Gutzwiller Felix · Ständerat · 2013-03-14
Gutzwiller Felix · Ständerat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2013-03-14
Wortprotokoll
Ich gestatte mir, mich ebenfalls noch kurz mit drei Bemerkungen zu äussern, die auch etwas eine Reaktion auf die Debatte sind.
Meine erste Bemerkung betrifft das Faktum, dass hier immer wieder gesagt wird, man würde mit einer Nichtgewährleistung Volksentscheide nicht respektieren. Ich weise einfach darauf hin, dass verschiedene andere Kantone - das wurde in der Debatte gesagt - diesen Prozess durchlaufen mussten, das getan haben und korrigiert wurden: Kanton Aargau, Kanton Zürich, Kanton Genf und andere. Wieso soll dort keine Zumutung gewesen sein, was nun beim Kanton Schwyz als Zumutung und als Missachtung des Volkswillens interpretiert wird?
Zweite Bemerkung: Wenn ich der Debatte zugehört habe, dann gestatte ich mir neben der Grundfrage "Ist das eine juristische oder ist das eine demokratiepolitische Auseinandersetzung?", doch darauf hinzuweisen, dass ich das Gefühl nicht ganz loswerde - ich will niemandem zu nahe treten -, dass es doch auch eine historische Linie in dieser Debatte hat. Wenn man schaut, wer sich für diese Gewährleistung einsetzt, dann sieht man, dass es doch sehr weitgehend die alten - verbliebenen und ehemaligen - Landsgemeindekantone sind, mit ein, zwei Ausnahmen, etwa der Urner Sprecher hat sich anders geäussert. Es ist aber doch diese Gruppe von Kantonen, mit den zugewandten Orten Graubünden und Wallis, die hier eher für eine Gewährleistung ist. Das markiert eigentlich doch sehr klar, dass es auch um die Frage "Tradition und Modernität" geht, indem die aufklärerischeren Kantone sich hier etwas mehr für die Thematik ausgesprochen haben, die halt unter Gleichheitsaspekten - "one man, one vote", jeder ist gleich viel wert in der Abstimmung - vielleicht ein bisschen einen anderen Akzent hat. Es ist mir völlig klar, dass in der Praxis diese Trennlinien nicht so scharf verlaufen und sehr oft auch nicht so gradlinige Tendenzen sichtbar sind, aber in dieser Debatte scheint mir das durchaus ein bisschen der Fall zu sein.
Dritte Bemerkung: Wenn ich an ein paar konkrete Beispiele und ihre Folgen denke, gestatte ich mir, hier ein Beispiel eines anderen Kantons zu nehmen, des Kantons Solothurn, auf das mich ein Basler Jurist, Dr. Tilmann Wernle, aufmerksam gemacht hat. Dort war es in der Tat auch so, dass es eine Regelung gab, die zehn historische Bezirke und Wahlkreise mit sehr unterschiedlichem Gewicht definiert hatte. Es gab dort kantonale Initiativen - interessanterweise, Kollege Föhn, ursprünglich von der SVP, dort noch sehr klein und deshalb an einem gewissen Proporz schon interessiert. Jedenfalls gab es eine kantonale Initiative, die das korrigieren wollte. Und es ist in der Tat so - die Solothurner Kollegen mögen mich korrigieren -, dass heute die damaligen Wahlkreise, wie beispielsweise Bucheggberg und Thierstein, nicht mehr existieren und dass der Kanton Solothurn trotz dieser Korrektur des Wahlsystems letztlich keinen Schaden genommen hat.
Es scheint mir insgesamt, auch wenn wir die Achse "Modernität und Tradition", zwei ganz entscheidende Werte, etwas berücksichtigen, dass es wohl Zeit ist, den Akzent eher etwas auf die aufklärerische Modernität und das Prinzip der Gleichheit zu setzen und somit die Kantonsverfassung von Schwyz nicht zu gewährleisten.