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Genner Ruth · Nationalrat · 2001-09-26

Genner Ruth · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2001-09-26

Wortprotokoll

Wenn Sie die Zusammenstellung der Eidgenössischen Steuerverwaltung noch einmal hervornehmen und dort die Auswirkungen unserer Beschlüsse auf den Ertrag der direkten Bundessteuer anschauen, dann stellen Sie leicht fest, dass wir mit dem Systemwechsel genau mit diesem Artikel das absolut grösste Loch in die Bundeskasse reissen, wenn es so kommen sollte, wie das die Minderheit Raggenbass will. Das kann ja nicht der Sinn dieser Übung sein.

Wir haben immer gesagt, dass wir für einen reinen Systemwechsel einstehen. Ich habe Ihnen vorhin schon vorgerechnet - gemäss den Aussagen in der Studie der Expertenkommission -, dass mit einem reinen Systemwechsel in der Bundeskasse 150 Millionen Franken mehr verbleiben.

Was wir jetzt bereits systemwidrig beschlossen haben, sind Unterhaltsabzüge. Wir haben also bereits jetzt einen Verlust in der Bundeskasse. Das heisst, wir subventionieren die Hauseigentümer jetzt schon mehr, als wir das mit dem bisherigen System gemacht haben. Wir könnten uns vorstellen, dass man die 150 Millionen Franken, die mit einem reinen Systemwechsel vorhanden wären, für Neuerwerber, für Ersterwerber, investiert. Das haben wir von unserer Seite her gesagt. Denn wir haben in der Bundesverfassung die Bestimmung, dass man Wohneigentum fördern soll. Das würde heissen, dass man mit dem Systemwechsel dieses Geld zugunsten von Neuerwerbern einsetzen könnte. Das wären 150 Millionen Franken. Der Bundesrat hat Geld in dieser Grössenordnung vorgesehen. Von dem her ist der Antrag gemäss Bundesrat vom System her richtig.

Die grüne Fraktion wird auch diesen Antrag unterstützen, obwohl wir heute sagen müssen: Wenn wir gewusst hätten, dass wir bei den Unterhaltsbeiträgen so viel Geld weggeben [PAGE 1235] würden, dann hätten wir den Antrag auf Streichen auch hier stellen müssen. Diese Feststellung möchte ich hier doch machen. Wir haben diesen Antrag im Gehetze unserer Kommissionsarbeit schlicht und einfach vergessen. Wir hatten auch keine zweite Lesung. Hier würde ein Antrag auf Streichen hingehören.

Wenn jetzt Herr Gysin Hans Rudolf kommt und sagt, wir müssten mindestens den Antrag der Minderheit I (Baader Caspar) unterstützen, dann muss ich sagen, dass das eine absolut masslose Forderung ist, weil dies einen Betrag in der Grössenordnung von 200 bis 300 Millionen Franken kosten würde, also das grösste Loch in die Staatskasse reissen würde. Wir müssen auch festhalten, dass das Beträge sind, die in den kantonalen Rechnungen, bei den kantonalen Steuern, nachher absolut fehlen. Wenn das die Conditio sine qua non ist, Herr Gysin, dann müssen wir einfach die Revision überhaupt ablehnen. Damit helfen wir Ihnen auch.

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