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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2013-06-11

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2013-06-11

Wortprotokoll

Es ist jetzt mehrfach erwähnt worden: Es wird eine Gesamtrevision des Strafregisterrechts geben. Sie ist bereits aufgegleist. Wenn Sie fundamentale Änderungen im Strafregisterrecht vornehmen wollen, dann sollten Sie das in der Gesamtrevision machen und nicht hier bei dieser punktuellen Revision, bei der es um ein spezifisches Verbot geht, nämlich um das Tätigkeitsverbot. Das ist einer der Gründe, aus denen wir Ihnen empfehlen, den Antrag dieser Minderheit abzulehnen.

Dann möchte ich aber doch noch auf etwas anderes hinweisen: Es ist nicht so, dass man diesbezüglich nichts tut. Man will die Informationsmöglichkeiten verbessern, z. B. für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die jemanden anstellen und wissen möchten, ob da allenfalls noch ein Problem vorliegt. Auch für einen Fussballclub oder eine andere Freizeitorganisation schaffen wir ja mit dieser Revision den Sonderprivatauszug. Das ist genau das Instrument, das sie brauchen, um zu schauen, ob ein Urteil vorhanden ist, das ein Tätigkeitsverbot oder ein Kontakt- und Rayonverbot enthält. Ein solches Verbot muss im Sonderprivatauszug so lange aufgeführt werden, wie es eben gilt. Das ist das Instrument, das wir mit dieser Revision schaffen. Ich bitte Sie, diesen Minderheitsantrag abzulehnen, da man diese Möglichkeit schon schafft.

Wir hatten ursprünglich einmal vorgesehen, dass Fussballclubs oder andere Freizeitorganisationen zwingend einen Sonderprivatauszug anschauen müssen. Das wurde dann in der Vernehmlassung vehement bekämpft, gerade auch von den Freizeitorganisationen, die gesagt haben, dann fänden sie überhaupt niemanden mehr.

Wir schaffen also das Instrument eines solchen Sonderprivatauszugs. Es gibt die Möglichkeit, dort jederzeit nachzuschauen, ob gegen jemanden ein solches Tätigkeits-, Kontakt- und Rayonverbot verhängt worden ist.

Ich bitte Sie, diesen Minderheitsantrag abzulehnen, weil er gar nicht nötig ist.