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Germann Hannes · Ständerat · 2013-06-06

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-06-06

Wortprotokoll

Mein Vorredner hat die Frage der Verhältnismässigkeit dieses Erlasses aufgeworfen. Zu Recht, wie ich meine - sieben Leute beschäftigen sich mit zwanzig Firmen. Nun hat das Ganze aber natürlich auch eine aussenpolitische Komponente. In diesem Sinne hat sich auch die APK in einem Mitbericht damit befasst und auseinandergesetzt.

Selbstverständlich müssen die Interessen der schweizerischen Aussenpolitik rund um den Globus gewahrt werden, insofern ist eine Regelung sicher unbestritten. Nun betrifft es aber zwanzig Firmen, und wo sind diese Firmen ansässig? Vermutlich kennen von uns die wenigsten diese Firmen. Zwanzig Firmen in Basel-Stadt, im Kanton Genf, im Kanton Luzern, im Kanton Schaffhausen, im Tessin, im Wallis und im Kanton Zug - diese Auskunft haben wir in der Aussenpolitischen Kommission erhalten. Die Firmen sind also weit verteilt und befassen sich aber längst nicht alle mit denselben Dingen wie Firmen wie Aegis, die in Kriegsgebieten oder Krisengebieten im Auftrag des Militärs oder anderer Staaten Aufträge ausführen; das sind ganz andere Kaliber.

Warum ergreife ich das Wort? Der Kommissionssprecher hat es erwähnt: Eine Firma ist namentlich genannt worden, die anderen neunzehn, die infrage kämen, sind nicht genannt worden. Wahrscheinlich ist Aegis noch eine von diesen, aber achtzehn kennen wir nicht. Hingegen kennen wir die Firma Tyco. Wer ist diese Firma, was macht sie? Tyco ist der [PAGE 451] globale Marktführer für elektronische Sicherheits- und Brandschutzprodukte und entsprechende Dienstleistungen. Die Firma ist in über zwanzig Ländern tätig und hat nahezu drei Millionen gewerbliche, industrielle, staatliche und private Kunden. Dazu gehören etwa private Haushalte, Universitäten, Krankenhäuser, Flughäfen, Bahnhöfe und weitere kritische Infrastrukturanlagen wie Kraftwerke und Pipelines. Die hochmodernen Überwachungszentren reagieren weltweit täglich auf über 200 000 Alarmsignale. Das ist doch eine Dienstleistung, die für Privatpersonen und öffentliche Einrichtungen erfüllt wird und erfüllt werden muss.

Das Unternehmen hat einen Umsatz von knapp 10 Milliarden US-Dollar und beschäftigt weltweit 69 000 Personen. Man kann also nicht sagen, dass es hier um ein KMU gehe; auch in der Schweiz hat es viele Arbeitsplätze, die damit zusammenhängen.

Das Unternehmen bietet aber keine Söldneraktivitäten wie Personenschutz, Verhandlungen mit Geiselnehmern, bewaffnete Begleitdienste oder Miliztruppen an. Es begrüsst auch den zentralen Zweck des Gesetzes - das mache auch ich. Es ist wichtig, dass traditionelle Bewachungs- und Alarmierungsdienstleistungen in Ländern mit einer äquivalenten Regulierung zwar kontrolliert werden, aber dann in diesem Fall, wie das auch für das Einsatzgebiet dieses Unternehmens gilt, nicht unter das neue Gesetz, das BPS, fallen sollten. Darum habe ich eigentlich auch meine Einzelanträge so eingereicht, wie sie Ihnen jetzt vorliegen.

Der Sprecher der Kommission, Herr Ständerat Hans Hess, hat gewiss Recht: Einen erheblichen Teil des Umsatzes macht Tyco mit dem Verkauf, der Installation und der Wartung von Alarm- und Feuerschutzanlagen. Das fällt nicht unter das BPS. Auch die Fernüberwachung in sogenannten Alarmmanagementzentralen ist unkritisch. Jetzt kommt aber der heikle Punkt: In einzelnen Ländern wie beispielsweise in Südafrika - ich muss jetzt hier mit Beispielen arbeiten - werden sogenannte Alarmreaktionsdienstleistungen angeboten. Solche sind in einzelnen Ländern zum Teil gesetzlich vorgeschrieben. Bei einem Alarm rückt dort eben bei einer sogenannten Alarmreaktionsdienstleistung Personal aus, um den Alarm zu verifizieren, die Polizei zu alarmieren und einen Einbrecher notfalls bis zum Eintreffen der Polizei festzuhalten. Voilà, das ist ein Bereich, in dem es etwas heikler ist.

Aber man hat, wie gesagt, in der Kommission erklärt, diese Dienstleistungen würden nicht unter das BPS fallen. Die Firma hat aber dann Kontakt mit dem Bundesamt für Justiz gehabt, und dort hat man gemeint, im Bereich der Alarmdienstleistungen werde es problematisch. Aber deswegen solche Firmen, die Alarmierungssysteme in Unternehmen oder staatlichen Einrichtungen betreiben, unter das gleiche Dach zu zwingen wie Firmen, die Söldnertruppen rekrutieren, die im Auftrag von anderen Staaten oder von Geheimdiensten irgendwelche Aufgaben erledigen, ist unverhältnismässig.

Deshalb bitte ich Sie, nachher meinen drei Anträgen zuzustimmen. Damit gäben Sie dem Zweitrat Gelegenheit, sich noch einmal vertieft mit der Frage zu befassen, ob es wirklich notwendig ist, so weit zu gehen.