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Flach Beat · Nationalrat · 2013-06-11

Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2013-06-11

Wortprotokoll

Wir stehen jetzt am Ende eines Gesetzgebungsprozesses, bei dem ich der Meinung bin: Wir haben eine gute Lösung gefunden für ein Problem, das uns wirklich beschäftigt hat. Es geht eigentlich darum, eine Art "Chapter 11"-Verfahren in der Schweiz einzuführen und Unternehmungen, die in finanzieller Schieflage sind, zu schützen oder zu retten - oder allenfalls Einzelteile davon, darum geht es in Artikel 333b. Es geht nicht darum, diejenigen zu schützen, die eine solche Bestimmung missbräuchlich anwenden, die also, wie von Kollegin Susanne Leutenegger Oberholzer ausgeführt worden ist, Unternehmungen fast absichtlich - oder vielleicht tatsächlich absichtlich - in den Konkurs laufen lassen, um sie nachher selbst wieder aufzukaufen. Darum geht es nicht. Es geht tatsächlich darum, einem Neuerwerber, jemandem, der die Potenziale einer solchen Unternehmung sieht, die Chance zu geben, Tabula rasa zu machen, einen Neustart zu wagen und damit eine Unternehmung, Arbeitsplätze, Know-how und Wirtschaftskraft zu erhalten oder neu zu beleben.

Der Missbrauch dieses Rechtes, dieser Abschaffung der solidarischen Haftung, muss natürlich bekämpft werden. Aber in diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, dass ein solcher Verkauf oder eine solche Herauslösung von Unternehmensteilen nicht einfach irgendwo auf der grünen Wiese geschieht. Dafür haben wir ein Konkursgericht, das ebenfalls seinen Segen dazu geben muss. Wir haben Gläubigergemeinschaften, die einen solchen Fall ebenfalls überprüfen müssen, und letztlich haben wir ja auch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und deren Vertreter, die hier ja auch aufgetreten sind, die eingreifen können, sollte tatsächlich ein solcher Missbrauch geschehen.

Ich bitte Sie daher namens der grünliberalen Fraktion, der Mehrheit zu folgen. Es ist ein gut austarierter Entwurf, den wir nun vorliegen haben.