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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2013-06-06

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2013-06-06

Wortprotokoll

Ich glaube, dass es sich lohnt, sich hier noch einmal etwas die Dimension dieser Vorlage vor Augen zu führen. Zuerst einmal: Was sind private Sicherheitsdienstleistungen überhaupt, was muss man sich darunter vorstellen? Das ist ein Mann mit Hund und Taschenlampe, der in der Nacht seine Runden dreht und ein Fabrikgelände kontrolliert. Das ist aber auch ein schwerbewaffneter Fahrer in einem gepanzerten Transporter, der in Irak oder in Afghanistan amerikanische Soldaten an die Front bringt; das ist auch eine private Sicherheitsdienstleistung. Oder es ist ein Spezialist, der in einem afrikanischen Land Polizeieinheiten ausbildet; das ist auch eine solche Dienstleistung. Es ist zudem wichtig zu wissen, dass der internationale Markt für private Militär- und Sicherheitsdienstleistungen riesig ist und sich seit den Neunzigerjahren gewaltig entwickelt hat. Ich sage Ihnen nur ein paar Zahlen: Das Unternehmen, das weltweit am meisten Leute beschäftigt, ist ein Konzern der Sicherheitsbranche, nämlich G4S. Dieses Unternehmen hat die Wurzeln in Dänemark und den Sitz in London. In diesem Unternehmen arbeiten 620 000 Angestellte in 125 Ländern.

Man muss sich der Dimension dessen, worüber wir hier sprechen, bewusstwerden. Es ist deshalb auch wichtig hinzuschauen. Es ist eine Tatsache, dass die Schweiz von diesen Entwicklungen nicht unberührt bleibt. Ich erinnere an die Aufregung, die damals im August 2010 war, als die Medien die Eintragung der weltweit tätigen Sicherheitsfirma Aegis Group Holdings SA im basel-städtischen Handelsregister bekanntgemacht haben. Man muss zudem wissen, dass bis jetzt Unternehmen, die von der Schweiz aus solche Sicherheitsdienstleistungen im Ausland anbieten, keine gesetzlichen Schranken haben. Es gibt nichts, was hier gesetzlich geregelt wird. Das wollen wir ändern, das haben Sie ja damals mit diesen Motionen auch gewünscht.

Es gibt für diese Gesetzesvorlage drei Zielsetzungen:

Erstens will der Bundesrat Aktivitäten von Unternehmen, die die Interessen unseres Landes beeinträchtigen oder die Schweiz gar in fremde Konflikte hineinziehen könnten, unterbinden. Solche Unternehmen sollen auch nicht mehr von der hervorragenden Reputation unseres Landes profitieren. Unser Land ist neutral, unser Land ist ein demokratischer Rechtsstaat, das ist wunderbar. Wir wollen nicht, dass diese Reputation missbraucht werden kann, um dann in anderen Ländern unser Land in Misskredit zu bringen.

Zweitens will der Bundesrat mit dem Gesetzentwurf auch zur Stärkung der Menschenrechte beitragen. Es ist eben so, dass ein bedeutender Teil aller privaten Militär- und Sicherheitsdienstleistungen heute in Krisen- und Konfliktgebieten erbracht wird, und die Einhaltung der Menschenrechte lässt häufig zu wünschen übrig. Es gibt Fälle, in denen Söldnerfirmen ohne Rücksicht auf die lokale Bevölkerung von der Waffe Gebrauch machen.

Drittens soll der Gesetzentwurf Sicherheitsunternehmen stützen, die sich an das Völkerrecht halten und vorbildliche und professionelle Arbeit leisten; das gibt es eben auch. Das heisst, wir können mit diesem Gesetz die Spreu vom Weizen trennen. Das müsste eigentlich auch im Interesse all derjenigen Firmen sein, die sich selber zum Weizen zählen.

Die Schweiz kann Missstände nicht im Alleingang beheben, das ist klar. Aber wir wollen mit dem Gesetzentwurf verhindern, dass unser Land als Basis für dubiose Aktivitäten dient, die eben auch unserer Neutralitäts- und Aussenpolitik zuwiderlaufen.

Kurz zu den sechs zentralen Punkten, die in diesem Gesetz jetzt geregelt werden: Der erste Punkt betrifft diese allgemeine Meldepflicht. Das heisst, private Sicherheitsdienstleister, die von der Schweiz aus im Ausland tätig werden wollen, unterstehen künftig einer Meldepflicht.

