Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2012-09-10
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2012-09-10
Wortprotokoll
Es geht bei diesem Bundesbeschluss um die Übernahme einer Weiterentwicklung von Schengen/Dublin. Dieses Mal ist es aber etwas speziell, denn es geht um die Schaffung einer neuen Agentur. Das heisst, es geht hier um eine neue Institution. Die Funktion, die diese Agentur aber ausüben soll, ist bekannt. Es geht nämlich darum, dass diese Agentur die bereits bestehenden Informatiksysteme betreiben soll, die Systeme, an denen sich die Schweiz heute bereits beteiligt. Das ist das Schengener Informationssystem, wo es um die Fahndung nach Kriminellen geht; es geht um das Visa-Informationssystem, hier geht es um den Austausch von Daten über Kurzzeitvisa; zudem geht es um Eurodac, hier geht es um die Fingerabdrücke, mittels deren man feststellen kann, ob ein Asylsuchender bereits in einem Dublin-Staat ein Asylgesuch gestellt hat.
Wie gesagt, die Schweiz beteiligt sich ja schon heute an diesen Informatiksystemen, die künftig durch diese Agentur betrieben werden. Die Verordnung, die wir übernehmen wollen, ist nichts Weiteres als eine Neuordnung des Betriebs dieser Systeme. Unsere Beteiligung an dieser neuen Struktur ist also konsequent, und sie ist auch sachlich geboten, denn nur so haben wir die Gewähr dafür, dass wir auch weiterhin an diesen IT-Grosssystemen angeschlossen bleiben. Das war in der Kommission auch nicht bestritten, sie ist ja auf diese Vorlage eingetreten.
Nun zum Rückweisungsantrag Ihrer Kommission: Ich muss sagen, ich habe ein gewisses Verständnis für diesen Rückweisungsantrag. Ich habe Verständnis dafür, dass Sie mehr [PAGE 1272] wissen wollen, bevor Sie sich auf diese Vorlage einlassen. Ich muss Sie aber einfach auf ein paar mögliche Probleme aufmerksam machen.
Ihre Kommission hat mit diesem Rückweisungsantrag gewünscht, dass sie für die künftige Beratung oder vor dem definitiven Entscheid dann mehr über die finanziellen Auswirkungen weiss. Ich muss Sie einfach darauf aufmerksam machen, dass die Delegation an den Bundesrat in diesem Punkt, wie sie jetzt im Bundesbeschluss vorgesehen ist, eigentlich bereits präzise Vorgaben macht. Die neue Vereinbarung muss nämlich dieselbe Regelung enthalten wie die Assoziierungsabkommen, das heisst, der Berechnungsschlüssel, wie er eben dort bereits besteht, soll auch für diese neue Vereinbarung gelten.
Das heisst, wir werden uns bei den Verhandlungen mit der Europäischen Kommission dafür einsetzen, dass der bestehende Schlüssel angewendet wird. Wir wissen aus Gesprächen mit der EU, dass auch die EU davon ausgeht, dass dieser Berechnungsschlüssel weiterhin bestehen soll. Das heisst aber, dass auch in der Vereinbarung, die Sie ja zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal beraten wollen, keine fixen jährlichen Zahlungen stehen werden. Es wird dort kein Betrag in Franken und Rappen stehen, wie viel das die Schweiz kosten wird, sondern in dieser künftigen Vereinbarung wird - wie das auch bei den Assoziierungsabkommen der Fall ist - dieser Beitragsschlüssel stehen, aber nicht mehr.
Sollte bei den Verhandlungen mit der Europäischen Kommission ein anderer Schlüssel durchgesetzt werden, dann werden wir diese Vereinbarung selbstverständlich dem Parlament erneut unterbreiten. Das hätten wir auch gemacht, wenn Sie heute diesem Bundesbeschluss zugestimmt hätten. Ich gehe allerdings davon aus, dass der Rückweisungsantrag eine Mehrheit erhält. Aber ich muss Sie einfach darauf aufmerksam machen, was wir Ihnen später bieten können und was wir Ihnen nicht bieten können.
