Flach Beat · Nationalrat · 2013-06-11
Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2013-06-11
Wortprotokoll
Die "Verlängerung der Verfolgungsverjährung bei Wirtschaftsdelikten" war der Titel dieses Geschäftes. Der Bundesrat und auch Ihre Kommission haben festgestellt, dass es eigentlich unsinnig ist, die Verjährungsfristen einzig und alleine in Bezug auf schwere Wirtschaftsdelikte zu verlängern, weil diese sehr schwierig von anderen Delikten abzugrenzen sind. Der nun gewählte Weg, die Verfolgungsverjährungsfrist anhand des Strafmasses zu verlängern, ist der richtige Weg, weil er systematisch korrekt ist.
Der Grund für diese Verlängerung der Verfolgungsverjährungsfristen liegt natürlich darin, dass die Wirtschaftsdelikte in den vergangenen Jahren zugenommen haben, und zwar massiv. Weiter ist auch ganz klar, dass die Komplexität der Wirtschaftsdelikte durch die Globalisierung der Wirtschaft zugenommen hat. Allerdings hat die Beweisbarkeit von Delikten ebenfalls zugenommen, weil wir heute über viel mehr Mittel und Möglichkeiten verfügen. Auch die Staatsanwaltschaften haben viel mehr Möglichkeiten, Beweise zu sammeln. Auf keinen Fall soll diese Änderung dazu führen, dass sich Staatsanwaltschaften, Ermittlungsbehörden zurücklehnen und sich denken können, dass sie jetzt noch mehr Zeit haben, um Papiere zu sammeln, ohne sie dann tatsächlich auszuwerten. Diese Fristen für die Verfolgungsbehörden tangieren wir nicht; diese sind vielmehr nach wie vor so bemessen, dass die Untersuchungen straff und beförderlich durchgeführt werden sollen.
Es wurde noch die Frage aufgeworfen, ob es übergangsrechtlich zu Schwierigkeiten führen könnte, wenn wir hier die Verfolgungsverjährungsfrist verlängern. Ich sehe beim besten Willen nicht, wo hier diese Schwierigkeiten sind. Vielleicht kann die Frau Bundesrätin dazu noch etwas sagen. Meines Erachtens ist eine Verlängerung dieser Fristen aufgrund dessen, dass die Verjährungsfrist mit Begehen der Straftat beginnt, eigentlich problemlos einführbar.
Ich bitte Sie namens der grünliberalen Fraktion, auf dieses Geschäft einzutreten und den Beschlüssen des Ständerates zu folgen.