Föhn Peter · Ständerat · 2013-06-06
Föhn Peter · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-06-06
Wortprotokoll
Ich beantrage Ihnen Annahme der Motion.
Kollege Kuprecht, auf Vermummte kann man eben leider nicht zurückgreifen, weil man sie nicht erkennt. Da nützt das mit dem "hinten rechts" dann eben nichts. Und wer bezahlt es dann? Die öffentliche Hand! Entgegen dem Kommissionssprecher bin ich klar der Meinung, dass wir da keine staatsrechtlichen Bedenken hegen müssen.
Jetzt noch zur Sendung "10 vor 10" von gestern: Die Polizei und der Verantwortliche haben klipp und klar gesagt, dass sie vom eidgenössischen Parlament erwarten, dass es etwas mache. Wir wurden eigentlich aufgefordert, das Vermummungsverbot auf eidgenössischer Ebene einzuführen.
Wir haben schon vielfach Gesetze gemacht, die nicht flächendeckend in der ganzen Schweiz gebraucht werden und angewandt werden müssen. Es wurde richtig gesagt: Vermummungsverbote gibt es in verschiedenen Kantonen, leider werden sie nicht durchgesetzt.
Der Nationalrat hat die Motion für ein nationales Vermummungsverbot bei Demonstrationen grossmehrheitlich gutgeheissen und den Bundesrat beauftragt, eine entsprechende Rechtsgrundlage vorzulegen. Weshalb?
1. In letzter Zeit ist es während oder nach Kundgebungen und Demonstrationen zunehmend zu Gewaltausbrüchen mit schweren Sachbeschädigungen und neuerdings sogar mit Angriffen auf Personen, besonders Polizisten, gekommen. Die Gewalt geht in aller Regel von einem Kern von vermummten Chaoten aus. Das hat sich, wie es gesagt wurde, kürzlich auch wieder hier in Bern gezeigt. Das Resultat waren etliche Verletzte und Schäden von mehreren Hunderttausend Franken. Die Polizei muss deshalb beim Auftreten von Vermummten sofort und konsequent eingreifen. Sie muss solche Leute verhaften können und auch verhaften. Diese klare Regelung hat auch eine präventive Wirkung.
2. In verschiedenen Kantonen existieren zwar bereits Vermummungsverbote, zum Beispiel in den Kantonen Zürich und Bern, sie werden aber nicht durchgesetzt. Darum ist meiner Meinung nach ein nationales Verbot ein Muss. Es würde für zusätzlichen Druck sorgen.
3. Wer auf der Strasse ein echtes Anliegen vertreten will, braucht dazu keine Vermummung. Er soll es mit offenem Visier tun und sein Gesicht zeigen. Gegenüber gewaltbereiten, vermummten Chaoten muss Nulltoleranz gelten.
4. Bei der Umsetzung der Motion gibt es zwei Varianten: Falls der Bundesrat eine Verfassungsänderung vorzieht, muss Artikel 57 der Bundesverfassung angepasst und präzisiert werden. Ein nationales Vermummungsverbot kann auch im Strafgesetzbuch verankert werden. Artikel 123 der Bundesverfassung gibt dem Bund die ausschliessliche Gesetzgebungskompetenz im Bereich des Strafrechts; dies scheint mir absolut zweckmässig. Wir müssen also kein neues Gesetz vorsehen.
5. In einem demokratischen Rechtsstaat dürfen weder Vermummungen noch rechtsfreie Räume geduldet werden. Wenn wir Vermummungen im Strafgesetzbuch verbieten würden, wäre das Verbot gesamtschweizerisch zwingend und müsste durchgesetzt werden.
Haben Sie die Bilder von Bern gesehen? Haben Sie sich auch die Berichterstattung zu Gemüte geführt? Mich erstaunt es nicht: Die Polizei wie die verantwortlichen Politiker begrüssen, nein, sie fordern sogar eine eidgenössische Regelung - als klare Vorgabe und als Druckmittel, aber insbesondere auch zur Prävention. Dies wäre im Sinne unseres Rechtsstaats, es wäre zugunsten unserer Sicherheit und insbesondere zugunsten der Sicherheit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer, aber auch der Polizisten. Während hier in Bern zum Beispiel 10 000 Personen friedlich tanzen, schaffen etwa 70 Chaoten und Gewalttäter eine wirklich unverschämte Verwüstung, und 20 Polizisten werden bei ihrem Einsatz verletzt. Auf die Grössenordnung der Beschädigungen, gerade auch an den Bundesbauten, wird vielleicht Frau Bundesrätin Sommaruga noch eingehen.