In Bezug auf die technischen Fragen: Sie wollen zu einem späteren Zeitpunkt mehr über technische Fragen wissen, die hier ausgehandelt werden. Auch hier muss ich Ihnen Folgendes sagen: Diese technischen Fragen sind Modalitäten, die sehr standardisiert sind; da wird nichts Neues, nichts Überraschendes kommen. Die Vereinbarung wird eine Klausel über die Anerkennung der Gerichtsbarkeit des Luxemburger Gerichtshofs enthalten, das steht bereits heute in diesem Bundesbeschluss. Diese Klausel regelt ausschliesslich die Zuständigkeit des Gerichtshofs in Bezug auf die Agentur selbst und ihre Aktivitäten, das heisst, es hat keine Bedeutung für die Schweiz in Bezug auf die Gerichtsbarkeit des Gerichtshofs, dass die Schweiz sich da irgendwie unterwerfen müsste. Es ist vielmehr eine Klausel, wie wir sie in anderen Abkommen bereits kennen.
Nun noch zum zentralen Punkt, der Ihre Kommission zu Recht beschäftigt hat: Es ist die Frage, in welchem Umfang die Schweiz Stimmrechte bei dieser IT-Agentur erhält. Ich muss Sie darauf aufmerksam machen, dass die Schweiz bei den bestehenden IT-Betriebssystemen überhaupt keine Teilnahmerechte, also keine Mitbestimmungsrechte, hat. Wir konnten im Vorfeld der Gespräche, die wir bereits auf technischer Ebene geführt haben, feststellen, dass bei der Europäischen Union eine Bereitschaft besteht, der Schweiz hier Mitbestimmungsrechte zu geben. Es wird jetzt Teil der Verhandlungen sein, das in der Vereinbarung festzulegen. Wenn Sie das mit der Ausgangslage vergleichen, dann sehen Sie, dass wir eigentlich nur gewinnen können; wie gesagt, heute haben wir überhaupt keine Mitbestimmungsrechte. Wir werden aber selbstverständlich dort das Beste für unser Land herausholen.
Wir werden diese Verhandlungen nächstens aufnehmen. Die Agentur wird aber bereits am kommenden 1. Dezember ihren Betrieb aufnehmen. Je länger wir mit der Verabschiedung dieser Vereinbarung warten, desto länger bleibt die Schweiz Beobachterin bei dieser Agentur, die eben bereits in Kürze ihren Betrieb aufnehmen wird. So haben wir dann überhaupt keine Stimmrechte. Ich glaube, es gibt also auch ein Interesse der Schweiz, hier möglichst rasch zu entscheiden.
Ich bin einfach nicht sicher, ob Sie mit der Rückweisung wirklich viel gewinnen. Sie müssen sich bewusst sein: Je länger wir zuwarten, desto enger wird nachher die Zeit, um diese Vorlage zu beraten. Ich bitte Sie einfach: Machen Sie dem Bundesrat dann keine Vorwürfe, wenn Sie diese Vorlage unter etwas Zeitdruck beraten müssen! Sie kennen auch die Regeln: Die Schweiz muss Schengen/Dublin-Weiterentwicklungen innerhalb von zwei Jahren übernehmen. Wenn sie das nicht tut, dann ist das Abkommen beendet. Ich gehe davon aus, dass Sie das nicht wollen; ich habe das von niemandem explizit so gehört, und vor allem der Bundesrat will das auch nicht.
Wenn Sie heute Rückweisung beschliessen, werden wir Ihnen deshalb so rasch wie möglich eine Vorlage mit zusätzlichen Angaben vorlegen. Wir sind dann darauf angewiesen, dass Sie die Vorlage zügig beraten. Wir möchten das Bedürfnis nach mehr Informationen respektieren, und aus diesem Respekt heraus widersetzt sich der Bundesrat einer Rückweisung nicht.