise zum Nachteil einer Vertragspartei in erheblicher Weise von der gesetzlichen Ordnung abweicht oder eine krass ungleiche Verteilung der Rechte und Pflichten beinhaltet. Dies ist praktisch nicht nachweisbar, und das verunmöglicht eben eine inhaltliche Kontrolle der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Das Bundesgericht hat deshalb auch die Inhaltskontrolle nur in absoluten Einzelfällen vorgenommen.
Der Bundesrat hat dem Problem Rechnung getragen und eine Neuformulierung vorgeschlagen. Dem ist der Ständerat in der ersten Beratung gefolgt. Sie haben aber den Vorschlag des Bundesrates in der ersten Beratung abgelehnt. Der Ständerat hat sich bemüht, eine Kompromisslösung zu finden und den Bedenken unseres Rates Rechnung zu tragen. Die Kompromisslösung zielt darauf ab, dass man nur die Verträge mit Konsumentinnen und Konsumenten überprüfen kann, das heisst, alle Verträge, die im Bereich der KMU wirtschaftlicher Natur sind - das waren ja vor allem die Bedenken, die auch hier geltend gemacht worden sind -, sind davon ausgenommen.
Ich bitte Sie jetzt mit meiner Minderheit, der Kompromisslösung des Ständerates zuzustimmen. Die Formulierung des Ständerates beschränkt sich zum Ersten auf den Verkehr mit Konsumentinnen und Konsumenten und sieht zum Zweiten vor, dass Geschäftsbedingungen dann unlauter sind, wenn sie in Treu und Glauben verletzender Weise zu einem erheblichen Missverhältnis zwischen den Rechten und Pflichten der Vertragsparteien zum Nachteil der Konsumentinnen und Konsumenten führen.
Der Verweis auf Treu und Glauben hat in unserem Rechtsverkehr eine grosse Tradition. Die Formulierung ist so gewählt, dass sie objektiv überprüfbar ist. Das heisst, dass eine gerichtliche Überprüfung möglich ist. Im Einzelfall kann damit ein krasses Missverhältnis zwischen den Rechten und Pflichten der Vertragsparteien zu einer Aufhebung der entsprechenden Klausel führen.
Ich bitte Sie deshalb mit der Minderheit, einen Schritt in Richtung der Überprüfung von missbräuchlichen AGB zu machen. Sie helfen damit vor allem den Konsumentinnen und Konsumenten, zu ihrem Recht zu kommen, was heute bei AGB praktisch unmöglich ist.
Ich bitte Sie, der Minderheit und damit dem Ständerat zu folgen.