Zur besseren Illustration des Geschehens, das vor etwa zehn Tagen in der allernächsten Umgebung stattfand, zitiere ich aus Zeitungsberichten. Wie ein beteiligter Polizist ausführte, ging es gar um Leben und Tod, denn die Polizei wurde mit Signalfackeln, mit Flaschen, mit Steinen und mit Absperrgittern beworfen. Die Gewalttäter hatten sich professionell auf diesen Kampf - ich betone es hier: auf diesen Kampf - vorbereitet. Sie waren auch entsprechend ausgerüstet. Hier vor dem Bundeshaus hat die Polizei etwa zwei Stunden lang gekämpft und sich gewehrt, damit nicht noch mehr Schaden angerichtet wurde. Ich zitiere, was ein Polizist wortwörtlich gesagt hat: "So etwas wie am Samstag habe ich noch nie erlebt. Die Chaoten bedrohten selbst Feuerwehrleute, Sanitäter und Passanten. Da war kein Respekt [PAGE 457] mehr vor dem Leben. Es wäre ihnen egal gewesen, wenn jemand gestorben wäre. Und sie wussten genau, was sie taten. Der harte Kern war offensichtlich nüchtern. Nur unter den Mitläufern gab es Betrunkene." Ich zitiere weiter: "Wenn die Polizei zu diesem Zeitpunkt eingegriffen hätte, wären die Ausschreitungen wegen Trittbrettfahrern womöglich noch schlimmer geworden."
Der Polizist sagt weiter zur Politik, das Problem müsse politisch geregelt werden: "Die Politiker reden alles schön, so haben gewisse Leute das Gefühl, sie hätten einen Freipass, 'Bullen abzuklopfen'. Nach den Strassenkämpfen von Samstagnacht sind etwa zwei 18-jährige Jungs zu uns gekommen und haben gesagt: 'So, ihr Scheissbullen, euch haben wir aber schön den Arsch aufgerissen, hoffentlich habt ihr viele Verletzte!'"
Ich hatte in dieser Angelegenheit in den letzten Tagen mehrere Gespräche mit Polizisten wie auch mit Verantwortlichen. Unisono wartet man an der Front, in den Kantonen, auf einen entsprechenden Druck von oben. Man glaubt an die präventive Wirkung. Diesen unhaltbaren Situationen, den grossen Sachbeschädigungen und den Angriffen auf Polizei und zivile Personen, auf Mitmenschen ist Einhalt zu gebieten.
In seinem Buch "Die Erinnerungen" schrieb Franz Josef Strauss, dass er als Verantwortlicher für die Sicherheit in Bayern nach grossen Problemen unmissverständlich bekanntgegeben habe, dass bei jeder Hausbesetzung das Haus innerhalb von 24 Stunden geräumt werde - mit dem Resultat, dass es keine Hausbesetzungen mehr gab. Das hat er in seinem Buch so niedergeschrieben - nehmen wir uns daran ein Beispiel!
Zum Schluss, Frau Bundesrätin, habe ich noch einige Fragen: Wie gross ist der Schaden für die Eidgenossenschaft wegen der vor zehn Tagen erfolgten Beschädigungen an den Bundesgebäuden? Wie gross sind im Durchschnitt die Sachbeschädigungen der letzten Jahre für den Bund oder aber die öffentliche Hand? Das könnte man sehr wahrscheinlich ziemlich genau beziffern. Alle in diesem Raum sollten wissen, dass solche Sachbeschädigungen, wenn der Schadenverursacher nicht eruiert werden kann, grundsätzlich nicht von der Versicherung übernommen werden können.
Ich bitte Sie, die Motion anzunehmen, das heisst, den Bundesrat zu beauftragen, das Vermummungsverbot am sinnvollsten im Strafgesetzbuch zu verankern. Denn das würde dann bedeuten, dass die Vermummung bei Kundgebungen und Demonstrationen zu einem Straftatbestand würde.
In diesem Sinn danke ich für die Annahme der Motion.