Das zweite wichtige Element ist das gesetzliche Verbot von bestimmten Tätigkeiten. Ich sage es in aller Deutlichkeit: Wir verbieten keine Unternehmen, wir verbieten gewisse Tätigkeiten, nämlich Söldneraktivitäten von Unternehmen und die Rekrutierung oder Ausbildung von Privatarmeen in der Schweiz. Gesetzlich verboten werden Sicherheitsdienstleistungen, welche die Empfänger zur Begehung von schweren Menschenrechtsverletzungen nutzen. Darunter fällt zum Beispiel - und ich muss Ihnen einfach sagen, das gibt es - die Mithilfe beim Betrieb eines Gefängnisses, in dem gefoltert wird. Das wollen wir verbieten.

Drittens sind behördliche Verbote auszusprechen, wenn eine Tätigkeit unseren ureigenen schweizerischen Interessen widerspricht. Über die gesetzlichen Verbote hinaus muss also die zuständige Bundesbehörde im EDA auch andere Tätigkeiten von Sicherheitsunternehmen verbieten, aber nur dann, wenn sie feststellt, dass diese unsere eigenen Interessen beeinträchtigen. Dazu gehören zum Beispiel Dienstleistungen für Akteure in Krisen- und Konfliktgebieten, wenn damit das Risiko von Terroranschlägen auf Schweizer Ziele im In- und Ausland ansteigt. Das gibt es eben auch.

Viertens betrifft das Gesetz auch die Holdinggesellschaften. Eine Sicherheitsfirma soll sich nicht darauf berufen können, [PAGE 452] dass sie in der Schweiz nur einen Holdingsitz hat und ihre operativen Tätigkeiten ausschliesslich vom Ausland aus steuert. Der Gesetzentwurf nimmt die Schweizer Holdinggesellschaft für das Verhalten der operativ tätigen Tochtergesellschaft im Ausland in die Pflicht.

Fünftens sind im Gesetz auch Sanktionen vorgesehen; das kann man in der Detailberatung anschauen.

Zum sechsten und letzten Punkt, dem Einsatz von privaten Sicherheitsunternehmen durch Bundesbehörden: Sie erinnern sich, Sie haben auch schon darüber beraten müssen. Das Gesetz regelt jetzt, wann private Sicherheitsunternehmen durch den Bund für Schutzaufgaben im Ausland beigezogen werden können. Solche Einsätze sind zum Beispiel dann nötig, wenn ein fremder Staat nicht in der Lage ist, den Schutz unserer Schweizer Botschaften sicherzustellen.

Es ist so, die Schweiz leistet mit diesem Gesetzentwurf ein Stück Pionierarbeit auf der internationalen Ebene. Unser Land war schon federführend an der Erarbeitung des sogenannten Montreux-Dokuments im Jahre 2008 beteiligt. Die Schweiz hat auch eine zentrale Rolle bei der Erarbeitung des internationalen Verhaltenskodex für private Sicherheitsdienstleister gespielt. Das ist eine sehr erfreuliche Entwicklung. Mit dem jetzigen Gesetzentwurf zeigen wir, dass wir unsere internationalen Initiativen auch im eigenen Land ernst nehmen. Das festigt unsere nationale Sicherheit und vor allem auch unsere Reputation im Ausland. Der Gesetzentwurf verbessert aber auch den Schutz der lokalen Bevölkerung, die sich wie gesagt immer wieder Menschenrechtsverletzungen durch private Militär- und Sicherheitsunternehmen ausgesetzt sieht. Schliesslich hilft dieser Gesetzentwurf den seriösen Sicherheitsunternehmen, indem man die schwarzen Schafe stoppen kann. Das müsste eigentlich auch im Interesse all jener sein, die regelmässig die ganze Branche in Misskredit gebracht sehen, obwohl es nur einzelne schwarze Schafe gibt.

Noch etwas vorweg zu den Einzelanträgen Germann - wir kommen darauf zurück -: Es geht hierin wesentlich um eine Firma, die im Kanton Schaffhausen zu Hause ist. Wir haben dieser speziellen Situation und auch den wichtigen Tätigkeiten dieser Firma im Unterschied zur Vernehmlassungsvorlage absolut Rechnung getragen. Damals war das noch vorgesehen. Jetzt fällt der Betrieb und Unterhalt von Alarmanlagen und -zentralen nicht mehr unter das Gesetz. Der Bereich, bei dem es um die klassische Patrouillentätigkeit geht und auch um Menschen und die dazugehörigen Risiken - es handelt sich, diese Firma betreffend, um einen kleinen Bereich -, ist selbstverständlich hier enthalten. Aber noch einmal: Der grosse Teil der Tätigkeiten der Firma, die im Kanton Schaffhausen situiert ist, nämlich betreffend Alarmanlagen, deren Betrieb und Unterhalt, ist nicht mehr im Gesetz enthalten.

Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten.

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