Glättli Balthasar · Nationalrat · 2012-09-10
Glättli Balthasar · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2012-09-10
Wortprotokoll
Auf die mehrfach schon ausgebreitete Vorgeschichte muss ich nicht zurückkommen. Ich kann Ihnen ganz kurz sagen, was die Grundlagen unserer Haltung sind, die dann unser Abstimmungsverhalten beeinflussen, und weshalb wir uns so verhalten. Materiell würden wir Grünen eine Vergrösserung des Bundesrates von sieben auf neun Mitglieder und ein zweijähriges Bundespräsidium begrüssen. Entsprechend werden wir uns bei den verschiedenen Vorlagen positionieren. Inhaltlich wird immer wieder angebracht - auch in der Kommission war das ein Thema -, die Wahrung der Kollegialität sei komplizierter, wenn die Zahl der Mitglieder des Bundesrates erhöht werde. Ich meine, das ist nicht der Fall, und wir haben gute Gegenbeispiele.
Ich habe über dreizehn Jahre im Gemeinderat der Stadt Zürich, also im Stadtparlament von Zürich, als Parlamentarier gewirkt. Von links bis rechts sind wir Parlamentarierinnen und Parlamentarier immer wieder ob der funktionierenden Kollegialität eines Neunergremiums verzweifelt. Das heisst, es ist durchaus möglich, in einem Neunergremium über alle Parteigrenzen hinweg konstruktiv zusammenzuarbeiten. Umgekehrt wissen wir - auch von kleineren Kantonsregierungen -, dass es nicht unbedingt immer so ist, dass eine kleine Zahl von Mitgliedern dazu führt, dass das Zusammenarbeiten in einer Gruppe einfacher ist.
Sie müssen sich ja im Grundsatz entscheiden. Eines ist klar, der Aufwand der Regierungsarbeit und auch die Anforderungen der Öffentlichkeit an die Präsenz der Bundesrätinnen und Bundesräte sind in den letzten Jahren und Jahrzehnten sicher viel grösser geworden. Da gibt es im Grundsatz nur zwei Modelle: Das eine Modell ist wirklich ein zweistufiges System, wie wir es abgelehnt haben und zu dem dann mit [PAGE 1259] der Zeit auch der Bundesrat gefunden hat, nein, das wolle er nicht. Das andere Modell ist eine massvolle Vergrösserung des Bundesrates von sieben auf neun Mitglieder. Ich glaube, das ist eine schweizerische Lösung, eine Lösung mit flacher Hierarchie.
Man kann natürlich schon sagen: "Es hat immer so funktioniert, weshalb belassen wir es nicht bei diesen sieben und renovieren überhaupt nichts?" Da muss ich Ihnen aber zu bedenken geben: Wir alle hier - ich glaube auch, das ist etwas, was sich nicht auf links oder rechts beschränkt - beklagen uns immer wieder über die zunehmende Macht und den Einfluss der Verwaltung. Wenn Sie wollen, dass der Bundesrat mehr politische Führungsverantwortung wahrnehmen kann, müssen Sie dem Bundesrat als Gesamtgremium eben auch die entsprechenden Ressourcen geben, in diesem Falle eben der Erhöhung der Anzahl Bundesratsmitglieder zustimmen. Wenn Sie das nicht wollen, dann ist es klar, dass wir auch nicht unbedingt darüber diskutieren müssen, was Staatssekretäre dann allenfalls noch für Rollen als Vertreter beim Parlament spielen können, sondern dann wissen wir, dass es eine zusätzliche Belastung ist, die in der Tendenz dazu führt, dass eher die Verwaltung mehr Macht kriegt und nicht die politische Instanz, die Bundesrätinnen und die Bundesräte.
Noch kurz zu den Standesinitiativen: Der Standesinitiative aus dem Jahr 2010 mit der Forderung nach Erhöhung der Anzahl Bundesratssitze stimmen wir zu. Derjenigen aus dem Jahr 2012 stimmen wir nicht zu, und zwar nicht weil wir die grundlegende Idee, dass eine angemessene regionale Vertretung im Bundesrat gewährleistet sein müsse, ablehnen, sondern weil mit der Formulierung, die gewählt wurde, plötzlich ein neuer Begriff in die Verfassung kommt, der eigentlich gar nicht definiert ist. Das würde aus unserer Sicht nicht mehr, sondern weniger Klarheit bringen. Es ist im Übrigen so, dass wir - da waren wir beide, Herr Romano und ich, Neulinge in der Kommission - im Laufe der Verhandlungen gemerkt haben, Herr Romano natürlich mit der Sensibilität des Tessiners, dass die Bundesverfassung selbst in Artikel 175 Absatz 4 gewisse Inkonsistenzen zwischen den verschiedenen Sprachvarianten aufweist, zumindest schien uns das nach der ersten Lektüre so. Währenddem es auf Deutsch heisst, bei der Wahl des Bundesrates "ist darauf Rücksicht zu nehmen, dass die Landesgegenden und Sprachregionen angemessen vertreten sind" - es heisst also Rücksichtnahme -, heisst es im französischen Text, der hier rechtlich allerdings nicht massgebend ist: "Les diverses régions et les communautés linguistiques doivent être équitablement représentées au Conseil fédéral." Hier haben wir also, mindestens aus Sicht einiger Kommissionsmitglieder, noch Klärungsbedarf. Wir haben angeregt, dass wir uns in der Kommission dessen annehmen, und ich denke, es ist der richtige Weg, dass wir da mal schauen, wie es überhaupt dazu gekommen ist, dass diese unterschiedlichen Formulierungen drin sind, statt dass wir nochmals eine zusätzliche Formulierung in die Bundesverfassung hineinbringen, die nicht mehr, sondern weniger Klarheit schafft.
Ich fasse zusammen: Die Grünen werden bei den Vorlagen 1 und 2 der Minderheit folgen, konkret für Rückweisung an die Kommission stimmen. Aber wir wollen die Vorlagen nicht einfach irgendwie zurückweisen, sondern mit der Auflage, dass die Arbeit auf Basis und im Sinne der Beratung des Ständerates von 2003 - also neun statt sieben Bundesratsmitglieder und zweijähriges Bundespräsidium - fortgesetzt wird. Die Vorlage 3 kann man abschreiben, und bei den Vorlagen 4 und 5 sind wir auch für Eintreten und für das zweijährige Bundespräsidium.