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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2013-06-11

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2013-06-11

Wortprotokoll

Hinter dieser Motion steht das Bedürfnis, den Kokainhandel, insbesondere den Kokainhandel aus Nigeria, wirksamer zu bekämpfen. Das Problem ist längst erkannt, das darf ich Ihnen sagen: Das Problem ist nicht neu und nicht erst mit dieser Motion erkannt worden; über die Massnahmen und Möglichkeiten, diesen Kokainhandel wirksam zu bekämpfen, hat man sich schon einige Gedanken gemacht.

Warum ist der Bundesrat nicht einverstanden mit der Motion, die verlangt, dass die Schweiz mit Nigeria ein Rechtshilfeabkommen schliesst? Das Problem ist nicht, dass die Schweiz und Nigeria bei der Bekämpfung des Kokainhandels nicht zusammenarbeiten könnten - das ist eben gerade nicht das Problem! Zusammenarbeiten können wir schon heute - es ist gesagt worden -, das Rechtshilfegesetz erlaubt das. Die Schweiz kann zum Beispiel Beweismittel an die nigerianischen Behörden weitergeben - problemlos, aufgrund des Rechtshilfegesetzes -, und die nigerianischen Behörden können dann die Drogengelder in einem eigenen Verfahren einziehen. Dazu brauchen Sie kein Rechtshilfeabkommen mit Nigeria, das können Sie schon heute tun.

Umgekehrt kann auch die Schweiz bereits heute Rechtshilfeersuchen an Nigeria richten, zum Beispiel, um Vermögenswerte sperren zu lassen. Wenn Sie den sogenannten Drogensumpf oder Kokainsumpf austrocknen wollen, haben Sie mit dem Rechtshilfegesetz die Instrumente dazu in der Hand. Aber diese Zusammenarbeit ist in der Praxis, wenn es darum geht, dass sie wirklich umgesetzt wird, nur dann möglich, wenn Nigeria ein echtes und faires Strafverfahren hat - und genau hier liegt das Problem. Ich bitte Sie schon, hier vom Wunschdenken etwas Abstand zu nehmen und sich etwas mit der Situation auseinanderzusetzen, die jetzt in Nigeria konkret vorliegt.

Das Hauptproblem bei der Zusammenarbeit mit Nigeria ist nämlich die Korruption. In Nigeria gibt es Korruption, und zwar auch in der Polizei und auch in der Justiz - das ist eine Tatsache. Nigeria ist gemäss den Angaben von Transparency International einer der korruptesten Staaten der Welt. Nigeria liegt auf Platz 139 von 176 evaluierten Staaten. Deshalb können sich Drogenhändler manchmal auch freikaufen, und zwar selbst dann, wenn die Schweiz mit den nigerianischen Behörden kooperiert - in Nigeria passiert dann am Schluss einfach nichts. Zum Wesen der Korruption gehört eben, dass die Behörden mit Delinquenten zusammenarbeiten; das ist ihr Inhalt. Deshalb ist die Vorstellung, mit einem Rechtshilfeabkommen könnte die Schweiz dann in einer Art mit den Behörden kooperieren, die sich gegen die Delinquenten wendet, leider - Entschuldigung! - eine etwas naive Vorstellung.

Nicht nur die Korruption ist ein Problem. Nigeria muss sich gemäss dem Uno-Menschenrechtsrat auch in Sachen Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit noch verbessern. Die Schweiz würde hier wirklich ein falsches Signal aussenden, wenn ausgerechnet sie jetzt schon mit Nigeria ein Rechtshilfeabkommen abschliessen würde. Die Grundlage solcher Rechtshilfeabkommen ist es nämlich, dass sie eben von zwei Rechtsstaaten abgeschlossen werden. Dazu können wir im Moment nicht Ja sagen. Es müssen zuerst konkrete Erfahrungen in der Zusammenarbeit gemacht werden, die zeigen, dass die nigerianische Justiz in ihren Verfahren die Menschenrechte respektiert und dass sie korruptionsfrei funktioniert. Das ist die Basis eines Rechtshilfeabkommens. Auf dieser Basis schliessen wir mit anderen Staaten ein Rechtshilfeabkommen ab. Es ist nämlich auch eine Auszeichnung, mit unserem Staat ein Rechtshilfeabkommen abzuschliessen. Wir sollten diese Auszeichnung, dieses Image auch nicht einfach so vergeben. Erst, wenn diese Basis gegeben ist, kann und will die Schweiz ein Rechtshilfeabkommen abschliessen, verpflichtet sich dann aber auch dazu.

