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Rösti Albert · Nationalrat · 2012-09-19

Rösti Albert · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-09-19

Wortprotokoll

Die vorgeschlagene Revision des Landwirtschaftsgesetzes beinhaltet nebst der sehr begrüssenswerten Verankerung der Qualitätsstrategie und der Ernährungssouveränität im Wesentlichen bekanntlich auch die Reform der Direktzahlungen. Die Strategie der Reform, die Direktzahlungen konkreter und noch klarer auf die Ziele der Verfassung abzustimmen, leuchtet ein. In der Umsetzung wurde aus Sicht der Minderheit aber dem Ziel der Versorgungssicherheit zu wenig Beachtung geschenkt. Gerade im Zusammenhang mit der Verankerung des Prinzips der Ernährungssouveränität dürfen mit der Direktzahlungsreform nicht ausgerechnet diejenigen Betriebe benachteiligt werden, die vor allem von der Produktion leben. Dies wird aber insbesondere mit den hohen Übergangsbeiträgen, die in den kommenden Jahren noch verstärkt zugunsten der Ökologie umgelagert werden sollen, geschehen; das hat der Schweizerische Bauernverband anhand von mehreren Beispielen aufgezeigt. Auch wenn es sich dabei um eine statische Betrachtung handelt, wird es mit dieser Vorlage ab 2014 doch für viele Betriebe, die sich stark in der Produktion engagieren, Verluste geben.

Der Bundesrat hält diesem Argument dynamische Modellrechnungen entgegen, die im Gesamtsektor eine Verbesserung der Einkommenssituation voraussagen. Aber wie sieht die innerlandwirtschaftliche Einkommensumverteilung aus? Oder was ist, wenn die den Modellrechnungen zugrundegelegten Annahmen nicht eintreffen? Wenn der Milchpreis nur 3 Rappen tiefer liegt als im Modell angenommen, fehlen 100 Millionen Franken. Oder wenn der Preis nicht, wie im Modell aufgrund der rückgängigen Tierzahl angenommen, steigt, sondern wegen des bestehenden internationalen Drucks und wegen des Wechselkurses stabil bleibt oder weiter sinkt, werden nicht nur die Einkommen einzelner Betriebe, die sich nicht verändern können, tiefer ausfallen, sondern die Einkommen im gesamten Sektor nicht steigen oder allenfalls sinken.

Die Betriebe, die ihr Haupteinkommen in der Produktion erwirtschaften, sind heute leider bereits am stärksten unter Druck, aufgrund der Preiserosion bei den Schweinen und bei der Milch; aber auch beim Getreide ist die Preissituation nicht erfreulich. Mit der Umgestaltung der Direktzahlungen, durch die fehlenden konkreten Instrumente zur Marktstabilisierung und die beabsichtigte Senkung des Getreidezolls wird dies noch verschärft. Die bestehenden Einkommen sprechen eine klare Sprache: 40 000 Franken pro Familienarbeitskraft, das liegt 40 Prozent unter den vergleichbaren Einkommen in anderen Branchen. Ein Lebensqualitätsindex, der 20 Prozent unter jenem der übrigen Bevölkerung liegt, bedarf einer Korrektur.

Die Änderungen im Landwirtschaftsgesetz müssen den Kriterien der Nachhaltigkeit entsprechen, das ist unbestritten. Wo die Kriterien und Indikatoren nicht erfüllt sind, sollen Ziellücken gefüllt werden. In der ganzen Vorlage wird aber die Ziellücke im gesellschaftlichen Bereich, insbesondere beim Einkommen, deutlich zu wenig erwähnt. Nachdem die letzten Reformen mit dem Abbau der Marktstützung vor allem im volkswirtschaftlichen Bereich und anschliessend auch im Bereich der Ökologisierung ansetzten, ist es jetzt dringend notwendig, den Fokus verstärkt auf die gesellschaftlichen, die sozialen Komponenten der Bauernfamilien zu richten. Der Schwerpunkt der vorliegenden Revision liegt aber weiterhin bei einer Ökologisierung, was aus unserer Sicht, aus Sicht der Kommissionsminderheit, eine Überarbeitung rechtfertigt, denn die bisherigen Leistungen - das wurde bereits vom Vorredner erwähnt - sind beträchtlich: 120 000 Hektaren Öko-Ausgleichsfläche, das sind 12 Prozent der Gesamtfläche; deutliche Steigerung der Stickstoff- und der Phosphoreffizienz in den letzten Jahren. Das ist doch bemerkenswert.

Ich ersuche Sie deshalb, dem Rückweisungsantrag der Kommissionsminderheit mit der Auflage einer stärkeren Gewichtung der Versorgungssicherheit zuzustimmen.

Ich verstehe den Rückweisungsantrag als Möglichkeit, das weitere Verfahren im Sinne einer Vereinfachung der Debatte zu wählen. Wenn Sie die Rückweisung ablehnen, ersuche ich Sie, bei der Beurteilung der Anträge jeweils der Situation der bäuerlichen Einkommen ausreichend Rechnung zu tragen. Ich verweise diesbezüglich bereits jetzt auf die Minderheitsanträge zu Artikel 9, Möglichkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung; Artikel 36b, Milchkaufverträge; Artikel 72, Versorgungssicherheitsbeiträge, sowie auf die Mehrheitsanträge zu den Artikeln 38 und 39, Verankerung der Verkäsungszulage und der Siloverbotsentschädigung im Gesetz. [PAGE 1499] Das sind die zentralen Artikel, die einer Korrektur bedürfen. Die Annahme dieser Anträge würde eine deutliche Verbesserung der Vorlage ermöglichen, ohne dass die Gesamtkonzeption über den Haufen geworfen wird.