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Guhl Bernhard · Nationalrat · 2013-06-11

Guhl Bernhard · Nationalrat · Aargau · Fraktion BD · 2013-06-11

Wortprotokoll

Die BDP-Fraktion hatte den Vorstössen zugestimmt, die diese Vorlage ausgelöst haben, und ich nehme es gleich vorweg: Sie wird auch dieser Vorlage zustimmen. Noch ein Punkt vorweg: Wenn wir hier zustimmen, soll dies kein Freipass für die Untersuchungsbehörden sein, möglichst lange an den Fällen zu arbeiten und sie so zu verzögern.

Die Verjährungsfrist beginnt ab Begehen der Tat. Wird ein Vergehen erst sehr spät entdeckt, geht wertvolle Zeit verloren. Bei grösseren Wirtschaftsdelikten dauern die Ermittlungen oft lange Zeit. Wenn ein Vergehen spät entdeckt wird und die Ermittlungen umfangreich sind, kann es sein, dass [PAGE 902] die Ermittlungen eingestellt werden müssen, weil die Zeit nicht mehr reicht. Die BDP möchte jedoch, dass Vergehen wenn immer möglich aufgeklärt werden. Es sollte nicht sein, dass Delikte ungeahndet bleiben, nur weil sie sehr spät entdeckt werden und die Zeit nicht mehr reicht.

Niemand, der sich an die Gesetze hält, muss sich vor einer Verlängerung der Verjährungsfrist fürchten. Wir erachten die Zustimmung zu dieser Vorlage daher nicht als wirtschaftsfeindlich, sondern vielmehr als Stärkung des Rechtsstaates.

Die BDP-Fraktion wird also eintreten.