Schelbert Louis · Nationalrat · 2013-06-11
Schelbert Louis · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2013-06-11
Wortprotokoll
Namens der Minderheit der Kommission beantrage ich Ihnen, der parlamentarischen Initiative "Kataster der asbesthaltigen Gebäude und vorsorgliche Massnahmen" Folge zu geben. Asbest ist ein hochgefährliches Material, namentlich wenn es bearbeitet wird. Es trifft zu, dass das Risiko kleiner ist, wenn es nur verbaut worden ist und nicht bearbeitet wird. Von "Risikofreiheit", wie dies einzelne Mitglieder in der Kommission behauptet haben, sprechen die Fachleute indessen nicht. Das ist mit zu bedenken.
Lange Zeit wurde die Gefährlichkeit des Materials unterschätzt, von den Behörden, aber auch von der Suva. Wer in den Achtzigerjahren auf diese Problematik aufmerksam machte, traf bei den offiziellen Stellen auf eine Front der Ablehnung, diese Frage auch nur zu prüfen. Die Bereitschaft, die Sache unvoreingenommen anzuschauen, fehlte, ja, man wurde sogar ausgelacht. In der Zwischenzeit hat ein Gesinnungswandel stattgefunden, die Suva ist seit Jahren federführend in der Prävention.
Der Umgang mit dem Material Asbest ist ein Mahnmal, ein Lehrbeispiel dafür, wie mit Stoffen gerade nicht umgegangen werden soll, wie aber trotzdem immer wieder mit ihnen umgegangen wird. Die Bereitschaft ist in der Schweiz zu gross, Sachen zunächst einmal zuzulassen und erst im Nachgang, wenn Opfer oder Schäden zu beklagen sind, die Folgen genauer abzuschätzen. Ein neueres Beispiel: Dieser Rat wird in der dritten Woche dieser Session Massnahmen gegen das Bienensterben diskutieren; eine seiner Ursachen liegt vermutlich in der Anwendung von Pestiziden. Hier wie dort zeigt sich der Mangel, dass Stoffe zuerst zugelassen werden, bevor sie einer vertieften, objektiven Prüfung unterzogen werden. Würde nach dem Prinzip der Vorsorge verfahren, käme die vertiefte, objektive Prüfung zuerst.
Beim Asbest stellt sich die Frage heute nicht mehr so: Seine Anwendung ist verboten. Weil aber ein grosser Teil der Gebäude vor diesem Verbot erstellt wurde, lauern vielerorts Gefahren. Immerhin ist heute der Schutz der Arbeitnehmenden auf dem Bau weitgehend gewährleistet. Natürlich ist es richtig, dass die Arbeiten sofort eingestellt werden, wenn asbesthaltige Materialien auftauchen. Entscheidend aber ist zu wissen, welches Material Asbest enthält und in welchen Gebäuden Asbest verbaut worden ist. Im Rahmen von Sanierungen bestehen weiterhin Risiken. Zu denken ist an die Situation, dass überraschend Asbest auftaucht. Auf den Baustellen sind oftmals ausländische Arbeitnehmer beschäftigt, die unter Umständen nicht mit allen Materialien vertraut sind und die die Gefahr nicht rechtzeitig erkennen.
Deshalb macht es Sinn, einen Kataster aller von Privaten und der öffentlichen Hand gemeldeten Gebäude mit der jeweiligen Gefährdungsstufe zu führen. Der Bund kennt für seine Gebäude einen solchen, es ist also machbar. Das Vorgehen soll pragmatisch sein, der Kataster würde mit der Zeit quasi organisch wachsen. Dazu gehören Merkblätter, Checklisten und andere Publikationen, die es heute schon gibt. Es ist richtig und wichtig zu erfassen, wo überall Asbest verbaut worden ist. Das kann über einen Kataster erreicht werden. Damit sollen nicht bestehende Instrumente konkurriert werden; es geht vielmehr darum, diese zu ergänzen.
In der Kommission gab auch die Risikokommunikation zu reden. Es ist den Befürwortern des Minderheitsantrages klar, dass diese gut bedacht werden muss. Aber es geht nicht darum, Angst und Schrecken zu verbreiten. Doch falls Risiken bestehen, ist es besser, diese zu kennen, statt aufgrund einer schwierigen Kommunikationssituation nicht informiert zu sein.
Im Sinne dieser Ausführungen beantragt die Minderheit, der parlamentarischen Initiative Teuscher Folge zu geben.