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Eder Joachim · Ständerat · 2013-03-14

Eder Joachim · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2013-03-14

Wortprotokoll

Ich gehöre ebenfalls der Minderheit an und möchte auch noch einige Ausführungen machen. Die Konferenz der kantonalen Polizeikommandanten der Schweiz (KKPKS) hat das zur Diskussion stehende Geschäft am 22. Februar 2013 an ihrer Tagung eingehend besprochen. Sie haben kürzlich ein entsprechendes Schreiben erhalten, in dem die Haltung der KKPKS dargestellt wird. Die KKPKS unterstützt die Stossrichtung der vorliegenden Motion.

Bis zur Inbetriebnahme des neuen Informationssystems Ausweisschriften (ISA) im Februar 2010 war es den Angehörigen der kantonalen Polizeikorps möglich, ihre Aufgaben im Bedarfsfall unter Beiziehung der Fotos von Ausweisinhaberinnen und -inhabern erfüllen zu können. Es sind keine Fälle bekannt, in welchen die Polizei dieses Recht in irgendeiner Weise missbraucht hätte. Die Polizei ist sich bewusst, dass die ISA-Datenbank nicht Fahndungszwecken dient. Hingegen ist die Polizei sehr oft in der Situation, dass sie die Identität einer Person, welche sich nicht ausweisen kann, klären muss. Es können dadurch durchaus auch Personen identifiziert werden, welche an der Grenze nicht kontrolliert worden sind.

Der Sprecher der Minderheit, Alex Kuprecht, hat auf die Problematik bezüglich des Grenzwachtkorps aufmerksam gemacht. Ich wäre Ihnen dankbar, Frau Bundesrätin, wenn Sie zu diesem Problemkreis noch Ausführungen machen könnten. Ordnungspolitisch stellt sich durchaus die Frage, ob das Grenzwachtkorps, welches mit einigen Polizeikorps Vereinbarungen eingegangen ist, zur Erfüllung solcher Vereinbarungen die entsprechenden Datenbankzugriffe trotzdem durchführen kann, wenn diese Motion abgelehnt wird. Es wäre aus meiner Sicht der Sache auch dienend, wenn die Polizeiorgane der Kantone zum Zweck der Identitätsabklärung die gleichen Kompetenzen haben könnten wie das Grenzwachtkorps. Ich habe mich in dieser Frage intensiv mit unserem Polizeikommandanten ausgetauscht und kann persönlich durchaus nachvollziehen, dass die Praxisänderung und Ungleichbehandlung bei den Angehörigen der kantonalen Polizeikorps Unverständnis hervorgerufen hat.

Ich verstehe auch, dass die Motivation der Polizeiangehörigen leidet, wenn bis Februar 2010 verfügbare Identifikationsmittel wegen abstrakter Datenschutzbedenken nicht mehr zur Verfügung stehen sollen. Ein weiterer Punkt, der mir auch sehr bedeutsam zu sein scheint: Ich nehme zunehmend wahr, dass in weiten Bevölkerungskreisen Unverständnis über die übertriebenen bürokratischen Hemmnisse herrscht, welche die Polizei in ihrer wichtigen Arbeit ganz eindeutig behindern.

Wir haben heute letztlich eine Güterabwägung vorzunehmen zwischen dem Datenschutz einerseits und der Aufklärung von Straftatbeständen andererseits. Die Aufklärung dient der Sicherheit der Bevölkerung. Auf diesen entscheidenden Punkt reduziert, ist für mich klar, dass die Sicherheit gegenüber dem Datenschutz eindeutig höhere Priorität geniessen muss.

Ich bitte Sie deshalb, die Minderheit zu unterstützen und die Motion anzunehmen.