Imoberdorf René · Ständerat · 2013-03-14
Imoberdorf René · Ständerat · Wallis · Fraktion CVP-EVP · 2013-03-14
Wortprotokoll
Obwohl ich für die Aufhebung der Lex Koller und damit gegen die Abschreibung der Vorlage zur Aufhebung der Lex Koller bin, habe ich auf einen Minderheitsantrag verzichtet. Ich erlaube mir aber trotzdem, kurz zwei, drei Bemerkungen zur Lex Koller zu machen.
Das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland wurde damals in erster Linie wegen der Zweitwohnungsproblematik eingeführt. Nach der Annahme der Zweitwohnungs-Initiative herrscht in weiten Teilen des Alpenbogens ein faktischer Baustopp. Damit könnte die Lex Koller im Prinzip aufgehoben werden.
Nun soll aber die Lex Koller als Instrument gegen eine weitere Erhöhung der Immobilien- und Mietpreise in den Agglomerationen herhalten. Ob die Lex Koller bei den Zweitwohnungen eine die Nachfrage dämmende Wirkung hat, ist höchst umstritten. Aus meiner Sicht wird sie auch wenig Einfluss haben auf die steigenden Immobilien- und Mietpreise in den Agglomerationen. Der Anstieg ist in erster Linie auf die steigende Nachfrage wegen der Bevölkerungszunahme zurückzuführen.
Es kommt hinzu, dass immer mehr institutionelle und private Schweizer Anleger in Immobilien investieren. Viele Private kaufen Immobilien als reine Geldanlagen in verschiedenen Städten unseres Landes. Dadurch entsteht auch in den Städten ein Zweitwohnungsproblem, das bis heute kaum thematisiert wurde.
Der Bundesrat hat in seiner Antwort versprochen, anstelle der Aufhebung des Gesetzes Anpassungen und eine Modernisierung zu prüfen. Ich möchte den Bundesrat ersuchen, dabei die unterschiedlichen Bedürfnisse der touristischen Regionen und der städtischen Gebiete, auch in Bezug auf die Zweitwohnungsproblematik, zu berücksichtigen.