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Genner Ruth · Nationalrat · 2001-09-26

Genner Ruth · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2001-09-26

Wortprotokoll

Wir haben hier noch ein ganz neues Element in der Steuersystematik, nämlich die Einführung eines so genannten Bausparvertrages. Das wäre nicht nur eine Einführung hier bei der direkten Bundessteuer, sondern auch im Steuerharmonisierungsgesetz. Es hätte also auch Auswirkungen in den Kantonen und in den Gemeinden.

Im Kanton Baselland, hat uns Herr Gysin Hans Rudolf weismachen wollen, hätte dieses Element zu einer grossen Bautätigkeit geführt. Ich würde viel eher feststellen: Diese Bautätigkeit ist erstens durch die topographische Lage von Baselland ausgelöst worden, weil es dort - im Gegensatz zur Stadt Basel - noch Bauland, Baulandreserven hatte, und zweitens, weil die Stadt Basel als wichtiges wirtschaftliches Zentrum ein wichtiger Arbeitgeber ist und sich Arbeitnehmer ansiedeln, die irgendwo schön im Grünen wohnen wollen. Dazu kommen die guten Verbindungen, die durch den öffentlichen Verkehr und den Strassenverkehr gewährleistet sind.

Aus unserer Sicht wird mit dem Bausparvertrag, der hier eingeführt werden soll, ganz klar ein Steuerschlupfloch konstruiert, ein Steuerschlupfloch, das massive Abzüge zulässt. Ich habe es vorhin schon gesagt: Für Ehepaare sind es bis 22 000 Franken im Jahr, für Einzelpersonen bis 11 000 Franken im Jahr. Wer darf solche Abzüge machen? Ehepaare, die in Zukunft einmal Wohneigentum erwerben wollen, können bis zum Alter von 45 Jahren einen solchen Vertrag abschliessen. Dann läuft dieser Vertrag noch zehn Jahre. Ein solcher Vertrag setzt voraus, dass man massiv Geld auf die Seite legen kann. Hilde Fässler hat es bereits gesagt: Pro Monat würde das 2000 Franken ausmachen. Leute, die kein sehr hohes Einkommen haben, können überhaupt nicht so viel Geld auf die Seite legen. Wir machen hier wieder einmal einen Abzug für eine ganz bestimmte Klientel möglich, der es ohnehin schon gut geht.

Ich will Sie deshalb davon abbringen, dass Sie überhaupt auf das steuerlich begünstigte Bausparen eintreten. Im Zusammenhang mit dem Steuerharmonisierungsgesetz muss ich Sie darauf hinweisen, dass insbesondere Gemeinden - nicht Kantone - hier ihrer Steuergelder in ganz unterschiedlicher Höhe verlustig gehen würden. Denn Gemeinden und vor allem Städte, die kaum Baulandreserven haben, könnten Steuerzahler in ihrer Wohngemeinde haben, die im Hinblick auf ein mögliches Bauen über Jahre Steuerabzüge machen würden. Dabei will ich das Potenzial - die Möglichkeit, dass gebaut würde - nicht absprechen. Dann, wenn es effektiv zu einer Bautätigkeit oder einem Hauskauf käme, würden diese Leute aufs Land oder in die nächste Gemeinde ziehen, womit die Stadt der entsprechenden Steuern verlustig ginge. Das ist eine Entwicklung, die absolut nicht wünschbar ist.

Die Minderheit I beantragt Ihnen, dieses steuerlich begünstigte Bausparen abzulehnen. Wir haben andere Möglichkeiten, zu sparen und Geld auf die Seite zu legen. Das muss steuerlich nicht noch besonders begünstigt werden.