Trotz dieser Bedenken hat der Ständerat die Motion angenommen. Die Motionärin hat im Ständerat argumentiert, die Schweiz brauche ein Rechtshilfeabkommen, um den Kokainhandel bekämpfen und um Asylmissbrauch verhindern zu können. Ich versichere Ihnen: Auch der Bundesrat will den Kokainhandel und den Asylmissbrauch bekämpfen. Aber dazu brauchen wir eben nicht ein Rechtshilfeabkommen. Was wir brauchen, ist eine Verbesserung der praktischen Zusammenarbeit an der Front. Wir brauchen nicht neue rechtliche Instrumente, sondern wie gesagt zum Beispiel bessere Kontakte und eine korruptionsfrei funktionierende nigerianische Strafjustiz.

Wir wollen mit Nigeria bessere Kontakte knüpfen. Sie wissen, dass wir mit Nigeria eine Migrationspartnerschaft abgeschlossen haben. Das ist ein Instrument, das es uns ermöglicht, Kontakte zu knüpfen und mit den nigerianischen Behörden enger zusammenzuarbeiten, auch im Bereich der Justiz, nicht nur im Bereich der Polizei, aber selbstverständlich auch im Bereich der Polizei.

Wir müssen den schweizerischen Strafverfolgungsbehörden helfen, die bestehenden Mittel besser auszuschöpfen. Das Bundesamt für Justiz hat in den vergangenen fünf Jahren von kantonalen Staatsanwaltschaften nur gerade vier Rechtshilfeersuchen, die Nigeria betrafen, erhalten - das ist eine Tatsache. Wie gesagt würden aber die rechtlichen Möglichkeiten für die Einreichung solcher Ersuchen im Rechtshilfegesetz bestehen. Eigentlich müsste diese Zahl ja viel höher liegen; eigentlich müsste die Zahl von Rechtshilfeersuchen von kantonalen Staatsanwaltschaften an Nigeria viel höher liegen - das Instrument ist vorhanden. Warum stellen die Kantone also keine Rechtshilfeersuchen? Unsere informellen Nachfragen haben ergeben, dass unsere Kantone nicht daran glauben, dass die nigerianischen Behörden die Vermögenswerte auch wirklich einziehen - weil sie korrupt sind. Die Gelder, die in kleinen Stückelungen zurückgeschickt würden, würden rasch versickern. Für die Kantone würde letztlich für viel Arbeit wenig Ertrag herausschauen. Daran ändert ein Rechtshilfeabkommen eben nichts! Es sind nicht die rechtlichen Möglichkeiten, die fehlen, sondern das [PAGE 907] Problem ist die Situation in Nigeria selber. Wenn wir der Schweizer Bevölkerung erklären, mit dem Abschluss eines Rechtshilfeabkommens mit Nigeria seien die Probleme mit den nigerianischen Drogenhändlern zu lösen, ist das zu einfach. Wir sollten solche Versprechungen nicht machen.

Wie können wir den Strafverfolgungsbehörden wirklich helfen? Indem wir einander näherkommen, und dazu trägt die Polizeikooperation bei. Es ist auch denkbar, mit Nigeria über ein Überstellungsabkommen für verurteilte Straftäter zu verhandeln. Das ist etwas, was wir uns vorstellen können; so kämen unsere beiden Justizministerien in Kontakt. Wenn wir auf diese Weise, vorsichtig und Schritt für Schritt, Verbindungen aufbauen, stärken wir die Zusammenarbeit längerfristig. Wir könnten sogar auf ministerieller Ebene den Direktkontakt zwischen den Zentralstellen in Nigeria und in der Schweiz vereinbaren, um die Rechtshilfeersuchen schneller zu bearbeiten; auch damit könnten wir den Kantonen wirklich helfen.

Ich bitte Sie, der knappen Mehrheit Ihrer Kommission für Rechtsfragen zu folgen. Ein Rechtshilfeabkommen löst das Problem nicht, im Gegenteil: Es würde uns auf einen Schlag zur Zusammenarbeit mit einem Staat verpflichten, dessen Justizsystem unseren Ansprüchen bezüglich Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten noch nicht genügt, und das wäre problematisch. Über kluge Zwischenschritte können wir das drängende Problem dagegen anpacken und kommen so vielleicht zum langfristigen Ziel eines Rechtshilfeabkommens, aber erst zu einem späteren Zeitpunkt.

Ich bitte Sie, die Mehrheit Ihrer Kommission zu unterstützen und die Motion abzulehnen.