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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2013-03-14

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2013-03-14

Wortprotokoll

Ich habe Verständnis für das Votum von Herrn Ständerat Jenny. Es ist natürlich in einem konjunkturell schwierigen Umfeld immer eine Frage der Perspektive: Schaut man mehr auf den Gläubiger oder mehr auf den Schuldner? Beide haben natürlich ihre Schwierigkeiten. Trotzdem möchte ich schon auch bestätigen, was die Kommissionssprecherin und Herr Ständerat Schmid gesagt haben: Wir - Ihre Kommission und auch der Bundesrat - haben uns sehr mit dieser Frage auseinandergesetzt. Es gab ja eine Vernehmlassung zu dieser Frage, wir haben die Meinungen wirklich eingeholt. Aber es ist in der Tat so - und ich glaube, das ist etwas, was Sie wahrscheinlich auch nicht anders sehen -: Wir haben mit den aktuellen Zinssätzen auf dem Kapitalmarkt und auch mit den aktuellen Hypothekarzinsen heute einfach die Situation, dass Geld sehr günstig zu haben ist und dass eine Erhöhung des Verzugszinssatzes über den gegenwärtigen Wert, das sind 5 Prozent, einfach in keinem nachvollziehbaren Verhältnis dazu wäre. Ich glaube, man muss die aktuelle Situation schon anschauen.

Und vor allem: Wenn man den Verzugszins heute verdoppeln würde, würde das zu einem eigentlichen Strafschadenersatz führen. Ein Verzugszins von über 5 Prozent geht in den allermeisten Fällen weit über den Schaden hinaus, den der Gläubiger durch den Verzug erleidet. 10 Prozent, das ist doch deutlich entfernt von dem, was die Schuldner heute [PAGE 185] bezahlen müssen. Das wäre eigentlich eine Bereicherung auf Kosten des Schuldners. Das wollen Sie sicher auch nicht. Sie kennen ja auch beide Seiten, Sie sind ja auch einmal Schuldner und einmal Gläubiger. Wir wollen sicher nicht so weit gehen, einen Strafschadenersatz einzuführen.

Es kommt noch etwas hinzu: Man hat sich von dieser Erhöhung des Verzugszinses erhofft, dass sie die Zahlungsmoral verbessert. Ich kann Ihnen einfach sagen, was wir aus der EU gehört haben, wo man solche Massnahmen getroffen hat: Es ist zumindest nicht nachweisbar, dass wegen dieser Massnahmen erheblich schneller bezahlt wird. Das ist einfach eine Tatsache.

Was mir noch wichtig scheint: Gemäss Artikel 104 OR können die Vertragspartner jederzeit einen höheren Zins vereinbaren - das ist dispositives Recht. Man ist also frei, im Geschäft miteinander zu sagen: Mir ist das besonders wichtig, ich möchte das vereinbaren.

Noch etwas zur öffentlichen Hand: Ich teile die Auffassung, dass die öffentliche Hand im Bezahlen der Rechnungen vorbildlich sein muss. Ich darf Ihnen sagen: Wir haben uns bei der Eidgenössischen Finanzverwaltung erkundigt, und sie hat uns bestätigt, dass der Bund seinen Verpflichtungen rascher nachkommt, dass Massnahmen eingeleitet worden sind, die dazu geführt haben, dass der Bund heute seine Rechnungen rechtzeitig bezahlt. Ich glaube, vonseiten der Eidgenossenschaft haben wir die entsprechenden Massnahmen wirklich getroffen. Auch das ist ja Bestandteil dieser Motion, und es ist ein weiterer Grund dafür, dass man diese Motion abschreiben kann.